Rechtsprechung
| OLG Köln, 15.06.2007 - 2 Ws 272/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
IRG § 57
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
IRG § 57 Abs. 2 Satz 2; StGB § 57 Abs. 2 Nr. 2
Aussetzung der Vollstreckung einer im Ausland verhängten und in Deutschland vollstreckten Strafe zur Bewährung - Halbstrafengesuch bei besonders hohem Strafausspruch im Ausland - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen und Beurteilungsmaßstäbe für eine Aussetzung des Strafrestes bereits zum frühest möglichen Zeitpunkt (Halbstrafenzeitpunkt) gemäß § 57 Abs. 2 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB); Rechtsnatur einer Freiheitsentziehung aufgrund eines Übernahmeersuchens durch Vollzug ...
Verfahrensgang
- LG Köln, 04.11.2005 - StVK 660/05
- LG Aachen, 10.04.2007 - 33e StVK 88/07
- OLG Köln, 15.06.2007 - 2 Ws 272/07
Papierfundstellen
- NStZ 2008, 641
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- OLG Köln, 09.11.2001 - 2 Ws 449/01
Bewährung
Auszug aus OLG Köln, 15.06.2007 - 2 Ws 272/07
Dennoch gelten für die Aussetzung des Strafrests, wenn die deutsche Vollstreckungsbehörde nach der Bewilligung der Rechtshilfe die Vollstreckung einer freiheitsentziehenden Maßnahme aus einem ausländischen Urteil durchführt, nach Art. 9 Abs. 3 ÜberstÜbk und § 57 Abs. 2 Satz 2 IRG die Vorschriften des Strafgesetzbuches (Senat B. v. 9.11.2001, 2 Ws 449/01; OLG Hamm B.v. 19.1.2004, 2 Ws 22/04; OLG Düsseldorf B v. 8.11.2005, III - 3 Ws 445/05 = NStZ-RR 2006, 217 f.).Dies hindert es nach Auffassung des Senats (vgl. Beschluss vom 9.11.2001, 2 Ws 449/01) indes nicht, diesen Umstand zugunsten des Verurteilten im Rahmen der Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung zu berücksichtigen.
Dies kann grundsätzlich ein Umstand sein, der zugunsten des Verurteilten spricht (Senat B. v. 9.11.2001, 2 Ws 449/01).
- OLG Düsseldorf, 08.11.2005 - 3 Ws 445/05
Internationale Rechtshilfe: Anwendung deutschen Vollstreckungsrechts auf aus dem …
Auszug aus OLG Köln, 15.06.2007 - 2 Ws 272/07
Dennoch gelten für die Aussetzung des Strafrests, wenn die deutsche Vollstreckungsbehörde nach der Bewilligung der Rechtshilfe die Vollstreckung einer freiheitsentziehenden Maßnahme aus einem ausländischen Urteil durchführt, nach Art. 9 Abs. 3 ÜberstÜbk und § 57 Abs. 2 Satz 2 IRG die Vorschriften des Strafgesetzbuches (Senat B. v. 9.11.2001, 2 Ws 449/01; OLG Hamm B.v. 19.1.2004, 2 Ws 22/04; OLG Düsseldorf B v. 8.11.2005, III - 3 Ws 445/05 = NStZ-RR 2006, 217 f.). - OLG München, 05.09.1986 - 1 Ws 494/86
Auszug aus OLG Köln, 15.06.2007 - 2 Ws 272/07
Anders als bei der Aussetzung des Strafrestes nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe (§ 57 Abs. 1 S. 1 StGB) fließen in die Bewertung auch Gesichtspunkte der Schuldschwere (…vgl. Gribbohm, in: Leipziger Kommentar, StGB, 11. Aufl., § 57, Rdn. 54;… Lackner/Kühl, StGB, 25. Aufl., § 57, Rdn. 20), der Generalprävention (…BGHR StGB § 57 Abs. 1 "Versagung 1") und der Verteidigung der Rechtsordnung (vgl. OLG München NStZ 1987, 74) mit ein. - OLG Hamm, 19.01.2004 - 2 Ws 22/04
Freiheitsstrafe, Ausland, Vollstreckung im Inland, Grundsätze des Inlands …
Auszug aus OLG Köln, 15.06.2007 - 2 Ws 272/07
Dennoch gelten für die Aussetzung des Strafrests, wenn die deutsche Vollstreckungsbehörde nach der Bewilligung der Rechtshilfe die Vollstreckung einer freiheitsentziehenden Maßnahme aus einem ausländischen Urteil durchführt, nach Art. 9 Abs. 3 ÜberstÜbk und § 57 Abs. 2 Satz 2 IRG die Vorschriften des Strafgesetzbuches (Senat B. v. 9.11.2001, 2 Ws 449/01; OLG Hamm B.v. 19.1.2004, 2 Ws 22/04; OLG Düsseldorf B v. 8.11.2005, III - 3 Ws 445/05 = NStZ-RR 2006, 217 f.).
