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Rechtsprechung
   OLG Köln, 29.05.2001 - 2 Ws 215/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,15933
OLG Köln, 29.05.2001 - 2 Ws 215/01 (https://dejure.org/2001,15933)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.05.2001 - 2 Ws 215/01 (https://dejure.org/2001,15933)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Mai 2001 - 2 Ws 215/01 (https://dejure.org/2001,15933)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 659
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.11.1999 - 1 StR 221/99

    Tatprovokation durch Vertrauensperson

    Auszug aus OLG Köln, 29.05.2001 - 2 Ws 215/01
    Das gleiche ergibt sich auch aus Art. 5 Abs. 4 EMRK, wie der EGMR (zur Bindungswirkung seiner Auslegung der Menschenrechtskonvention für deutsche Gerichte vergl. BGH NStZ 2000, 269 = NJW 2000, 1123) kürzlich in drei Entscheidungen betont hat (StV 2001, 201 ff.).
  • BVerfG, 11.07.1994 - 2 BvR 777/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung der Akteneinsicht im strafrechtlichen …

    Auszug aus OLG Köln, 29.05.2001 - 2 Ws 215/01
    Rn. 13 "Allerdings ist in der Rechtsprechung des BVerfG (NStZ 94, 551 sowie NStZ-RR 98, 108) wie auch des BGH (…NStZ 96, 146 sowie BGHR, StPO, § 147 Abs. 2 Teilakteneinsicht 2) anerkannt, dass der Verteidigung bei einem vollzogenen Haftbefehl jedenfalls die Aktenteile zur Einsicht zur Verfügung stehen müssen, die sie für eine effektive Stellungnahme zu den Vorwürfen benötigt, welche Gegenstand des Haftbefehls sind.
  • BVerfG, 27.10.1997 - 2 BvR 1769/97

    Akteneinsichtsrecht des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren bei Erlaß eines …

    Auszug aus OLG Köln, 29.05.2001 - 2 Ws 215/01
    Rn. 13 "Allerdings ist in der Rechtsprechung des BVerfG (NStZ 94, 551 sowie NStZ-RR 98, 108) wie auch des BGH (…NStZ 96, 146 sowie BGHR, StPO, § 147 Abs. 2 Teilakteneinsicht 2) anerkannt, dass der Verteidigung bei einem vollzogenen Haftbefehl jedenfalls die Aktenteile zur Einsicht zur Verfügung stehen müssen, die sie für eine effektive Stellungnahme zu den Vorwürfen benötigt, welche Gegenstand des Haftbefehls sind.
  • OLG Köln, 13.03.1998 - 2 Ws 115/98

    Aufhebung eines Haftbefehls aufgrund einer Verletzung des Anspruchs auf …

    Auszug aus OLG Köln, 29.05.2001 - 2 Ws 215/01
    Sofern die Staatsanwaltschaft die insoweit erforderliche Akteneinsicht zum Schutz des Untersuchungszwecks versagt, ist der Haftbefehl aufzuheben (OLG Köln StV 98, 269).
  • LG Zweibrücken, 22.05.2001 - Qs 14/01
    Auszug aus OLG Köln, 29.05.2001 - 2 Ws 215/01
    Rn. 7 Mit dem angefochtenen Beschluss vom 10. April 2001 - 91 Qs 14/01 - hat die Jugendkammer die mit Verteidigerschriftsatz vom 26. März 2001 erhobene Haftbeschwerde der Beschuldigten verworfen.
  • OLG Köln, 05.03.2012 - 2 Ws 189/12

    Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren; Entscheidungszuständigkeit der …

    Dies folge aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör und den Grundsätzen des fairen rechtsstaatlichen Verfahrens (vgl. zuletzt EGMR Beschluss v. 11.05.2008, in NStZ 2009, 164; s. auch SenE v. 29.05.2001 - 2 Ws 215/01 - = NStZ 2002, 659 f. m.w.N.).
  • AG Magdeburg, 02.02.2016 - 5 Gs 3398/15

    Haftprüfung: Aufhebung eines Haftbefehls bei Nichtgewährung von Akteneinsicht

    Rn. 10 Aufgrund des oben genannten Grundsatzes kann der Haftbefehl gegen einen Beschuldigten und die einen Haftbefehl aufrechterhaltenden Entscheidungen des Gerichts im Haftprüfungsverfahren nur auf solche Tatsachen und Beweismittel gestützt werden, die dem Beschuldigten bzw. dessen Verteidiger vorher bekannt waren, so dass der Beschuldigte in die Lage versetzt wird, auf eine gerichtliche Haftentscheidung effektiv einwirken zu können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.07.1994, NStZ 1994 S. 551 ff.; OLG Köln, NStZ 2002, S. 659).
  • AG Magdeburg, 19.12.2013 - 5 Gs 2020/13

    Haftbefehl: Aufhebung mangels Akteneinsicht für den Verteidiger

    Rn. 4 Aufgrund des oben genannten Grundsatzes kann der Haftbefehl gegen einen Beschuldigten und die einen Haftbefehl aufrechterhaltenden Entscheidungen des Gerichts im Haftprüfungsverfahren nur auf solche Tatsachen und Beweismittel gestützt werden, die dem Beschuldigten bzw. dessen Verteidiger vorher bekannt waren, so dass der Beschuldigte in die Lage versetzt wird, auf eine gerichtliche Haftentscheidung effektiv einwirken zu können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.07.1994, NStZ 1994 S. 551 ff.; OLG Köln, NStZ 2002, S. 659).
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