Rechtsprechung
| KG, 06.12.2018 - 2 Ws 233/18 - 121 AR 224/18 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 119a Abs 1 Nr 1 StVollzG, § 119a Abs 5 StVollzG, § 119a Abs 7 StVollzG, § 66c Abs 1 Nr 1 StGB, § 66 Abs 2 StGB
Anfechtbarkeit eines strafvollzugsbegleitenden Beschlusses - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit der Beschwerde des Gefangenen gegen ein das Unterbleiben einer den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Betreuung eines Strafgefangenen feststellenden Beschlusses der Strafvollstreckungskammer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 30.07.2018 - 589 StVK 82/18
- KG, 06.12.2018 - 2 Ws 233/18 - 121 AR 224/18
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (9)
- KG, 19.08.2015 - 2 Ws 154/15
Strafvollzugsbegleitende gerichtliche Kontrolle bei angeordneter oder …
Auszug aus KG, 06.12.2018 - 2 Ws 233/18
Abweichend von Beschlüssen gemäß §§ 109, 115 StVollzG ist allerdings eine Verweisung auf bei den Gerichtsakten befindliche Schriftstücke wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes nicht möglich (vgl. dazu Senat, Beschlüsse vom 9. April 2018 - 2 Ws 55/18 - und 19. August 2015 - 2 Ws 154/15 -, juris mwN).Rn. 26 Zu den Darlegungspflichten des Gerichts in einer Entscheidung nach § 119a Abs. 1 StVollzG gehört insbesondere, dass die Gründe, die für die richterliche Überzeugungsbildung zum Sachverhalt und für dessen rechtliche Beurteilung maßgebend gewesen sind, in einer Weise wiedergegeben werden, die vom Leser ohne aufwändige eigene Bemühungen nachvollzogen werden kann (vgl. Senat, Beschlüsse vom 9. April 2018 - 2 Ws 55/18 - und 19. August 2015 - 2 Ws 154/15 -, juris mwN).
- KG, 09.04.2018 - 2 Ws 55/18
Psychotherapeutische Behandlung von Sicherungsverwahrten
Auszug aus KG, 06.12.2018 - 2 Ws 233/18
Abweichend von Beschlüssen gemäß §§ 109, 115 StVollzG ist allerdings eine Verweisung auf bei den Gerichtsakten befindliche Schriftstücke wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes nicht möglich (vgl. dazu Senat, Beschlüsse vom 9. April 2018 - 2 Ws 55/18 - und 19. August 2015 - 2 Ws 154/15 -, juris mwN).Rn. 26 Zu den Darlegungspflichten des Gerichts in einer Entscheidung nach § 119a Abs. 1 StVollzG gehört insbesondere, dass die Gründe, die für die richterliche Überzeugungsbildung zum Sachverhalt und für dessen rechtliche Beurteilung maßgebend gewesen sind, in einer Weise wiedergegeben werden, die vom Leser ohne aufwändige eigene Bemühungen nachvollzogen werden kann (vgl. Senat, Beschlüsse vom 9. April 2018 - 2 Ws 55/18 - und 19. August 2015 - 2 Ws 154/15 -, juris mwN).
- BGH, 30.05.2018 - 3 StR 486/17
Anforderungen an die Abfassung der Urteilsgründe (gesetzliche Vorgaben; Auswahl …
Auszug aus KG, 06.12.2018 - 2 Ws 233/18
Grundsätzlich soll die Sachverhaltsschilderung kurz, klar und bestimmt sein und alles Unwesentliche fortlassen (vgl. insoweit zur Abfassung tatrichterlicher Urteile BGH, Beschluss vom 30. Mai 2018 - 3 StR 486/17 -, juris).