- LG Kleve, 26.03.2020 - 115 StVK 63/20
Entlassung zum Halbstrafenzeitpunkt unter Berücksichtigung der Corona-Pandemie
Sie müssen allerdings im Vergleich mit gewöhnlichen, durchschnittlichen, allgemeinen oder einfachen Milderungsgründen ein besonderes Gewicht aufweisen (OLG Köln, NStZ 2008, 641 m.N.).Anders als bei der Aussetzung des Strafrestes nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe (§ 57 Abs. 1 Satz 1 StGB) fließen in die Bewertung auch Gesichtspunkte der Schuldschwere, der Generalprävention und der Verteidigung der Rechtsordnung mit ein (OLG Köln, NStZ 2008, 641 m.N.).
- OLG Hamburg, 04.05.2009 - 2 Ws 80/09
Strafrestaussetzung hinsichtlich einer in Spanien verhängten und in Deutschland …
ff) Die Strafvollstreckungskammer hat als besonderen Umstand im Sinne des § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB "insbesondere" herangezogen, dass "die Hälfte der in Spanien verhängten Freiheitsstrafe von 9 Jahren und 3 Monaten (zur Berücksichtigung dieses Umstandes bei § 57 Abs. 2 StGB: OLG Köln NStZ 2008, 641, 643) einer Verbüßungsdauer von mehr als 4 1/2 Jahren entspricht, von denen die Verurteilte zudem mehr als 2 1/2 Jahre in Spanien erlitten hat". - OLG Hamm, 12.07.2012 - 3 Ws 143/12
Voraussetzungen für die Halbstrafenaussetzung
Rn. 9 Gewicht aufweisen und eine Strafrestaussetzung trotz des Unrechts- und Schuldgehalts der Tat als nicht unangebracht und den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (OLG Köln, NStZ 2008, 641; OLG München, NStZ 1987, 74).
- OLG Stuttgart, 29.08.2013 - 1 Ws 160/13
Vollstreckung einer freiheitsentziehenden Maßnahme aus einem ausländischen Urteil
Rn. 8 Zwar ist die Freiheitsentziehung aufgrund eines Übernahmeersuchens durch Vollzug der Exequaturentscheidung nur der Form nach Strafvollstreckung, ihrem Wesen entsprechend jedoch Rechtshilfe (vgl. OLG Köln, NStZ 2008, 641, 642). - OLG Karlsruhe, 24.11.2011 - 2 Ws 224/11
Überstellung zur Strafvollstreckung: Anwendbares Recht auf die Vollstreckung …
Zwar ist die Freiheitsentziehung aufgrund eines Übernahmeersuchens durch Vollzug der Exequaturentscheidung nur der Form nach Strafvollstreckung, ihrem Wesen entsprechend jedoch Rechtshilfe (vgl. OLG Köln NStZ 2008, 641, 642). - OLG Hamm, 19.05.2009 - 2 Ws 125/09
Auslieferung, Hindernis, Vollstreckungshilfe, Haftentlassung, Zeitpunkt
Dabei ist aber gerade nicht zu prüfen, ob der Verurteilte nach deutschem Recht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden wäre, da eine Anpassung des Strafmaßes nach deutschem Strafzumessungsrecht nicht in Betracht kommt ( OLG Köln, NStZ 2008, 641, 642; OLG Saarbrücken, NStZ-RR 2004, 216, 217; KG Berlin, Beschluss vom 27. Februar 2002 - 1 AR 134/02; 5 Ws 80/02 -, zitiert nach juris Tenor; KG Berlin, NStZ 1995, 415, 416). - OLG Celle, 10.02.2022 - 2 Ws 31/22
Aussetzung der Vollstreckung des Rests einer Freiheitsstrafe Mängel an Qualität …
Neben einer günstigen Kriminalprognose müssen für den Verurteilten sprechende Umstände vorliegen, die im Vergleich mit gewöhnlichen, durchschnittlichen, allgemeinen oder einfachen Milderungsgründen ein besonderes Gewicht aufweisen und eine Strafrestaussetzung trotz des Unrechts- und Schuldgehalts der Tat als nicht unangebracht und den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (OLG Hamm, Beschl. v. 12.07.2012 - III-3 Ws 143/12, zitiert nach juris, dort Tz. 4; OLG Köln, Beschl. v. 15.06.2007 - 2 Ws 272/07, NStZ 2008, 641 Tz. 2; OLG München, Beschl. v. 05.09.1986 - 1 Ws 494/86, NStZ 1987, 74).
