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Weitere Entscheidung unten: KG, 20.04.2020

Rechtsprechung
   OLG Celle, 05.02.2020 - 2 Ws 35/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,3144
OLG Celle, 05.02.2020 - 2 Ws 35/20 (https://dejure.org/2020,3144)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.02.2020 - 2 Ws 35/20 (https://dejure.org/2020,3144)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. Februar 2020 - 2 Ws 35/20 (https://dejure.org/2020,3144)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Beschränktes Rechtsmittel, Kostenentscheidung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anwendungsbereich des § 473 StPO bei Beschränkung auf bestimmte Rechtsmittelpunkte; Entstehung und Übernahmeverpflichtung vermeidbarer Kosten durch verspätete Rechtsmittelbeschränkung im Hauptverhandlungstermin

  • IWW

    § 318, § 473 Abs. 3 StPO
    Strafprozessrecht

  • Burhoff online

    Kostenentscheidung, beschränktes Rechtsmittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 318 ; StPO § 473 Abs. 1 ; StPO § 473 Abs. 3
    Kostenentscheidung bei Erreichen eines Rechtsmittelerfolgs trotz Unwirksamkeit der Rechtsmittelbeschränkung

  • rechtsportal.de

    StPO § 302 Abs. 2
    Anwendungsbereich des § 473 StPO bei Beschränkung auf bestimmte Rechtsmittelpunkte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    Kostenentscheidung beim beschränkten Rechtsmittel, Zeitpunkt der Beschränkung und Ziel des Rechtsmittels

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kostenentscheidung bei Beschränkung der Berufung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (10)

  • BGH, 28.01.1964 - 3 StR 55/63

    Einfluss des Erfolgs des Rechtsmittels der einen Seite auf den Erfolg des …

    Auszug aus OLG Celle, 05.02.2020 - 2 Ws 35/20
    Dass er in diesem Fall auch nicht die Gerichtskosten zu tragen hat, spricht das Gesetz zwar nicht ausdrücklich aus, ist aber in der Rechtsprechung als selbstverständlich anerkannt (vgl. BGHSt 19, 226, 230; OLG Hamm NStZ-RR 1999, 95).

    Rn. 15 Diese Vorschrift ist nach nahezu einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum vielmehr auch dann anzuwenden, wenn eine wirksame Beschränkung der Anfechtung auf einen bestimmten Beschwerdepunkt verfahrensrechtlich nicht möglich ist, der Rechtsmittelführer aber von vornherein erklärt, dass er mit seinem Rechtsmittel nur das beschränkte Ziel verfolgt, und dieses im Ergebnis auch erreicht (vgl. BGHSt 19, 226, 230; OLG Düsseldorf JR 1991, 120 mit Anm. Hilger; OLG Köln VRS 109 (2005), 338;… LR-Hilger StPO 26. Aufl. § 473 Rn. 36;… KK-Gieg StPO 7. Aufl. § 473 Rn. 67;… Meyer-Goßner/Schmitt StPO 62. Aufl. § 473 Rn. 22; jew. mwN).

  • OLG Celle, 10.01.2019 - 3 Ws 4/19

    Kostentragungspflicht bei verfahrensrechtlich nicht zulässiger Beschränkung auf …

    Auszug aus OLG Celle, 05.02.2020 - 2 Ws 35/20
    Gibt der Rechtsmittelführer die Erklärung über das beschränkte Ziel erst nachträglich ab, so hat er diejenigen gerichtlichen und außergerichtlichen Auslagen zu tragen, die bei einer alsbald nach Rechtsmitteleinlegung abgegebenen Erklärung hierüber vermeidbar gewesen wären (Anschluss: OLG Celle, Beschluss vom 10. Januar 2019 - 3 Ws 4/19 -, juris; entgegen OLG Hamm, Beschluss vom 15. Oktober 2013 - III-5 Ws 380 - 381/13 -, juris).

    Während einerseits vertreten wird, die Kosten- und Auslagenentscheidung habe sich in derartigen Fällen allein an § 473 Abs. 3 StPO zu orientieren, da durch die zunächst unbeschränkte Rechtsmitteleinlegung keine vermeidbaren Kosten entstanden seien (OLG Hamm, Beschluss vom 15. Oktober 2013 - III-5 Ws 380 - 381/13 -, juris;… MüKoStPO/Maier, 1. Aufl. 2019, StPO § 473 Rn. 156-157), wird andererseits angenommen, in derartigen Fällen habe der Rechtsmittelführer diejenigen (außer-) gerichtlichen Auslagen zu tragen, die bei einer alsbald nach Rechtsmitteleinlegung abgegebenen Erklärung hierüber vermeidbar gewesen wären (OLG Celle, Beschluss vom 10.01.2019, 3 Ws 4/19 -, juris;… BeckOK StPO/Niesler, 35. Ed. 1.10.2019, StPO § 473 Rn. 15).