- OLG Hamm, 27.12.2002 - 2 Ws 475/02
Haftbeschwerde, Fluchtgefahr, Anrechung von Untersuchungshaft, 2/3 Zeitpunkt
Auszug aus KG, 06.12.2018 - 2 Ws 233/18
Jedoch ist anerkannt und entspricht es auch der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass das Rechtsmittelgericht nach pflichtgemäßem Ermessen befugt ist, zur Beschleunigung des Verfahrens sofort in der Sache selbst zu entscheiden oder dem Erstbeschwerdegericht erst noch Gelegenheit zu geben, eine Entscheidung über die Abhilfe nachzuholen (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Februar 2014 - 2 Ws 53/14 - bzgl. einer "weiteren Beschwerde"; OLG Hamm, Beschluss vom 27. Dezember 2002 - 2 Ws 475/02 -, juris, jeweils mwN). - KG, 05.11.2018 - 161 Ss 33/18
Gewerbsmäßiger Betrug und Wirksamkeit einer Berufungsbeschränkung
Auszug aus KG, 06.12.2018 - 2 Ws 233/18
Danach hängt die Wirksamkeit der Beschränkung des Rechtsmittels davon ab, ob der angefochtene Teil der Entscheidung gegenüber dem nicht angefochtenen derart selbständig ist, dass er eine gesonderte (isolierte) Nachprüfung und Beurteilung erlaubt (vgl. Senat, Urteil vom 5. November 2018 - (2) 161 Ss 33/18 (5/18); OLG Koblenz, Beschluss vom 7. Januar 1985 - 1 Ws 862/84 - NStZ 1987, 24;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 61. Aufl., § 304 Rn. 4 mwN). - OLG Karlsruhe, 22.11.2016 - 2 Ws 208/16
Maßregelvollzug der Sicherungsverwahrung in einer Justizvollzugsanstalt in …
Auszug aus KG, 06.12.2018 - 2 Ws 233/18
Ein subjektiver Anspruch auf eine bestimmte Behandlung oder ein bestimmtes Angebot besteht im Rahmen des § 66c Abs. 1 Nr. 1 StGB nur in seltenen Ausnahmefällen und könnte allenfalls in einem Verfahren nach § 109 StVollzG geltend gemacht werden (so auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. November 2016 - 2 Ws 208/16 -, juris). - OLG Frankfurt, 06.06.2013 - 3 Ws 343/13
Strafvollstreckung: Zulässigkeit bindender Weisungen der …
Auszug aus KG, 06.12.2018 - 2 Ws 233/18
An dieser Selbstständigkeit fehlt es unter anderem dann, wenn der angefochtene und der nicht angefochtene Teil der Entscheidung derart miteinander verknüpft sind, das die Auflösung einer solchen Verknüpfung nicht möglich ist, ohne dass damit auch dem nichtangefochtenen Teil der Entscheidung die Grundlage entzogen wird (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. Juni 2013 - 3 Ws 343/13 - juris). - OLG Hamm, 04.07.2017 - 1 Vollz (Ws) 310/16
Strafvollzugsbegleitende gerichtliche Kontrolle bei angeordneter oder …
Auszug aus KG, 06.12.2018 - 2 Ws 233/18
Rn. 22 c) Darüber hinaus gehende Feststellungen nach § 119a Abs. 1 Nr. 2 StVollzG sind bereits deshalb nicht erforderlich, weil sich die Sachlage nach Aufhebung der Vollzugsplanfortschreibung vom 19. März 2018 und Erstellung eines neuen Vollzugs- und Eingliederungsplan vom 28. August 2018 bereits wieder verändert hat (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 4. Juli 2017 - III-1 Vollz (Ws) 310/16 -, juris). - OLG Koblenz, 07.01.1985 - 1 Ws 862/84
Auszug aus KG, 06.12.2018 - 2 Ws 233/18
Danach hängt die Wirksamkeit der Beschränkung des Rechtsmittels davon ab, ob der angefochtene Teil der Entscheidung gegenüber dem nicht angefochtenen derart selbständig ist, dass er eine gesonderte (isolierte) Nachprüfung und Beurteilung erlaubt (vgl. Senat, Urteil vom 5. November 2018 - (2) 161 Ss 33/18 (5/18); OLG Koblenz, Beschluss vom 7. Januar 1985 - 1 Ws 862/84 - NStZ 1987, 24;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 61. Aufl., § 304 Rn. 4 mwN).
