Rechtsprechung
| OLG Celle, 10.09.2019 - 2 Ws 258/19 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 82 Abs. 1 S. 2 JGG; § 56f Abs. 1 Nr. 1 StGB
Parallele Zuständigkeiten bei Jugendstrafe und Strafhaft - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer bei Vollstreckung von Jugendstrafe im Erwachsenenvollzug
- rechtsportal.de
JGG § 82 Abs. 1 S. 2; StGB § 56f Abs. 1 Nr. 1
Parallele Zuständigkeiten bei Jugendstrafe und Strafhaft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer bei Vollstreckung von Jugendstrafe
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 12.08.2019 - 164 BRs 21/19
- OLG Celle, 10.09.2019 - 2 Ws 258/19
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (12)
- KG, 09.03.2006 - 5 Ws 563/05
Pflichtverteidigerbestellung: Nachträgliche und rückwirkende Bestellung eines …
Auszug aus OLG Celle, 10.09.2019 - 2 Ws 258/19
Rn. 24 Eine nachträgliche rückwirkende Verteidigerbestellung für das im Rechtszug abgeschlossene Verfahren ist unzulässig (BGH NStZ-RR 2009, 348; BGH Beschuss vom 27.04.1989, 1 StR 627/88; OLG Celle, Beschlüsse vom 12.12.2018, 2 Ws 461/18 und vom 24.07.2012, 2 Ws 196/12; KG Berlin, Beschluss vom 09.03.2006, 1 AR 1407/05 - 5 Ws 563/05).(OLG Celle, Beschluss vom 28.08.2018, 3 Ws 142/18; vgl. KG Berlin, Beschluss vom 09.03.2006, 1 AR 1407/05 - 5 Ws 563/05).
- BGH, 20.07.2009 - 1 StR 344/08
Antrag auf nachträgliche Bestellung eines Verteidigers für die …
Auszug aus OLG Celle, 10.09.2019 - 2 Ws 258/19
Rn. 24 Eine nachträgliche rückwirkende Verteidigerbestellung für das im Rechtszug abgeschlossene Verfahren ist unzulässig (BGH NStZ-RR 2009, 348; BGH Beschuss vom 27.04.1989, 1 StR 627/88; OLG Celle, Beschlüsse vom 12.12.2018, 2 Ws 461/18 und vom 24.07.2012, 2 Ws 196/12; KG Berlin, Beschluss vom 09.03.2006, 1 AR 1407/05 - 5 Ws 563/05). - BGH, 22.11.2000 - 2 ARs 328/00
Bestimmung des zuständigen Gerichts
Auszug aus OLG Celle, 10.09.2019 - 2 Ws 258/19
Nach dem Konzentrationsgrundsatz des § 462a Abs. 4 S. 3 StPO wurde die Strafvollstreckungskammer aber damit nicht nur für die Entscheidungen im Rahmen der Vollstreckung der Strafe, die der Verurteilte in ihrem Bezirk verbüßt, sondern auch für die Bewährungsüberwachung und die insoweit zu treffenden Entscheidungen hinsichtlich sonstiger ausgesetzter Strafen oder Strafreste zuständig (vgl. BGH, Beschluss. v. 15.10.2003 - 2 ARs 334/03; BGH NStZ 2001, 165; 1984, 380).