  • OLG Bamberg, 03.04.2018 - 3 Ss OWi 330/18

    Ausdrückliche Ermächtigung zur Rücknahme oder Beschränkung des Rechtsbehelfs in …

    Auszug aus OLG Celle, 05.02.2020 - 2 Ws 35/20
    Rn. 10 Insoweit führt die Generalstaatsanwaltschaft im Ansatz zwar zutreffend aus, es handele sich, da die Beschränkung außerhalb der Berufungsbegründungsfrist erfolgte, um eine Teil-Rücknahme der Berufung, für deren Vornahme ein Verteidiger gem. § 302 Abs. 2 StPO eine ausdrückliche Ermächtigung benötige (vgl. hierzu: OLG Bamberg, Beschluss vom 03. April 2018 - 3 Ss OWi 330/18 -, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 2 Ss 618/10 -, juris).
  • BGH, 08.11.1990 - 4 StR 457/90

    Verwerfung einer Revision - Anforderungen an eine wirksame Rücknahme der Revision …

    Auszug aus OLG Celle, 05.02.2020 - 2 Ws 35/20
    Zudem ist durch die Beiordnung zum Pflichtverteidiger durch Beschluss des Amtsgerichts Winsen (Luhe) vom 06. Februar 2019 eine etwaige, zuvor erteilte Vollmacht des Verteidigers erloschen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 08.11.1990 - 4 StR 457/90, NStZ 1991, 94).
  • BGH, 14.01.2003 - 4 StR 516/02

    Form und Nachweis der Ermächtigung zu einem Rechtsmittelverzicht

    Auszug aus OLG Celle, 05.02.2020 - 2 Ws 35/20
    Rn. 13 Da der fehlende Nachweis in der Regel durch eine anwaltliche Versicherung erbracht werden kann (vgl. hierzu: BGH, Beschluss vom 14. Januar 2003 - 4 StR 516/02 -, juris) und der Senat keinerlei Anlass hat, den Inhalt der Erklärung des Verteidigers vom 27.01.2020 in Zweifel zu ziehen, lag die gem. § 302 Abs. 2 StPO erforderliche ausdrückliche Ermächtigung zur Vornahme der Berufungsbeschränkung vor.
  • OLG Stuttgart, 26.10.2010 - 2 Ss 618/10

    Berufungsverfahren: Erforderlichkeit der ausdrücklichen Ermächtigung bei …

    Auszug aus OLG Celle, 05.02.2020 - 2 Ws 35/20
    Rn. 10 Insoweit führt die Generalstaatsanwaltschaft im Ansatz zwar zutreffend aus, es handele sich, da die Beschränkung außerhalb der Berufungsbegründungsfrist erfolgte, um eine Teil-Rücknahme der Berufung, für deren Vornahme ein Verteidiger gem. § 302 Abs. 2 StPO eine ausdrückliche Ermächtigung benötige (vgl. hierzu: OLG Bamberg, Beschluss vom 03. April 2018 - 3 Ss OWi 330/18 -, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 2 Ss 618/10 -, juris).
  • OLG Hamm, 10.02.1998 - 3 Ws 575/97

    Beschränktes Rechtsmittel, Erfolg des Rechtsmittels, Kostenentscheidung, …

    Auszug aus OLG Celle, 05.02.2020 - 2 Ws 35/20
    Rn. 21 Für die Konstellation der wirksam erfolgten Beschränkung der Berufung und der Erreichung des insoweit angestrebten Ziels ist die Pflicht des Berufungsführers, die gerichtlichen und außergerichtlichen Auslagen zu tragen, die bei einer innerhalb der Berufungsbegründungsfrist abgegebenen Beschränkungserklärung vermeidbar gewesen wären, uneingeschränkt anerkannt (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. Mai 2014 - 4 Ws 96/14 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 10.02.1998 - 3 Ws 575/97, NStZ-RR 98, 221; OLG München, Beschluss vom 18. Dezember 1998 - 2 Ws 1119/98 -, juris;… Meyer-Goßner/Schmitt aaO Rn. 20).
  • OLG Stuttgart, 12.05.2014 - 4 Ws 96/14