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 21.05.2007 - 2 Ws 272/07 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
StPO § 172 Abs. 3 S. 1
Anforderungen an den Inhalt eines Klageerzwingungsantrags - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2007, 317 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (9)
- OLG Hamm, 18.02.2005 - 2 Ws 36/05
Ungebühr; Tätlichtkeit gegenüber Verfahrensbeteiligten; subjektive …
Auszug aus OLG Koblenz, 21.05.2007 - 2 Ws 272/07
Vielmehr ist das gesamte für die objektive und subjektive Tatseite bedeutsame Ermittlungsergebnis einschließlich der Tatsachen, die dem Antragsbegehren den Boden entziehen könnten, mitzuteilen (OLG Koblenz, 2 Ws 36/05 vom 22.02.2005).Denn nur auf der Grundlage einer derart vollständigen Darstellung kann die Schlüssigkeit der Antragsbegründung und damit eine mögliche Verletzung des Legalitätsprinzips durch die Staatsanwaltschaft ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten beurteilt werden (OLG Koblenz, 1 Ws 175/99 vom 15.07.1999, 1 Ws 729/01 vom 20.08.2001; 2 Ws 250/03 vom 05.05.2003 und 2 Ws 36/05 vom 22.02.2005).
- BGH, 08.04.1994 - V ZR 178/92
Offenbarungspflicht des Hausverkäufers hinsichtlich ohne weiteres erkennbarer …
Auszug aus OLG Koblenz, 21.05.2007 - 2 Ws 272/07
Am Vorsatz in Bezug auf die Unkenntnis vom Mangel kann es fehlen, wenn der Mangel ohne weiteres erkennbar ist und der Verkäufer damit rechnet, dass ihn der Käufer auch erkennt (BGH NJW-RR 1994, 907 ). - OLG Düsseldorf, 16.01.2001 - 22 W 2/01
Rechtliches Interesse an Beweissicherung gegenüber Haftpflichtversicherer des …
Auszug aus OLG Koblenz, 21.05.2007 - 2 Ws 272/07
lässt sich das rechtliche Interesse verneinen (OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1725; OLG Karlsruhe, MDR 1999, 497 [498] m.w. Nachw.).
- OLG Karlsruhe, 23.12.1998 - 7 W 52/98
Selbständiges Beweisverfahren; Zulässigkeit des Antrags ; Rechtliches Interesse; …
Auszug aus OLG Koblenz, 21.05.2007 - 2 Ws 272/07
Es ist im Allgemeinen zu bejahen, wenn die durch die beantragte Beweiserhebung zu treffenden Feststellungen Grundlage für Ansprüche des Antragsteller sein können, und nur zu verneinen, wenn feststeht, dass das Ergebnis des Beweisverfahrens in einem etwa anschließenden Prozess keine Bedeutung haben wird oder weder ein Rechtsverhältnis noch ein möglicher Prozessgegner noch ein Anspruch ersichtlich ist (vgl. OLG Karlsruhe MDR 1999, 496 ). - OLG Koblenz, 05.04.1984 - 1 Ws 224/84
Auszug aus OLG Koblenz, 21.05.2007 - 2 Ws 272/07
Da der Antrag bereits aus formellen Gründen keinen Erfolg hat, unterbleibt eine Kostenentscheidung (OLG Koblenz NJW 1985, 1409). - OLG Frankfurt, 19.06.1991 - 21 W 16/91
Erfordernis der Darlegung eines rechtlichen Interesses bei einem Antrag auf …
Auszug aus OLG Koblenz, 21.05.2007 - 2 Ws 272/07
An die Darlegung des rechtlichen Interesses sind keine besonderen Anforderungen zu stellen, sofern nur ein Rechtsverhältnis und ein möglicher Prozessgegner ersichtlich sind (vgl. OLG Frankfurt a.M., MDR 1991, 989 ; KG NJW-RR 1992, 574 = MDR 1992, 179, 180). - KG, 06.12.1991 - 24 W 2604/91
Selbständiges Beweisverfahren; rechtliches Interesse an Begutachtung
Auszug aus OLG Koblenz, 21.05.2007 - 2 Ws 272/07