- BGH, 27.04.1989 - 1 StR 627/88
Zulässigkeit der rückwirkenden Bestellung eines Pflichtverteidigers
Auszug aus OLG Celle, 10.09.2019 - 2 Ws 258/19
Rn. 24 Eine nachträgliche rückwirkende Verteidigerbestellung für das im Rechtszug abgeschlossene Verfahren ist unzulässig (BGH NStZ-RR 2009, 348; BGH Beschuss vom 27.04.1989, 1 StR 627/88; OLG Celle, Beschlüsse vom 12.12.2018, 2 Ws 461/18 und vom 24.07.2012, 2 Ws 196/12; KG Berlin, Beschluss vom 09.03.2006, 1 AR 1407/05 - 5 Ws 563/05). - BGH, 15.10.2003 - 2 ARs 334/03
Zuständigkeit für die Führungsaufsicht (Wechsel durch Aufnahme an sich)
Auszug aus OLG Celle, 10.09.2019 - 2 Ws 258/19
Nach dem Konzentrationsgrundsatz des § 462a Abs. 4 S. 3 StPO wurde die Strafvollstreckungskammer aber damit nicht nur für die Entscheidungen im Rahmen der Vollstreckung der Strafe, die der Verurteilte in ihrem Bezirk verbüßt, sondern auch für die Bewährungsüberwachung und die insoweit zu treffenden Entscheidungen hinsichtlich sonstiger ausgesetzter Strafen oder Strafreste zuständig (vgl. BGH, Beschluss. v. 15.10.2003 - 2 ARs 334/03; BGH NStZ 2001, 165; 1984, 380). - BGH, 08.03.1984 - 2 ARs 71/84
Begründung der Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer - Verhinderung des …
Auszug aus OLG Celle, 10.09.2019 - 2 Ws 258/19
Nach dem Konzentrationsgrundsatz des § 462a Abs. 4 S. 3 StPO wurde die Strafvollstreckungskammer aber damit nicht nur für die Entscheidungen im Rahmen der Vollstreckung der Strafe, die der Verurteilte in ihrem Bezirk verbüßt, sondern auch für die Bewährungsüberwachung und die insoweit zu treffenden Entscheidungen hinsichtlich sonstiger ausgesetzter Strafen oder Strafreste zuständig (vgl. BGH, Beschluss. v. 15.10.2003 - 2 ARs 334/03; BGH NStZ 2001, 165; 1984, 380). - BGH, 15.01.1997 - 2 ARs 481/96
Entscheidung über den Zuständigkeitsstreit zweier Gerichte aus unterschiedlichen …
Auszug aus OLG Celle, 10.09.2019 - 2 Ws 258/19
Rn. 19 Im Falle der Vollstreckung von Jugendstrafe ist Vollstreckungsleiter der Jugendrichter, der nach §§ 82 Abs. 1 S. 2, 110 Abs. 1 JGG die Aufgaben wahrnimmt, die nach der StPO die Strafvollstreckungskammer erledigt (BGHSt 26, 162 = NJW 1975, 1846; 27, 25 = MDR 1977, 418; NStZ 1997, 255). - BGH, 23.12.1977 - 2 ARs 415/77
Bestimmung des zuständigen Gerichts bezüglich der erforderlich werdenden …
Auszug aus OLG Celle, 10.09.2019 - 2 Ws 258/19
Dies gilt auch, wenn die Jugendstrafe im Erwachsenenvollzug vollstreckt wird (BGHSt 27, 329). - OLG Hamm, 17.04.2001 - 2 Ws 85/01
Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Strafvollstreckungsverfahren, …
Auszug aus OLG Celle, 10.09.2019 - 2 Ws 258/19
Bei der Entscheidung, ob im Strafvollstreckungsverfahren wegen der Schwere der Tat ein Pflichtverteidiger beizuordnen ist, hat die Dauer der nach einem Bewährungswiderruf zu vollstreckenden Strafe außer Betracht zu bleiben (OLG Celle, Beschluss vom 07.06.2012 - 1 Ws 234/12 OLG Hamm, StraFo 2002, 29). - BGH, 16.03.1979 - 2 ARs 70/79
Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Widerruf der Aussetzung …
Auszug aus OLG Celle, 10.09.2019 - 2 Ws 258/19
Wird - wie hier - neben der Jugendstrafe aus einer weiteren Verurteilung Freiheitsstrafe vollstreckt, wird die sachliche Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer erst begründet, wenn mit der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe im Sinne des § 462a Abs. 1 S. 1 StPO begonnen wird (BGHSt 28, 351; BGH, BGH NStZ-RR 2007, 190). - OLG Celle, 24.07.2012 - 2 Ws 196/12