    Berufung im Strafverfahren: Kostenentscheidung bei nachträglich beschränktem …

    Auszug aus OLG Celle, 05.02.2020 - 2 Ws 35/20
    Rn. 21 Für die Konstellation der wirksam erfolgten Beschränkung der Berufung und der Erreichung des insoweit angestrebten Ziels ist die Pflicht des Berufungsführers, die gerichtlichen und außergerichtlichen Auslagen zu tragen, die bei einer innerhalb der Berufungsbegründungsfrist abgegebenen Beschränkungserklärung vermeidbar gewesen wären, uneingeschränkt anerkannt (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. Mai 2014 - 4 Ws 96/14 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 10.02.1998 - 3 Ws 575/97, NStZ-RR 98, 221; OLG München, Beschluss vom 18. Dezember 1998 - 2 Ws 1119/98 -, juris;… Meyer-Goßner/Schmitt aaO Rn. 20).
  • OLG Köln, 18.11.2005 - 82 Ss 57/05

    (Sprung-)Revision aufgrund der Verhängung eines Fahrverbots wegen unerlaubten …

    Auszug aus OLG Celle, 05.02.2020 - 2 Ws 35/20
    Rn. 15 Diese Vorschrift ist nach nahezu einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum vielmehr auch dann anzuwenden, wenn eine wirksame Beschränkung der Anfechtung auf einen bestimmten Beschwerdepunkt verfahrensrechtlich nicht möglich ist, der Rechtsmittelführer aber von vornherein erklärt, dass er mit seinem Rechtsmittel nur das beschränkte Ziel verfolgt, und dieses im Ergebnis auch erreicht (vgl. BGHSt 19, 226, 230; OLG Düsseldorf JR 1991, 120 mit Anm. Hilger; OLG Köln VRS 109 (2005), 338;… LR-Hilger StPO 26. Aufl. § 473 Rn. 36;… KK-Gieg StPO 7. Aufl. § 473 Rn. 67;… Meyer-Goßner/Schmitt StPO 62. Aufl. § 473 Rn. 22; jew. mwN).
  • OLG München, 18.12.1998 - 2 Ws 1119/98
    Auszug aus OLG Celle, 05.02.2020 - 2 Ws 35/20
    Rn. 21 Für die Konstellation der wirksam erfolgten Beschränkung der Berufung und der Erreichung des insoweit angestrebten Ziels ist die Pflicht des Berufungsführers, die gerichtlichen und außergerichtlichen Auslagen zu tragen, die bei einer innerhalb der Berufungsbegründungsfrist abgegebenen Beschränkungserklärung vermeidbar gewesen wären, uneingeschränkt anerkannt (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. Mai 2014 - 4 Ws 96/14 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 10.02.1998 - 3 Ws 575/97, NStZ-RR 98, 221; OLG München, Beschluss vom 18. Dezember 1998 - 2 Ws 1119/98 -, juris;… Meyer-Goßner/Schmitt aaO Rn. 20).
  • KG, 03.06.2021 - 3 Ws (B) 140/21

    Isolierte Anfechtung eines Fahrverbots; Absehen vom Fahrverbot bei objektiv wenig …

    Allerdings ist § 473 Abs. 3 StPO auch dann anzuwenden, wenn eine Beschränkung des Rechtsmittels verfahrensrechtlich nicht möglich ist, der Rechtsmittelführer aber - wie hier - von vornherein erklärt, dass er nur das beschränkte Ziel verfolgt und dieses im Ergebnis auch erreicht (vgl. BGHSt 19, 226; KG, Beschluss vom 8. Juni 1998 - 1 AR 522/98 - juris; OLG Celle, Beschluss vom 5. Februar 2020 - 2 Ws 35/20 -, juris m.w.N.;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 64. Aufl., § 473 Rdn. 22 m.w.N.;… Hilger in Löwe-Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 473 Rdn. 36 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   KG, 20.04.2020 - 2 Ws 35/20 Vollz   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,13295
KG, 20.04.2020 - 2 Ws 35/20 Vollz (https://dejure.org/2020,13295)
KG, Entscheidung vom 20.04.2020 - 2 Ws 35/20 Vollz (https://dejure.org/2020,13295)
KG, Entscheidung vom 20. April 2020 - 2 Ws 35/20 Vollz (https://dejure.org/2020,13295)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (19)

  • KG, 26.11.2018 - 2 Ws 201/18

    Maßnahme im Sinne des § 109 Abs. 1 StVollzG

    Auszug aus KG, 20.04.2020 - 2 Ws 35/20
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist lediglich dann verletzt, wenn dem Antragsteller nicht die Möglichkeit eingeräumt worden ist, sich zu allen entscheidungserheblichen und ihm nachteiligen Tatsachen und Beweisergebnissen zu äußern, oder wenn das Gericht zum Nachteil des Antragstellers zu berücksichtigendes Vorbringen übergangen hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Oktober 2004 - 2 BvR 779/04 - juris; KG, Beschluss vom 10. März 2017 - 5 Ws 51/17 mwN; Senat, Beschluss vom 24. Januar 2019 - 2 Ws 201/18 Vollz - mwN).

