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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 22.04.2013 - 2 Ws 33/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,52191
OLG Hamburg, 22.04.2013 - 2 Ws 33/13 (https://dejure.org/2013,52191)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22.04.2013 - 2 Ws 33/13 (https://dejure.org/2013,52191)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22. April 2013 - 2 Ws 33/13 (https://dejure.org/2013,52191)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamburg, 21.10.1998 - 2 Ws 247/98

    Verlängerung der Bewährungszeit, Höchstmaß, mehrmalige Verlängerung, Beginn der …

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.04.2013 - 2 Ws 33/13
    zwei Jahre sechs Monate (vergleiche Senat in NStZ-RR 1999, Seite 330 f.).
  • OLG Düsseldorf, 02.08.1990 - 3 Ws 494/90
    Auszug aus OLG Hamburg, 22.04.2013 - 2 Ws 33/13
    Bei einer zeitlich späteren Prüfung, ob von einem Widerruf nach § 56 f Abs. 2 StGB abgesehen werden kann, sind aber ggf. neue stabilisierende Umstände zu berücksichtigen, anderenfalls etwa eine bereits begonnene soziale Integration nachhaltig gefährdet würde (vergleiche OLG Düsseldorf Strafverteidiger 1991, Seite 29).
  • OLG Braunschweig, 03.09.2021 - 1 Ws 199/21

    Umrechnung erbrachter Zahlungen in gemeinnützige Arbeit bei Widerruf der …

    Im Regelfall kommt der Prognose des neuen Tatrichters indes gleichwohl eine erhebliche Bedeutung zu; es erscheint regelmäßig geboten, die Einschätzung des Tatrichters, der über die besseren Erkenntnismöglichkeiten hinsichtlich des voraussichtlichen weiteren Lebenswegs des Straftäters verfügt und der von dem Verurteilten in der Hauptverhandlung einen persönlichen Eindruck gewonnen hat, als Indiz heranzuziehen und von dessen Prognose nur ausnahmsweise abzuweichen (…vgl. OLG Karlsruhe, a. a. O.; OLG Hamburg, Beschluss vom 22. April 2013, 2 Ws 33/13, juris, Rn. 15; OLG Hamm…, Beschluss vom 20. November 2003, 2 Ws 287/03, juris, Rn. 7).
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