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| OLG Hamm, 24.10.2007 - 2 Ws 322/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Burhoff online
StPO § 117; StPO § 112
Weitere Haftbeschwerde; Anfeechtung; letzte Entscheidung; - Judicialis
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gegenstand einer Haftbeschwerde und Statthaftigkeit einer weiteren Haftbeschwerde
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- KG, 12.08.1999 - 4 Ws 201/99
Auszug aus OLG Hamm, 24.10.2007 - 2 Ws 322/07
Etwas anderes gilt aber dann, wenn dies lediglich zu einer sachlich nicht gebotenen kurzfristigen erneuten Haftentscheidung desselben Spruchkörpers führen und die erstrebte Anrufung des Beschwerdegerichts dadurch ohne sachlich zwingende Gründe verzögert würde, weil derselbe Spruchkörper erst kurz zuvor eine ausreichend begründete Haftentscheidung als Beschwerdegericht getroffen hat (zu vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.08.1977 - 1 Ws 236/77 - Kammergericht Berlin, Beschluss vom 12.08.1999 - 2 AR 119/99 und 4 Ws 201/99 -).
- OLG Hamm, 27.05.2008 - 4 Ws 136/08
Haftbeschwerde; versuchter Totschlag; Verwerfung; Anfechtbarkeit nur der letzten …
Etwas anderes gilt aber dann, wenn dies lediglich zu einer sachlich nicht gebotenen kurzfristigen erneuten Haftentscheidung desselben Spruchkörpers führen und die erstrebte Anrufung des Beschwerdegerichts dadurch ohne sachlich zwingende Gründe verzögert würde, weil derselbe Spruchkörper erst kurz zuvor eine ausreichend begründete Haftentscheidung als Beschwerdegericht getroffen hat (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.08.1977 - 1 Ws 236/77 - Kammergericht Berlin, Beschluss vom 12.08.1999 - 2 AR 119/99 und 4 Ws 201/99 -, OLG Hamm, 2. Strafsenat, Beschluss vom 24. Oktober 2007 - 2 Ws 322/07 -). - OLG Hamm, 29.06.2010 - 2 Ws 149/10
Gegenstand der Haftbeschwerde bei mehreren aufeinander folgenden …
Etwas anderes gilt aber dann, wenn dies lediglich zu einer sachlich nicht gebotenen kurzfristigen erneuten Haftentscheidung desselben Spruchkörpers führen und die erstrebte Anrufung des Beschwerdegerichts dadurch ohne sachlich zwingende Gründe verzögert würde, weil derselbe Spruchkörper erst kurz zuvor eine ausreichend begründete Haftentscheidung als Beschwerdegericht getroffen hat (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.08.1977 - 1 Ws 236/77 - Kammergericht Berlin, Beschluss vom 12.08.1999 - 2 AR 119/99 und 4 Ws 201/99 -, OLG Hamm, 2. Strafsenat, Beschluss vom 24. Oktober 2007 - 2 Ws 322/07 - und 4. Strafsenat, Beschluss vom 27. Mai 2008 - 4 Ws 136/08).
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