    Rn. 34 Zu den allgemeinen Verfahrensvoraussetzungen gehört es, dass ein zulässiger Antrag auf gerichtliche Entscheidung vorliegt, was der Senat im Rechtsbeschwerdeverfahren von Amts wegen zu überprüfen hat (vgl. Senat, Beschlüsse vom 26. November 2018 - 2 Ws 201/18 Vollz - und 25. September 2017 - 2 Ws 145/17 Vollz -).

  • KG, 10.03.2017 - 5 Ws 51/17

    Überprüfung von Maßnahmen des Anstaltsarztes im Verfahren nach §§ 109 ff. …

    Auszug aus KG, 20.04.2020 - 2 Ws 35/20
    Begründung">118 Abs. 2 Satz 2 StVollzG, der § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO nachgebildet ist, müssen die den Verfahrensmangel enthaltenen Tatsachen so vollständig angegeben werden, dass das Rechtsbeschwerdegericht anhand der Rechtsmittelbegründung und ohne Rückgriff auf die Akten oder andere Unterlagen feststellen kann, ob bei Vorliegen der angegebenen Tatsachen die Verletzung einer Rechtsnorm über das Verfahren zu bejahen ist (std. Rspr., vgl. z. B. KG, Beschluss vom 10. März 2017 - 5 Ws 51/17 - juris; Senat…, Beschluss vom 5. Oktober 2017 - 2 Ws 92/17 - Arloth/Krä, StVollzG 4. Aufl., § 118 Rn. 4 mwN).

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist lediglich dann verletzt, wenn dem Antragsteller nicht die Möglichkeit eingeräumt worden ist, sich zu allen entscheidungserheblichen und ihm nachteiligen Tatsachen und Beweisergebnissen zu äußern, oder wenn das Gericht zum Nachteil des Antragstellers zu berücksichtigendes Vorbringen übergangen hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Oktober 2004 - 2 BvR 779/04 - juris; KG, Beschluss vom 10. März 2017 - 5 Ws 51/17 mwN; Senat, Beschluss vom 24. Januar 2019 - 2 Ws 201/18 Vollz - mwN).

  • OLG Naumburg, 07.03.2013 - 2 Ws 251/12

    Strafvollzug: Beschwerde gegen Versagung einer Ausführung infolge von …

    Auszug aus KG, 20.04.2020 - 2 Ws 35/20
    Rn. 25 (1) Der Senat hat bereits wiederholt entschieden, dass Gefangene keinen Anspruch auf Zuweisung eines bestimmten Haftraums haben und das Fehlen einer gesetzlichen Regelung für eine Verlegung innerhalb der Anstalt erkennen lässt, dass nach dem Willen des Gesetzgebers über die Frage, in welchem Bereich der Anstalt der einzelne Gefangene unterzubringen ist, die Vollzugsbehörde allein nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen entscheiden soll (vgl. KG, Beschlüsse vom 14. Januar 2003 - 5 Ws 662/02 Vollz - juris und 13. Februar 1986 - 5 Ws 541/85 Vollz - mwN.; Senat, Beschlüsse vom 6. Juli 2018 - 2 Ws 8/18 Vollz - [betr. den Beschwerdeführer]; 28. Juni 2012 - 2 Ws 251/12 Vollz - und 9. Februar 2012 - 2 Ws 1/12 Vollz -).

    Rn. 26 (2) Ebenso ist obergerichtlich geklärt, dass nach bisheriger Rechtslage für die Schaffung günstigerer Vollzugsbedingungen zugunsten einzelner Inhaftierter, die eine entsprechende Einschränkung des der Vollzugsbehörde zustehenden Ermessens zur Folge gehabt hätten, infolge der Umsetzung der von der Senatsverwaltung für Justiz erarbeiteten und auf mehr Behandlungs- und Belegungsgerechtigkeit für alle Gefangenen abzielenden Rahmenkonzeption für den geschlossenen Männervollzug zwischen den einzelnen Teilanstalten der Justizvollzugsanstalt X kein Raum mehr ist (vgl. KG, Beschluss vom 12. Juli 2017 - 5 Ws 90/17 Vollz - Senat, Beschlüsse vom 28. Juni 2012 - 2 Ws 251/12 Vollz - 13. Oktober 2011 - 2 Ws 354/11 Vollz - und 20. September 2011 - 2 Ws 239/11 Vollz -).