- KG, 25.02.2020 - 2 Ws 183/19
Strafvollzugsbegleitende gerichtliche Kontrolle bei angeordneter oder …
Aus der Verweisung ergibt sich, dass Beschlüsse der Strafvollstreckungskammer nach § 119a Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 StVollzG den Anforderungen genügen müssen, die § 267 StPO an die Begründung strafrechtlicher Urteile stellt; insoweit gilt nichts anderes als für Beschlüsse im Sinne des § 115 StVollzG (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Dezember 2018 - 2 Ws 233/18 mwN, juris).Hierzu gehören eine nachvollziehbare Darstellung des Störungsbildes und der Defizite des Gefangenen, denen mit der Behandlung begegnet werden soll, die Wiedergabe des Ergebnisses der Behandlungsuntersuchung und der - den Überprüfungszeitraum betreffenden - Vollzugspläne (vgl. Senat, Beschluss vom 5. Dezember 2018 - 2 Ws 233/18 - mwN).
- KG, 24.02.2020 - 2 Ws 171/19
Strafvollzugsbegleitende Kontrolle bei angeordneter Sicherungsverwahrung: …
Aus der Verweisung ergibt sich, dass Beschlüsse der Strafvollstreckungskammer nach § 119a Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 StVollzG den Anforderungen genügen müssen, die § 267 StPO an die Begründung strafrechtlicher Urteile stellt; insoweit gilt nichts anderes als für Beschlüsse im Sinne des § 115 StVollzG (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Dezember 2018 - 2 Ws 233/18 mwN, juris).Hierzu gehören eine nachvollziehbare Darstellung des Störungsbildes und der Defizite des Gefangenen, denen mit der Behandlung begegnet werden soll, die Wiedergabe des Ergebnisses der Behandlungsuntersuchung und der - den Überprüfungszeitraum betreffenden - Vollzugspläne (vgl. Senat, Beschluss vom 5. Dezember 2018 - 2 Ws 233/18 - mwN).
- OLG Celle, 30.08.2022 - 3 Ws 383/22
Gleiche Anforderungen an Inhalt von Beschlüssen der Strafvollstreckungskammer wie …
Rn. 9 Daher ist es erforderlich, dass die Gründe, die für die richterliche Überzeugungsbildung zum Sachverhalt und für dessen rechtliche Beurteilung maßgebend gewesen sind, in der Entscheidung der Strafvollstreckungskammer so wiedergegeben werden, dass sie sowohl vom Betroffenen, der Vollzugsbehörde, als auch von künftigen Gerichten ohne aufwändige eigene Bemühungen erfasst und verstanden werden können (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 16. Dezember 2021 - 2 Ws 111/21 -, juris; KG Berlin, Beschl. v. 6. Dezember 2018 - 2 Ws 233/18 -, juris;… BeckOK Strafvollzugsrecht Bund, Graf, 21. Edition, Stand: 01.02.2022, § 119a, Rn. 9). - KG, 18.07.2023 - 2 Ws 59/23
Überprüfungsfrist bei der gerichtlichen Kontrolle der Betreuung von Gefangenen …
Denn es ist anerkannt und entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass das Rechtsmittelgericht nach pflichtgemäßem Ermessen befugt ist, zur Beschleunigung des Verfahrens sofort in der Sache selbst zu entscheiden oder dem Beschwerdegericht erst noch Gelegenheit zu geben, eine Abhilfeentscheidung nachzuholen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 31. März 2022 - 2 Ws 51/22 - und vom 6. Dezember 2018 - 2 Ws 233/18 -, juris). - OLG Brandenburg, 16.12.2021 - 2 Ws 111/21
Inhaltliche Anforderungen an Beschlüsse der Strafvollstreckungskammer Pflicht zur …
Gemäß § 119a Abs. 6 Satz 3, § 115 Abs. 1 Satz 2 StVollzG ist in der gerichtlichen Entscheidung der Sach- und Streitstand seinem wesentlichen Inhalt nachgedrängt zusammenzustellen; Beschlüsse der Strafvollstreckungskammer nach § 119a Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 StVollzG müssen dabei den Anforderungen genügen müssen, die § 267 StPO an die Begründung strafrechtlicher Urteile stellt (vgl. KG, Beschl. v. 6. Dezember 2018 - 2 Ws 233/18, zit. nach Juris m.w.N.).
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