Rechtsprechung
| OLG Hamm, 01.09.2009 - 2 Ws 233/09 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Burhoff online
StPO § 305
Terminsverlegung, Ablehnung, Anfechtbarkeit, Ermessensentscheidung, Urlaub, Verlegungsgrund, Zeitpunkt der Buchung - Burhoff online
StPO § 218; StPO § 305
Terminsanberaumung, Anfechtung, Beschwerde, Zulässigkeit - openjur.de
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
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- Judicialis
StPO § 305
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 305
Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags - rechtsportal.de
StPO § 305
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Verlegung eines Termins zur Hauptverhandlung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Verlegung eines Termins zur Hauptverhandlung
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zulässigkeit einer Beschwerde gem. § 305 Strafprozessordnung (StPO) gegen die Ablehnung eines Antrags auf Terminsverlegung
Verfahrensgang
- AG Hagen - 875 Js 256/09
- AG Hagen - 94 OWi 173/09
- OLG Hamm, 01.09.2009 - 2 Ws 233/09
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2010, 283
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- OLG Karlsruhe, 31.01.2006 - 1 Ss 165/05
Bußgeldhauptverhandlung: Pflicht des Gerichts zur Entsprechung des …
Auszug aus OLG Hamm, 01.09.2009 - 2 Ws 233/09
Zwar wird die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Terminsverfügungen mit der Beschwerde angefochten werden können, in der Rechtsprechung und Literatur nicht einheitlich beantwortet (…zu vgl. Meyer-Goßner, aaO, § 213 Rdnr. 8 m. w. N.), nach der überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung ist eine solche Verfügung des Vorsitzenden jedoch unanfechtbar (zu vgl. Senatsbeschluss, SVR 2006, 388 -390 m.w.N.). - OLG Hamm, 22.09.1988 - 4 Ws 436/88
Terminverfügung; Isolierte Beschwerde; Entscheidungen des Vorsitzenden des …
Auszug aus OLG Hamm, 01.09.2009 - 2 Ws 233/09
Jedenfalls gilt dies für den vorliegenden Fall, dass mit der Beschwerde eine Verhinderung des Verteidigers an der Wahrnehmung des anberaumten Hauptverhandlungstermins geltend gemacht wird (zu vgl. OLG Hamm, StV 1990, 56-57). - OLG Frankfurt, 05.08.1992 - 3 Ws 525/92
Verfügung des Vorsitzenden; Hauptverhandlungstermin; Überprüfbarkeit auf …
Auszug aus OLG Hamm, 01.09.2009 - 2 Ws 233/09
Eine Entscheidung des Meinungsstreites kann aber dahinstehen, da auch der Auffassung, die eine Beschwerde in Ausnahmefällen, nämlich bei Ermessensfehlgebrauch für statthaft erachtet (…zu vgl. Senatsbeschluss aaO; LG Görlitz, NStZ-RR 2006, 315; OLG Frankfurt, StV 1993, 6-7), die Beschwerde hier nicht begründet wäre. - LG Görlitz, 09.09.2005 - 2 Qs 154/05
Anfechtbarkeit der Ablehnung des Antrags auf Terminsverlegung im Hinblick auf § …
Auszug aus OLG Hamm, 01.09.2009 - 2 Ws 233/09
Eine Entscheidung des Meinungsstreites kann aber dahinstehen, da auch der Auffassung, die eine Beschwerde in Ausnahmefällen, nämlich bei Ermessensfehlgebrauch für statthaft erachtet (…zu vgl. Senatsbeschluss aaO; LG Görlitz, NStZ-RR 2006, 315; OLG Frankfurt, StV 1993, 6-7), die Beschwerde hier nicht begründet wäre.
- OLG Saarbrücken, 01.07.2026 - 1 Ws 72/26
Terminieriung, Beschwerde, Statthaftigkeit
Rn. 18 Teile der Rechtsprechung, denen bislang auch der Senat beigetreten war, halten eine Beschwerde ausnahmsweise dann für statthaft, wenn sie darauf gestützt wird, dass von einer ermessensfehlerhaften und damit rechtswidrigen Entscheidung des Vorsitzenden eine selbständige, nicht vom späteren Urteil erfasste Beschwer des Betroffenen ausgeht (vgl. OLG Frankfurt…, Beschluss vom 28. Oktober 2025 - 3 Ws 493/25 -, juris Rn. 7; KG, Beschluss vom 9. Dezember 2016 - 4 Ws 191/16 - OLG Hamm, Beschluss vom 1. September 2009 - 2 Ws 233/09 -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 24. Oktober 2000 - 3 Ws 1101/00 -, juris;… Schmitt in Schmitt/Köhler, StPO, 69. Aufl., § 213 Rn. 9;… KK-StPO/Gmel, 9. Aufl., § 213 Rn. 6; jeweils m.w.N.), wobei teilweise einschränkend verlangt wird, dass ein Fall evidenter Ermessensfehler bzw. offensichtlicher Rechtswidrigkeit vorliegt (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 14. September 2022 - 4 Ws 403/22 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 18. November 2011 - 1 Ws 453/11 u. 1 Ws 458/11 -, juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 14. Oktober 1994 - 1 Ws 275/94 -, juris). - OLG Hamburg, 14.04.2020 - 2 Ws 54/20
