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Rechtsprechung
   KG, 14.10.2015 - 2 Ws 223/15 - 141 AR 460/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,33170
KG, 14.10.2015 - 2 Ws 223/15 - 141 AR 460/15 (https://dejure.org/2015,33170)
KG, Entscheidung vom 14.10.2015 - 2 Ws 223/15 - 141 AR 460/15 (https://dejure.org/2015,33170)
KG, Entscheidung vom 14. Oktober 2015 - 2 Ws 223/15 - 141 AR 460/15 (https://dejure.org/2015,33170)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 454 Abs 1 StPO, § 454 Abs 3 StPO, § 462a Abs 1 S 1 StPO, § 462a Abs 1 S 2 StPO, § 462a Abs 2 StPO
    Entscheidung über die Reststrafenaussetzung: Fortwirkungszuständigkeit der Strafvollstreckungskammer bei Einbeziehung einer vollstreckten Freiheitsstrafe in eine Gesamtfreiheitsstrafe

  • Wolters Kluwer
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Bewährungsüberwachung bei Einbeziehung einer teilweise vollstreckten Freiheitsstrafe in eine Gesamtfreiheitsstrafe; Zeitliche Grenzen der Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 32
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.06.1996 - 2 ARs 130/96

    Jugendstrafe - Bewährungsüberwachung - Zuständigkeit des Aussetzungsgericht

    Auszug aus KG, 14.10.2015 - 2 Ws 223/15
    Denn mit der neuen Gesamtstrafenbildung hat der frühere Gesamtstrafenausspruch vom 7. Mai 2012 seine Selbständigkeit verloren (vgl. BGH NStZ 1997, 100-101).

    Der Senat schließt sich daher der in der obergerichtlichen Rechtsprechung überwiegend vertretenen Meinung an, wonach die aus der vorausgegangenen (Teil-) Vollstreckung der einbezogenen Freiheitsstrafe gemäß § 462a Abs. 1 Satz 2 StPO folgende Fortwirkungszuständigkeit der Strafvollstreckungskammer mit Rechtskraft der Gesamtstrafenentscheidung endet (vgl. BGH NStZ 1997, 100-101; BGH NJW 2009, 3313-3314; Hans. OLG Hamburg StraFo 2010, 348-350; OLG Frankfurt NStZ-RR 2007, 30-32; OLG Zweibrücken NStZ 1985, 525; OLG Schleswig …

  • BGH, 06.05.2009 - 2 ARs 98/09

    Zuständigkeit für die Bewährungsüberwachung bei Einbeziehung einer durch …

    Auszug aus KG, 14.10.2015 - 2 Ws 223/15
    Der Senat schließt sich daher der in der obergerichtlichen Rechtsprechung überwiegend vertretenen Meinung an, wonach die aus der vorausgegangenen (Teil-) Vollstreckung der einbezogenen Freiheitsstrafe gemäß § 462a Abs. 1 Satz 2 StPO folgende Fortwirkungszuständigkeit der Strafvollstreckungskammer mit Rechtskraft der Gesamtstrafenentscheidung endet (vgl. BGH NStZ 1997, 100-101; BGH NJW 2009, 3313-3314; Hans. OLG Hamburg StraFo 2010, 348-350; OLG Frankfurt NStZ-RR 2007, 30-32; OLG Zweibrücken NStZ 1985, 525; OLG Schleswig …
  • BGH, 25.07.1960 - 3 StR 25/60
    Auszug aus KG, 14.10.2015 - 2 Ws 223/15
    Rn. 9 Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen der Landeskasse Berlin zur Last, weil kein anderer für sie haftet (vgl. BGHSt 14, 391;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 58. Aufl., § 464 Rn. 2, § 473 Rn. 2); die Entscheidung über die notwendigen Auslagen des Verurteilten, die hier zu treffen war (…vgl. Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., § 464 Rn. 11a mit weit. Nachweisen), beruht auf einer entsprechenden Anwendung des § 467 Abs. 1 StPO.
  • OLG Hamburg, 27.04.2010 - 2 Ws 59/10

    Bewährungsaufsicht: Sachlich zuständiges Gericht bei Einbeziehung einer teilweise …

    Auszug aus KG, 14.10.2015 - 2 Ws 223/15
    Der Senat schließt sich daher der in der obergerichtlichen Rechtsprechung überwiegend vertretenen Meinung an, wonach die aus der vorausgegangenen (Teil-) Vollstreckung der einbezogenen Freiheitsstrafe gemäß § 462a Abs. 1 Satz 2 StPO folgende Fortwirkungszuständigkeit der Strafvollstreckungskammer mit Rechtskraft der Gesamtstrafenentscheidung endet (vgl. BGH NStZ 1997, 100-101; BGH NJW 2009, 3313-3314; Hans. OLG Hamburg StraFo 2010, 348-350; OLG Frankfurt NStZ-RR 2007, 30-32; OLG Zweibrücken NStZ 1985, 525; OLG Schleswig …
  • OLG Zweibrücken, 22.03.1985 - 1 Ws 554/84

    Strafvollstreckungskammer; Einzelstrafen; Gesamtfreiheitsstrafe; …

    Auszug aus KG, 14.10.2015 - 2 Ws 223/15
    Der Senat schließt sich daher der in der obergerichtlichen Rechtsprechung überwiegend vertretenen Meinung an, wonach die aus der vorausgegangenen (Teil-) Vollstreckung der einbezogenen Freiheitsstrafe gemäß § 462a Abs. 1 Satz 2 StPO folgende Fortwirkungszuständigkeit der Strafvollstreckungskammer mit Rechtskraft der Gesamtstrafenentscheidung endet (vgl. BGH NStZ 1997, 100-101; BGH NJW 2009, 3313-3314; Hans. OLG Hamburg StraFo 2010, 348-350; OLG Frankfurt NStZ-RR 2007, 30-32; OLG Zweibrücken NStZ 1985, 525; OLG Schleswig …
  • OLG Hamm, 04.10.2018 - 1 Ws 218/18

    Sachliche Zuständigkeit nach rechtskräftiger Gesamtstrafenentscheidung bei …

    Denn mit der neuen Gesamtstrafenbildung hat der frühere Strafausspruch vom 17.09.2013 seine Selbständigkeit verloren (vgl. BGH NStZ 1997, 100; KG Berlin, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 2 Ws 223/15 -, juris).

    Der Senat schließt sich damit der in der obergerichtlichen Rechtsprechung überwiegend vertretenen Meinung an, nach der die aus der vorausgegangenen (Teil-)Vollstreckung der einbezogenen Freiheitsstrafe gemäß § 462a Abs. 1 Satz 2 StPO folgende Fortwirkungszuständigkeit der Strafvollstreckungskammer mit Rechtskraft der Gesamtstrafenentscheidung endet (vgl. BGH NStZ 1997, 100; BGH NJW 2009, 3313; KG Berlin, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 2 Ws 223/15 -, juris; OLG Hamburg, StraFo 2010, 348-350; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2007, 30-32; OLG Zweibrücken, NStZ 1985, 525; OLG Schleswig, …

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