Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 20.10.2016 - 2 Ws 319/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Art 103 Abs 1 GG
Maßregelvollzug in einem psychiatrischen Krankenhaus in Baden-Württemberg: Gehörsverletzung bei Übergehung des Antrags auf Beiziehung der Krankenakte im Rahmen der Anordnung einer Zwangsmaßnahme - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verletzung rechtlichen Gehörs durch unterlassenen Beizug der Krankenakten; zwangsweises Duschen eines Untergebrachten
- rechtsportal.de
Zulässigkeit der Anordnung des zwangsweisen Duschens im Vollzug der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Zwangsduschen eines Untergebrachten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit der Anordnung des zwangsweisen Duschens im Vollzug der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
Verfahrensgang
- LG Heidelberg, 31.08.2016 - 7 StVK 62/16
- OLG Karlsruhe, 20.10.2016 - 2 Ws 319/16
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2017, 32
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86
Trümmerfrauen
Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.10.2016 - 2 Ws 319/16
Rn. 6 Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 87, 1, 33; Kammerbeschluss vom 14.8.2013, FamRZ 2013, 1953; Senat, Beschluss vom 22.06.2016 - 2 Ws 177/16 -, juris). - BVerfG, 14.08.2013 - 1 BvR 3157/11
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.10.2016 - 2 Ws 319/16
Rn. 6 Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 87, 1, 33; Kammerbeschluss vom 14.8.2013, FamRZ 2013, 1953; Senat, Beschluss vom 22.06.2016 - 2 Ws 177/16 -, juris). - OLG Karlsruhe, 22.06.2016 - 2 Ws 177/16
Maßregelvollzug in einem psychiatrischen Krankenhaus in Baden-Württemberg: …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.10.2016 - 2 Ws 319/16
Rn. 6 Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 87, 1, 33; Kammerbeschluss vom 14.8.2013, FamRZ 2013, 1953; Senat, Beschluss vom 22.06.2016 - 2 Ws 177/16 -, juris).
- OLG Karlsruhe, 14.11.2016 - 2 Ws 318/16
Maßregelvollzug: Überprüfung der Unterbringung in einem psychiatrischen …
Zwar darf die Strafvollstreckungskammer im Hinblick auf den auch im Vollstreckungsverfahren geltenden Amtsermittlungsgrundsatz bestrittenes Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten nicht ungeprüft übernehmen und muss erhebliches Vorbringen des Untergebrachten schon im Hinblick auf dessen verfassungsrechtlich verbürgten Anspruchs auf rechtliches Gehör im Verfahren und bei seiner Entscheidung berücksichtigen (Senat, Beschlüsse vom 20.10.2016 - 2 Ws 319/16 - und vom 22.6.2016 - 2 Ws 177/16 , jew. juris).
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