Verfahren gegen 93-jährigen früheren SS-Wachmann: Durchführung der …
Rn. 10 bb) Nach anderer Ansicht (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Juni 1995, Az.: 1 Ws 477/95, VRS 90, 127; vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 1. September 2009, Az.: 2 Ws 233/09, NStZ-RR 2010, 283; Beschluss vom 22. September 1988, Az.: 4 Ws 436/88, NStZ 1989, 133;… SK-StPO/Deiters, § 213 Rn. 16 f.;… KMR/Eschelbach, § 213 Rn. 23 f.; Kropp, NStZ 2004, 668; offengelassen Senat, Beschluss vom 15. Mai 2003, Az.: 2 Ws 141/03) ist die Beschwerde gegen Terminsbestimmungen des Vorsitzenden stets unstatthaft. - OLG Saarbrücken, 21.05.2015 - 1 Ws 80/15
Strafverfahren: Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die …
Das ist jedenfalls dann der Fall, wenn sie für den Angeklagten eine besondere selbstständige Beschwer beinhaltet, etwa weil hierdurch sein Recht, sich von einem Rechtsanwalt seines Vertrauens verteidigen zu lassen, berührt wird (…vgl. - allerdings mit Unterschieden im Detail, wobei teilweise schon die Zulässigkeit der Beschwerde vom Vorliegen von Rechtsfehlern, insbesondere Ermessensfehlern, bzw. deren Geltendmachung abhängig gemacht wird, zum Teil sogar evidente Rechtsfehler verlangt werden - OLG Frankfurt StV 2001, 157 f. - Rn. 3 nach juris; OLG Dresden NJW 2004, 3196, 3197;… KG NStZ-RR 2009, 317 f. - Rn. 2 nach juris; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 283 [mit Widerspruch zwischen Leitsatz und Gründen]; OLG Celle NStZ 2012, 176 [obiter dictum];… OLG Celle NJW 2012, 246 f. - Rn. 13 nach juris;… OLG Frankfurt NStZ-RR 2014, 250 f. - Rn. 2 nach juris; Senatsbeschlüsse vom 18. Mai 2007 - 1 Ws 97/07 und vom 8. Mai 2009 - 1 Ws 92/09;… Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 213 Rn. 8;… KK-Gmel, StPO, 7. Aufl., § 213 Rn. 6;… KK-Zabeck, a. a. O., § 305 Rn. 6;… Löwe-Rosenberg/Jäger, StPO, 26. Aufl., § 213 Rn. 16;… Löwe-Rosenberg/Matt, a. a. O., § 305 Rn. 28;… SK-StPO/Frisch, 4. Aufl., § 305 Rn. 19;… a. A.: SK-StPO/Deiters, a. a. O., § 213 Rn. 16 -18).
- KG, 15.03.2022 - 2 Ws 27/22
Anfechtung von Terminsverfügungen; Bescheidung eines Antrags auf Terminsverlegung
Rn. 7 b) Nach anderer Ansicht (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Juni 1995 - 1 Ws 477/95 - = VRS 90, 127; vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 1. September 2009, - 2 Ws 233/09 - = NStZ-RR 2010, 283; Beschluss vom 22. September 1988, - 4 Ws 436/88 - = NStZ 1989, 133; Kropp, NStZ 2004, 668; OLG Hamburg, Beschluss vom 14. April 2020 - 2 Ws 54 - 55/20 -, juris) ist die Beschwerde gegen Terminsbestimmungen des Vorsitzenden stets unstatthaft. - OLG Hamm, 25.02.2014 - 1 Ws 98/14
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Bestellung eines bestimmten …
Insoweit sind die Voraussetzungen der o.g. Definition zweifelsohne gegeben (vgl. schon OLG Hamm NStZ 1989, 133; OLG Stuttgart NJW 1976, 1647).Der Senat sieht keinen Anlass, von der ständigen Rechtsprechung des hiesigen Oberlandesgerichts (vgl. u.a. OLG Hamm NStZ-RR 2010, 283; OLG Hamm Beschl. v. 08.09.2005 - 2 Ws 218/05) abzuweichen. - OLG Frankfurt, 16.10.2025 - 7 Ws 296/25
Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen Terminbestimmung des Vorsitzenden
aa) Nach einer Ansicht soll die Beschwerde ausnahmsweise dann statthaft sein, wenn sie darauf gestützt wird, dass die Entscheidung des Vorsitzenden rechtswidrig sei, wozu auch die fehlerhafte Ausübung seines Ermessens gehöre und dies zu einer selbständigen, nicht vom späteren Urteil erfassten Beschwer des Betroffenen geführt habe (vgl. z.B. KG, Beschluss vom 9. Dezember 2016 - 4 Ws 191/16; OLG Hamm, Beschluss vom 1. September 2009 - 2 Ws 233/09; OLG Frankfurt, Beschluss vom 24. Oktober 2000 - 3 Ws 1101/00;… Schmitt in Schmitt/Köhler, StPO, 68. Aufl., § 213 Rn. 9;… KK-StPO/Gmel, 9. Auflage, § 213 Rn. 6; jeweils mwN; vgl. hierzu auch BVerfG, Beschluss vom 16. November 2020 - 2 BvQ 87/20, BeckRS 2020, 31134). - OLG Oldenburg, 10.01.2023 - 1 Ws 6/23
Pflichtverteidiger, Entpflichtung, gröbliche Pflichtverletzung
Ob durch diese Bestimmung die Beschwerde des Angeklagten bzw. seines Verteidigers gegen eine Terminsverfügung bereits generell ausgeschlossen ist (so OLG Hamm, Beschluss v. 01.09.2009, NStZ-RR 2010, 283) oder diese allenfalls dann mit der Beschwerde angefochten werden kann, wenn die Entscheidung evident fehlerhaft ist, kann vorliegend dahinstehen.
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