Antrag der Staatsanwaltschaft als Voraussetzung der Pflichtverteidigerbeiordnung …
- BGH, 27.06.1975 - 2 ARs 137/75
Aussetzung der weiteren Vollstreckung der Unterbringung zur Bewährung - …
- LG Hildesheim, 22.02.2024 - 26 Qs 18/24
Nachträgliche Beiordnung eines Pflichtverteidigers nach dem Abschluss des …
Eine - rückwirkende - Bestellung des Verteidigers als Pflichtverteidiger - wie hier - kann nicht vorgenommen werden, nachdem das Strafverfahren zwischenzeitlich wirksam eingestellt worden ist (vgl. BGH NStZ-RR 2009, 348 [BGH 20.07.2009 - 1 StR 344/08]; OLG Celle, st. Rspr., Beschlüsse vom 24.07.2012, 2 Ws 196/12; vom 12.12.2018, 2 Ws 461/18; vom 10.09.2019, 2 Ws 258/19, 2 Ws 273/19, juris; KG Berlin, Beschluss vom 09.03.2006, 1 AR 1407/05 - 5 Ws 563/05;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Auflage, 2023, § 142 Rn. 19 m.w.N.).Dieser Zweck kann nach Abschluss des Verfahrens nicht mehr erreicht werden, da es keine zu erbringende Verteidigungstätigkeit mehr gibt, auf die sich die mit der Bestellung zum Pflichtverteidiger entstehende öffentlich-rechtliche Pflicht zum Tätigwerden beziehen könnte (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 10.09.2019, 2 Ws 258/19, 2 Ws 273/19).
- OLG Celle, 03.12.2019 - 2 Ws 352/19
Zur Erforderlichkeit der Beiordnung eines Pflichtverteidigers im …
Rn. 13 Bei der Entscheidung, ob im Strafvollstreckungsverfahren wegen der Schwere des Vollstreckungsfalles ein Pflichtverteidiger beizuordnen ist, haben die Dauer der zu vollstreckenden Strafe sowie der Strafrest außer Betracht zu bleiben (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 07.06.2012- 1 Ws 234/12 - OLG Hamm, StraFo 2002, 29; OLG Celle, Beschluss vom 10.09.2019 - 2 Ws 258/19 -). - OLG Zweibrücken, 22.11.2021 - 1 Ws 278/21
Verfahren über einen Bewährungswiderruf: Fall notwendiger Verteidigung
Bei der Entscheidung, ob wegen der Schwere des Vollstreckungsfalles ein Pflichtverteidiger beizuordnen ist, hat die Dauer der nach einem Bewährungswiderruf (noch) zu vollstreckenden Strafe außer Betracht zu bleiben (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 03.12.2019 - 2 Ws 352/19, 2 Ws 355/19, juris Rn.13; Beschluss vom 10.09.2019 - 2 Ws 258/19, 2 Ws 273/19, juris Rn.27; OLG Hamm, Beschluss vom 17.04.2001 - 2 Ws 85/01, juris Rn.20). - LG Hildesheim, 16.06.2025 - 21 Qs 15/25
Verteidigerbestellung; vorübergehendes Verfahrenshindernis; vorläufige …
Dieser Zweck kann nach Abschluss des Verfahrens nicht mehr erreicht werden, weil es keine im Interesse der Rechtspflege zu erbringende Verteidigungstätigkeit mehr gibt, auf die sich die mit der Bestellung zum Pflichtverteidiger entstehende öffentlich-rechtliche Pflicht zum Tätigwerden beziehen könnte (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 10.09.2019, 2 Ws 258/19, 2 Ws 273/19). - OLG Celle, 03.12.2019 - 2 Ws 352/19/19
Schwere des Vollstreckungsverfahrens entscheidend für Notwendigkeit der …
Bei der Entscheidung, ob im Strafvollstreckungsverfahren wegen der Schwere des Vollstreckungsfalles ein Pflichtverteidiger beizuordnen ist, haben die Dauer der zu vollstreckenden Strafe sowie der Strafrest außer Betracht zu bleiben (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 07.06.2012- 1 Ws 234/12 - OLG Hamm, StraFo 2002, 29 [OLG Hamm 17.04.2001 - 2 Ws 85/01]; OLG Celle, Beschluss vom 10.09.2019 - 2 Ws 258/19 -).
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