Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 20.06.2011 - 2 Ws 241/11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 34; StPO § 454
Aufhebung und Zurückverweisung eines nur mangelhaft begründeten Beschlusses - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die Aufhebung und Zurückverweisung eines mangelhaft begründeten Beschlusses der Strafvollstreckungskammer
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2011, 325
- AnwBl 2012, 61
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 29.07.2004 - 2 Ws 196/04
bedingte Entlassung; Anhörung; Strafvollstreckungsverfahren; Protokoll; Vermerk
Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.06.2011 - 2 Ws 241/11
Vielmehr ist in der hier gegebenen Konstellation die Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und die Zurückverweisung der Sache unumgänglich (…OLG Stuttgart aaO.; OLG Hamm, NStZ-RR 2004, 383; KG NStZ 2007, 119f.). - KG, 14.10.2005 - 5 Ws 498/05
Entscheidung über die Strafrestaussetzung zur Bewährung: Erforderlichkeit der …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.06.2011 - 2 Ws 241/11
Vielmehr ist in der hier gegebenen Konstellation die Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und die Zurückverweisung der Sache unumgänglich (…OLG Stuttgart aaO.; OLG Hamm, NStZ-RR 2004, 383; KG NStZ 2007, 119f.).
- BVerfG, 18.12.2024 - 1 BvR 2116/24
Fortdauer des Vermögensarrests (unzulässiges Zurückstellen einer …
Ist - wie im Ausgangsverfahren - der mit der Beschwerde (§ 304 StPO) angegriffene Beschluss nicht mit einer Begründung versehen, stehen nach fachrechtlichem Verständnis dem Beschwerdegericht mit einer Zurückverweisung der Sache an das Ausgangsgericht (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20. Juni 2011 - 2 Ws 241/11 - OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 6. Juli 2015 - 1 Ws 92/15 -, Rn. 20 f.;… Schneider-Glockzin, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Aufl. 2023, § 34 Rn. 11 m.w.N.;… siehe aber auch Zabeck, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Aufl. 2023, § 309 Rn. 7 ff. m.w.N.) oder einer eigenen Sachentscheidung (§ 309 Abs. 2 StPO) Möglichkeiten zur Verfügung, auf den Rechtsfehler zu reagieren und Rechtsschutz zu gewähren. - OLG Saarbrücken, 06.07.2015 - 1 Ws 92/15
Maßregelvollstreckung: Mündliche Anhörung des Verurteilten vor der Entscheidung …
Ebenso unterliegen solche außerhalb der Hauptverhandlung ergangenen Entscheidungen, die nicht nur mangelhaft, sondern - wie im vorliegenden Fall - überhaupt nicht begründet worden sind, der Aufhebung und der Zurückverweisung an das erstinstanzlich zuständige Gericht (vgl. KG, Beschl. v. 23.06.2009 - 1 Ws 64/09, zit. nach juris; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2011, 325 f. - Rn. 2 ff. nach juris). - OLG Celle, 27.01.2020 - 2 Ws 18/20
Anhörungsprotokoll bei Bezugnahme auf mündliche Anhörung im …
Bei dieser Sachlage ist der Senat an einer eigenen Sachentscheidung gehindert, denn unabhängig davon, dass diese mit dem Verlust einer Instanz für die Verfahrensbeteiligten verbunden wäre und § 309 Abs. 2 StPO eine - im Verfahren nach § 463 i.V.m. § 454 StPO vorgeschriebene - mündliche Anhörung grundsätzlich nicht vorsieht, würde sie im Ergebnis eine Kompetenzverlagerung darstellen und der Senat praktisch in erster Instanz tätig werden (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.06.2011 - 2 Ws 241/11, juris).
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