Rechtsprechung
| OLG Hamm, 29.10.2009 - 2 Ws 272/09 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- LG Bochum, 11.09.2009 - 6 KLs 18/09
- OLG Hamm, 29.10.2009 - 2 Ws 272/09
- LG Bochum, 15.01.2010 - 6 KLs 18/09
- BGH, 09.06.2011 - 1 StR 21/11
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01
Umfang des Auskunftsverweigerungsrechts eines abgeurteilten Straftäters
Auszug aus OLG Hamm, 29.10.2009 - 2 Ws 272/09
Der Zeugenbeistand hält ein Auskunftsverweigerungsrecht des Zeugen bezüglich der Frage nach dessen Lieferanten für gegeben und nimmt beispielhaft Bezug auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 06. Februar 2002 (2 BvR 1249/01).Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 06. Februar 2002 - 2 BvR 1249/01 ( StV 2002, 177 f.) zum Auskunftsverweigerungsrecht gemäß § 55 StPO u.a. folgendes ausgeführt:.
Nach allem stützt sich das Auskunftsverweigerungsrecht hier - anders als in der zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 06. Februar 2002 (2 BvR 1249/01 ) - auf bloße, nicht durch konkrete Umstände belegte Vermutungen oder rein denktheoretische Möglichkeiten, die weder für einen prozessual ausreichenden Anfangsverdacht noch zur Annahme eines Auskunftsverweigerungsrechts ausreichen.
- BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73
Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses eines Rechtsbeistandes des Zeugen von der …
Auszug aus OLG Hamm, 29.10.2009 - 2 Ws 272/09
"Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wäre es mit der Menschenwürde eines Zeugen unvereinbar, wenn er zu einer Aussage gezwungen würde, durch die er die Voraussetzungen für seine eigene strafrechtliche Verurteilung liefern müsste (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 56, 37 ;… Beschluss der 3. Kammer des zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. August 2000 - 2 BvR 1372/00 -, StV 2001, S. 257 f.).Als Folge dieses rechtsstaatlichen Grundsatzes gewährt § 55 Abs. 1 StPO dem Zeugen das Recht, die Auskunft auf solche Fragen zu verweigern, deren Beantwortung ihm die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden (vgl. BVerfGE 38, 105 ;… Beschluss der 3. Kammer des zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. August 2000 - 2 BvR 1372/00 -, StV 2001, S. 257 f.).
- BGH, 13.11.1998 - StB 12/98
Zeugnisverweigerungsrecht des Zeugen bei Beteiligungsverdacht auch bei möglichem …
Auszug aus OLG Hamm, 29.10.2009 - 2 Ws 272/09
In eine solche Gefahr geriete der Zeugen dann, wenn eine Ermittlungsbehörde aus seiner wahrheitsgemäßen Aussage Tatsachen entnehmen könnte - nicht müsste -, die sie gemäß § 152 Abs. 2 StPO zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens veranlassen könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 1998 - StB 12/98 -, NJW 1999, S. 1413;… Dahs in:Löwe/Rosenberg, Kommentar zu Strafprozessordnung, 25. Aufl., § 55 Rn. 10;… Senge in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 4. Aufl., § 55 Rn. 4; Meyer-Goßner in: Kleinknecht;… Kommentar zur Strafprozessordnung, 45. Aufl., § 55 Rn. 7; jeweils mit weiteren Nachweisen).Besteht die konkrete Gefahr, dass der Beschwerdeführer der Staatsanwaltschaft durch die Preisgabe seiner (oder seines) Betäubungsmittellieferanten die (oder den) Tatbeteiligten weiterer, noch verfolgbarer, eigener Delikte offenbaren, also Auskünfte über "Teilstücke in einem mosaikartig zusammengesetzten Beweisgebäude" (vgl. ( BGH, Beschluss vom 13. November 1998 - StB 12/98 -, NJW 1999, S. 1413) geben und damit zugleich potentielle Beweismittel gegen sich selbst liefern müsste, so ist ihm die Erteilung solcher Auskünfte nicht zumutbar.
- BVerfG, 21.08.2000 - 2 BvR 1372/00
Anforderungen an die Begründung einer freiheitsentziehenden Entscheidung
Auszug aus OLG Hamm, 29.10.2009 - 2 Ws 272/09
"Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wäre es mit der Menschenwürde eines Zeugen unvereinbar, wenn er zu einer Aussage gezwungen würde, durch die er die Voraussetzungen für seine eigene strafrechtliche Verurteilung liefern müsste (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 56, 37 ; Beschluss der 3. Kammer des zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. August 2000 - 2 BvR 1372/00 -, StV 2001, S. 257 f.).Als Folge dieses rechtsstaatlichen Grundsatzes gewährt § 55 Abs. 1 StPO dem Zeugen das Recht, die Auskunft auf solche Fragen zu verweigern, deren Beantwortung ihm die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden (vgl. BVerfGE 38, 105 ; Beschluss der 3. Kammer des zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. August 2000 - 2 BvR 1372/00 -, StV 2001, S. 257 f.).
- BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77
Auskunftspflicht des Gemeinschuldners
Auszug aus OLG Hamm, 29.10.2009 - 2 Ws 272/09
"Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wäre es mit der Menschenwürde eines Zeugen unvereinbar, wenn er zu einer Aussage gezwungen würde, durch die er die Voraussetzungen für seine eigene strafrechtliche Verurteilung liefern müsste (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 56, 37 ;… Beschluss der 3. Kammer des zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. August 2000 - 2 BvR 1372/00 -, StV 2001, S. 257 f.). - BGH, 01.06.1994 - StB 10/94
Voraussetzungen des Auskunftsverweigerungsrechts und Anforderungen an die Annahme …
Auszug aus OLG Hamm, 29.10.2009 - 2 Ws 272/09
Eine das Recht zur Auskunftsverweigerung begründende Verfolgungsgefahr im Sinne des § 55 StPO muss sich jedoch auf konkrete Tatsachen stützen, bloße Vermutungen ohne Tatsachengrundlage oder rein denktheoretische Möglichkeiten reichen für die Annahme einer Verfolgungsgefahr nicht aus ( BGH, NJW 1994, 2839;… Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 55 Rn. 7). - BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 281/03
Auskunftsverweigerungsrecht nach rechtskräftiger Verurteilung
Auszug aus OLG Hamm, 29.10.2009 - 2 Ws 272/09
Unabhängig davon, dass im ersteren Fall - wegen des Bekanntseins des Lieferanten - bereits kein neuer Ermittlungsansatz vorliegt und die Verhinderung der möglichen Aufdeckung weiterer Taten insoweit auch außerhalb des Schutzzwecks verfassungsrechtlich verbürgter Selbstbelastungsfreiheit liegt (vgl. BVerfG, 2 BvR 281/03, NJW 2003, 3045, 3046), liegen keine konkreten Hinweise oder Anhaltspunkte dafür vor, dass der Zeuge über die bereits vorliegenden Erkenntnisse hinaus straffällig geworden ist. - BGH, 04.09.2009 - StB 44/09
Selbstbelastungsfreiheit; Auskunftsverweigerungsrecht; nemo tenetur; …
Auszug aus OLG Hamm, 29.10.2009 - 2 Ws 272/09
Eine das Recht zur Auskunftsverweigerung begründende Verfolgungsgefahr im Sinne des § 55 Abs. 1 StPO besteht grundsätzlich insbesondere dann nicht mehr, wenn gegen den Zeugen hinsichtlich der Tat, deren Begehung er sich durch wahrheitsgemäße Beantwortung der Frage verdächtig machen könnte, bereits ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, die Strafklage daher verbraucht ist, und deswegen zweifelsfrei ausgeschlossen ist, dass er für diese noch verfolgt werden könnte ( BGH, Beschluss vom 04. September 2009, StB 44/09 ).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 04.06.2009 - 2 Ws 272/09 + 2 Ws 276/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
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StPO § 44 S. 2
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Berufungsfrist bei Verlassen der Hauptverhandlung durch den Angeklagten vor Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Berufungsfrist bei Verlassen der Hauptverhandlung durch den Angeklagten vor Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung
Verfahrensgang
- LG Bonn, 21.04.2009 - 25 Ns 21/09
- OLG Köln, 04.06.2009 - 2 Ws 272/09 + 2 Ws 276/09
Papierfundstellen
- NStZ 2009, 655 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- OLG Bamberg, 01.07.2014 - 3 Ss 84/14
Wiedereinsetzung in die versäumte Revisionsfrist im Strafverfahren: …
Das Gericht ist dann auch unter dem Gesichtspunkt der Fürsorge nicht verpflichtet, die Rechtsmittelbelehrung schriftlich nachzuholen (Anschluss an OLG Köln, Beschluss vom 04.06.2009 - 2 Ws 272/09 [bei Juris]).Vielmehr hätte sich der Angeklagte eine sich daraus ergebende Unkenntnis über die Rechtsmittelfrist als eigenes Verschulden zurechnen zu lassen, so dass eine - gegebenenfalls von Amts wegen zu gewährende - Wiedereinsetzung auch in der Sache nicht in Betracht käme (OLG Köln, Beschluss vom 04.06.2009 - 2 Ws 272/09 [bei Juris] = NStZ 2009, 655 [Ls]; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.03.1984 - 4 Ws 69/84 = ZfZ 1984, 218).
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