An die Darlegung des rechtlichen Interesses sind keine besonderen Anforderungen zu stellen, sofern nur ein Rechtsverhältnis und ein möglicher Prozessgegner ersichtlich sind (vgl. OLG Frankfurt a.M., MDR 1991, 989 ; KG NJW-RR 1992, 574 = MDR 1992, 179, 180). - OLG Koblenz, 20.08.2001 - 1 Ws 729/01
Antragsschrift, Darstellung des Ermittlungsverfahrens, Klageerzwingungsverfahren, …
Auszug aus OLG Koblenz, 21.05.2007 - 2 Ws 272/07
Denn nur auf der Grundlage einer derart vollständigen Darstellung kann die Schlüssigkeit der Antragsbegründung und damit eine mögliche Verletzung des Legalitätsprinzips durch die Staatsanwaltschaft ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten beurteilt werden (OLG Koblenz, 1 Ws 175/99 vom 15.07.1999, 1 Ws 729/01 vom 20.08.2001; 2 Ws 250/03 vom 05.05.2003 und 2 Ws 36/05 vom 22.02.2005). - OLG Karlsruhe, 18.12.1998 - 19 U 169/98
Auszug aus OLG Koblenz, 21.05.2007 - 2 Ws 272/07
lässt sich das rechtliche Interesse verneinen (OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1725; OLG Karlsruhe, MDR 1999, 497 [498] m.w. Nachw.).
- BVerfG, 02.07.2018 - 2 BvR 1550/17
Klageerzwingungsverfahren (Ermittlungsverfahren gegen Ärzte wegen eines …
Deshalb sind auch die Tatsachen mitzuteilen, die dem Antragsbegehren den Boden entziehen könnten (OLG Koblenz, Beschluss vom 21. Mai 2007 - 2 Ws 272/07 -, juris, Rn. 8). - OLG Brandenburg, 15.01.2025 - 1 Ws 125/24
Formelle Anforderungen an den Inhalt eines Klageerzwingungsantrags (hier: Vorwurf …
Zu der gebotenen Darstellung des Verfahrensganges genügt es nicht, singulär auf die Erkenntnisse einzugehen, die das Antragsbegehren stützen (OLG Koblenz, Beschluss vom 21. Mai 2007, Az. 2 Ws 272/07; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 8. August 2024, Az. 2 Ws 88/24 (S)).Vielmehr ist das gesamte für die objektive und subjektive Tatseite bedeutsame Ermittlungsergebnis einschließlich der Tatsachen, die dem Antragsbegehren den Boden entziehen könnten, mitzuteilen (vgl. hierzu und dem Folgenden: OLG Koblenz, Beschluss vom 21. Mai 2007, Az. 2 Ws 272/07).
- OLG Karlsruhe, 01.07.2019 - 2 Ws 23/19
Klageerzwingungsantrag: Verletzteneigenschaft eines GmbH-Gesellschafters; …
Dem Erfordernis, dass im Antrag das gesamte für die objektive und subjektive Tatseite bedeutsame Ermittlungsergebnis einschließlich der Tatsachen, die dem Antragsbegehren den Boden entziehen könnten, mitzuteilen ist (hierzu OLG Koblenz, Beschluss vom 21.05.2007 - 2 Ws 272/07, juris Rn. 8), wird das Antragsvorbringen damit nicht gerecht. - OLG Celle, 05.06.2025 - 1 Ws 84/25
Anforderungen an einen Klageerzwingungsantrag
Denn nur so wird der Senat in die Lage versetzt, ohne Rückgriff auf die Verfahrensakten zu beurteilen, ob bei unterstellter Richtigkeit der vorgetragenen Tatsachen hinreichender Tatverdacht besteht oder nicht (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 12. Juni 2012 - 1 Ws 203/12, NStZ 2013, 302 [OLG Schleswig 12.06.2012 - 1 Ws 203/12 (113/12)]; OLG Koblenz, Beschluss vom 21. Mai 2007 - 2 Ws 272/07, NStZ-RR 2007, 317. - OLG Zweibrücken, 25.03.2025 - 1 Ws 205/24
Darlegungsanforderungen im Klageerzwingungsverfahren
Deshalb sind auch die Tatsachen mitzuteilen, die dem Antragsbegehren den Boden entziehen könnten (OLG Koblenz, Beschluss vom 21.05.2007 - 2 Ws 272/07 -, juris, Rn. 8).
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