Rechtsprechung
| OLG Hamm, 13.11.2003 - 2 Ws 285/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; eigenes Verschulden; Bewährungsauflage; Überwachung durch das Gericht; öffentliche Zustellung
- Judicialis
StPO § 44
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 44
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; eigenes Verschulden; Bewährungsauflage; Überwachung durch das Gericht; öffentliche Zustellung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde; Sofortige Beschwerde gegen den Widerruf von Strafaussetzung zur Bewährung; Pflichten aus einem Bewährungsbeschluss
Verfahrensgang
- OLG Hamm, 03.11.2003 - 2 Ws 285/03
- OLG Hamm, 13.11.2003 - 2 Ws 285/03
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 14.01.2010 - 2 Ws 348/09 Wenn er sich in Anbetracht dieser Umstände anschließend dennoch mit unbekanntem Aufenthalt ins Ausland begibt, ohne die Strafvollstreckungskammer über seinen Aufenthaltsort zu informieren, hat er es selbst zu vertreten, wenn die Widerrufsentscheidung öffentlich zugestellt wird und er die Beschwerdefrist nicht wahren kann (so auch BGH NStE § 44 StPO Nr. 21; Senatsbeschluss vom 13.11.2003, 2 Ws 285/03 ).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 03.11.2003 - 2 Ws 285/03 |
Verfahrensgang
- OLG Hamm, 03.11.2003 - 2 Ws 285/03
- OLG Hamm, 13.11.2003 - 2 Ws 285/03
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2004, 46
Wird zitiert von ... (7)
- KG, 30.12.2005 - 5 Ws 612/05
Bewährungswiderruf: Gerichtliche Aufenthaltserforschungspflicht vor öffentlicher …
Das gilt vor allem dann, wenn ihm auferlegt war, jeden Wohnungswechsel anzuzeigen (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2004, 46; OLG Düsseldorf NStZ 2003, 167; MDR 1992, 985), was auf den Beschwerdeführer allerdings nicht zutrifft. - OLG Hamm, 14.07.2009 - 3 Ws 9/08
Rechtliches Gehör; Nachholung; Widerruf der Strafaussetzung
Wer selbst die gebotene Anhörung vereitelt und sich ohne Angabe einer neuen Anschrift ins Ausland absetzt, kann sich nicht auf die Verletzung rechtlichen Gehörs berufen (OLG Hamm Beschl. v. 31.07.2008 - 3 Ws 271, 272/08 - juris; OLG Hamm NStZ-RR 2004, 46, 47; OLG Köln NJW 1963, 875;… Appl in KK-StPO 6. Aufl. § 453 Rdn. 7; vgl. auch OLG Düsseldorf NStZ 2003, 167; OLG Thüringen Beschl. v. 03.03.2008 - 1 Ws 4/08 - juris). - OLG Hamm, 31.07.2008 - 3 Ws 271/08
Voraussetzungen für die öffentliche Zustellung eines Widerrufsbeschlusses …
Dies gilt vor allem dann, wenn ihm auferlegt war, jeden Wohnsitzwechsel anzuzeigen (OLG Hamm, Beschluss vom 03.11.2003 - 2 Ws 285/03 - NStZ-RR 2004, 46 (47); OLG Düsseldorf NStZ 2003, 167; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 03.03.2008 - 1 Ws 4/08 - zit. nach juris).
- OLG Jena, 03.03.2008 - 1 Ws 4/08
Widerruf der Strafaussetzung
(OLG Hamm NStZ-RR 2004, 46; OLG Düsseldorf NStZ 2003, 167; MDR 1992, 285). - KG, 13.11.2008 - 2 Ws 564/08
Bewährungswiderruf: Gerichtliche Aufenthaltserforschungspflicht vor öffentlicher …
Das gilt vor allem dann, wenn ihm auferlegt worden war, jeden Wohnungswechsel anzuzeigen (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 2004, 46 f.; OLG Düsseldorf, NStZ 2003, 167 f.), was in dem vorliegenden Verfahren auf den Beschwerdeführer aber schon deshalb nicht zutrifft, weil er seinen Wohnsitz in der -----str. - OLG Hamm, 10.01.2005 - 2 Ws 5/05
Widerruf von Strafaussetzung; Vertrauensgrundsatz
Wenn er sich in Anbetracht dieser Umstände anschließend dennoch mit unbekanntem Aufenthalt ins Ausland begibt, ohne die Strafkammer über seinen Aufenthaltsort zu informieren, hat er es selbst zu vertreten, wenn er nicht über die Einleitung des Widerrufsverfahrens informiert werden kann (ähnlich für die Frage des Verschuldens im Rahmen von § 44 StPO Senat in NStZ-RR 2004, 46, siehe dazu auch BGH NStE § 44 StPO Nr. 21; OLG Hamm JMBl NW 1973, 260;… Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., 2004, § 44, Rn. 7 a). - OLG Hamm, 10.01.2005 - 2 Ws 4/05
Widerruf von Strafaussetzung; Vertrauensgrundsatz
Wenn er sich in Anbetracht dieser Umstände anschließend dennoch mit unbekanntem Aufenthalt ins Ausland begibt, ohne die Strafkammer über seinen Aufenthaltsort zu informieren, hat er es selbst zu vertreten, wenn er nicht über die Einleitung des Widerrufsverfahrens informiert werden kann (ähnlich für die Frage des Verschuldens im Rahmen von § 44 StPO Senat in NStZ-RR 2004, 46, siehe dazu auch BGH NStE § 44 StPO Nr. 21; OLG Hamm JMBl NW 1973, 260;… Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., 2004, § 44, Rn. 7 a).
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