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| OLG Hamm, 15.10.1992 - 2 Ws 311/92 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- KG, 22.01.2016 - 4 Ws 9/16
Umdeutung einer erneuten Haftbeschwerde in Haftprüfungsantrag
Aus § 117 Abs. 2 StPO folgt, dass ein Beschuldigter grundsätzlich nur die letzte von Amts wegen oder auf seinen Antrag hin ergangene - den Bestand des Haftbefehls (also nicht etwa nur die Abänderung von Auflagen eines Verschonungsbeschlusses) betreffende (vgl. OLG Hamburg StV 1994, 323) - Haftentscheidung anfechten kann (vgl. OLG Köln StraFo 2013, 24; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 3. Juli 2008 - 1 Ws 64/08 - [juris]; OLG Hamm, Beschluss vom 15. Oktober 1992 - 2 Ws 311/92 - [juris]; OLG Schleswig SchlHA 1986, 106; KG, Beschluss vom 26. Februar 2015 - 5 Ws 31-32/15 - Senat, Beschluss vom 20. Januar 2015 - 4 Ws 8/15 - mwN;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 58. Aufl., § 117 Rn. 8;… Graf in KK-StPO 7. Aufl., § 117 Rn. 5); gleichzeitig werden alle weiteren Beschwerdemöglichkeiten gegen früher ergangene Haftentscheidungen ausgeschlossen (vgl. OLG Schleswig SchlHA 2001, 135).
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