Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 04.06.2014 - 2 Ws 271/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 63 StGB, § 67d Abs 2 StGB
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Begründungsanforderungen an die Fortdauer einer schon lang andauernden Unterbringung - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 67d Abs. 2 S. 1
Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei lang andauernder Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz - 4 Ws GSTA 185/14 GenStA Koblenz 14a StVK 701/13
- LG Koblenz, 07.03.2014 - 14a StVK 701/13
- OLG Koblenz, 04.06.2014 - 2 Ws 271/14
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 05.07.2013 - 2 BvR 789/13
Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus …
Auszug aus OLG Koblenz, 04.06.2014 - 2 Ws 271/14
Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus darf nur fortgesetzt werden, wenn der damit verbundene Eingriff in das Freiheitsgrundrecht zur Bedeutung der vom Täter begangenen und zu erwartenden Taten sowie zum Grad der von ihm ausgehenden Gefahr nicht außer Verhältnis steht (vgl. BVerfG 2 BvR 789/13 v. 5.7.2013 - NStZ-RR 2013, 360 ff.; Senat 2 Ws 2/14 v. 10.2.2014).Rn. 8 Entscheidungen über die Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus haben sich deshalb regelmäßig näher damit auseinander zu setzen, an welcher Erkrankung der Untergebrachte leidet, welche rechtswidrigen Taten von ihm drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist (Häufigkeit, Rückfallfrequenz), welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt, wie erfolgversprechend Behandlungsmaßnahmen sind und ob der Gefahr durch Maßnahmen im Rahmen der Führungsaufsicht wirksam entgegengetreten werden kann (vgl. BVerfG 2 BvR 789/13 v. 5.7.2013 - NStZ-RR 2013, 360).
- BVerfG, 19.11.2012 - 2 BvR 193/12
Freiheitsgrundrecht (richterliche Sachaufklärung; Verhältnismäßigkeit); …
Auszug aus OLG Koblenz, 04.06.2014 - 2 Ws 271/14
Dies erfordert, dass der Richter seine Entscheidung eingehend begründet, sich also nicht mit knappen, allgemeinen Wendungen begnügt, sondern seine Bewertung anhand der dargestellten einfachrechtlichen Maßstäbe substantiiert offenlegt (vgl. BVerfG 2 BvR 193/12 v. 19.11.2012 - StV 2014, 148, zit. n. juris Rn. 21). - BVerfG, 16.05.2013 - 2 BvR 2671/11
Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus; Grundsatz der …
Auszug aus OLG Koblenz, 04.06.2014 - 2 Ws 271/14
In die Abwägung zwischen den möglichen Gefährdungen der Allgemeinheit und dem Freiheitsanspruch des Untergebrachten muss die Dauer der bisherigen Unterbringung eingestellt werden, namentlich wenn diese den Strafrahmen der begangenen Taten weit überschreitet (vgl. BVerfG 2 BvR 2671/11 v. 16.5.2013 - NStZ-RR 2013, 322).
- OLG Brandenburg, 24.05.2018 - 1 Ws 53/18
Verhältnismäßigkeit einer lang andauernden Unterbringung in einem psychiatrischen …
Dabei sind alle Besonderheiten des Falles zu berücksichtigen (BVerfGE 70, 297; BGH, NStZ-RR 2013, 339; OLG Nürnberg, Beschluss vom 29. September 2014, 1 Ws 348/14; OLG Koblenz, Beschluss vom 4. Juni 2014, 2 Ws 271/14; KG, Beschluss vom 30. März 2014, 2 Ws 29/14; jeweils zitiert nach juris).Einen Anhalt hierfür können die Strafrahmen derjenigen Tatbestände geben, die der Täter verwirklicht hat und an die seine Unterbringung anknüpft, aber auch diejenigen der von ihm drohenden Delikte (vgl. BVerfGE 70, 297; BVerfG, Beschluss vom 26. August 2013, 2 BvR 371/12; OLG Nürnberg, Beschluss vom 29. September 2014, 1 Ws 348/14; OLG Koblenz, Beschluss vom 4. Juni 2014, 2 Ws 271/14; KG, Beschluss vom 30. März 2014, 2 Ws 29/14; zitiert jeweils nach juris).
Der im Einzelfall unter Umständen nachhaltige Einfluss des gewichtiger werdenden Freiheitsanspruchs wird jedoch dort an Grenzen stoßen, wo es mit Blick auf die Art der von dem Untergebrachten drohenden Taten, deren Bedeutung und deren Wahrscheinlichkeit vor dem staatlichen Schutzauftrag für die Rechtsgüter des Einzelnen und der Allgemeinheit unvertretbar erscheint, den Untergebrachten in die Freiheit zu entlassen (vgl. BVerfGE 70, 297;… Beschluss vom 26. August 2013 - 2 BvR 371/12 - Rn. 47, zitiert nach juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 29. September 2014 - 1 Ws 348/14 - OLG Koblenz, Beschluss vom 04. Juni 2014 - 2 Ws 271/14 - OLG Frankfurt, Beschluss vom 25. März 2014 - 3 Ws 135/14 - KG, Beschluss vom 30. März 2014 - 2 Ws 29/14 - OLG Bamberg; Beschluss vom 26. Februar 2014 - 1 Ws 52/14 - OLG München, Beschluss vom 10. Januar 2014 - 1 Ws 1062/13 - jeweils zitiert nach juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".