  • BGH, 25.11.1980 - 5 StR 356/80

    Grundsatz der Bedingungsfeindlichkeit von Prozesshandlungen - Voraussetzungen …

    Auszug aus KG, 20.04.2020 - 2 Ws 35/20
    Ungeachtet der Fragen, ob der mit einer Bedingung ("falls das Mediationsverfahren nicht durchgeführt wird") verknüpfte Antrag in der gestellten Form im Hinblick auf die grundsätzliche Bedingungsfeindlichkeit von Prozesshandlungen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 25. November 1980 - 5 StR 356/80 -, BGHSt 29, 396-397, Rn. 4) zulässig und mit dem von dem Beschwerdeführer als "LL-Konzept" bezeichneten das Konzept zum Vollzug der lebenslangen Freiheitsstrafe im Land Berlin der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung vom 13. Mai 2011 gemeint war, hat das Landgericht zutreffend festgestellt, dass es im Hinblick auf den Feststellungsantrag betreffend das sogenannte "LL-Konzept" an einer Maßnahme im Sinne des § 109 Abs. 1 StVollzG fehlt.
  • OLG Karlsruhe, 26.11.2015 - 2 Ws 495/15

    Maßregelvollstreckung: Besetzung der Strafvollstreckungskammer; Überprüfung …

    Auszug aus KG, 20.04.2020 - 2 Ws 35/20
    Denn maßgeblich ist die ordnungsgemäße Besetzung der Strafvollstreckungskammer im Zeitpunkt der angefochtenen Entscheidung (vgl. OLG Karlsruhe, Beschlüsse vom 26. November 2015 - 2 Ws 495/15 - juris; 12. Februar 1998 - 1 Ws 27/98 - juris).
  • KG, 25.09.2017 - 2 Ws 145/17

    Haftkontostatus nicht anfechtbar

    Auszug aus KG, 20.04.2020 - 2 Ws 35/20
    Rn. 34 Zu den allgemeinen Verfahrensvoraussetzungen gehört es, dass ein zulässiger Antrag auf gerichtliche Entscheidung vorliegt, was der Senat im Rechtsbeschwerdeverfahren von Amts wegen zu überprüfen hat (vgl. Senat, Beschlüsse vom 26. November 2018 - 2 Ws 201/18 Vollz - und 25. September 2017 - 2 Ws 145/17 Vollz -).
  • OLG Karlsruhe, 12.02.1998 - 1 Ws 27/98

    Erfolgsaussichten der sofortigen Beschwerde gegen den Widerruf der …

    Auszug aus KG, 20.04.2020 - 2 Ws 35/20
    Denn maßgeblich ist die ordnungsgemäße Besetzung der Strafvollstreckungskammer im Zeitpunkt der angefochtenen Entscheidung (vgl. OLG Karlsruhe, Beschlüsse vom 26. November 2015 - 2 Ws 495/15 - juris; 12. Februar 1998 - 1 Ws 27/98 - juris).
  • OLG Brandenburg, 25.10.2012 - 2 Ws 176/12
    Auszug aus KG, 20.04.2020 - 2 Ws 35/20
    Rn. 32 cc) Schließlich genügt der angefochtene Beschluss der Strafvollstreckungskammer - soweit er den Fortsetzungsfeststellungsantrag zur Verlegung des Beschwerdeführers betrifft - auch den Anforderungen, die § 267 StPO an die Begründung strafrechtlicher Urteile stellt, so dass der auf eine mangelhafte Begründung gestützte Zulässigkeitsgrund für die Rechtsbeschwerde (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 27. Juli 2012 - 2 Ws 176/12 Vollz - mwN) hier nicht gegeben ist.
  • BVerfG, 19.10.2004 - 2 BvR 779/04

    Zum Anspruch auf rechtliches Gehör und effektiven Rechtsschutz

    Auszug aus KG, 20.04.2020 - 2 Ws 35/20
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist lediglich dann verletzt, wenn dem Antragsteller nicht die Möglichkeit eingeräumt worden ist, sich zu allen entscheidungserheblichen und ihm nachteiligen Tatsachen und Beweisergebnissen zu äußern, oder wenn das Gericht zum Nachteil des Antragstellers zu berücksichtigendes Vorbringen übergangen hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Oktober 2004 - 2 BvR 779/04 - juris; KG, Beschluss vom 10. März 2017 - 5 Ws 51/17 mwN; Senat, Beschluss vom 24. Januar 2019 - 2 Ws 201/18 Vollz - mwN).
  • OLG Celle, 13.03.2009 - 1 Ws 118/09

    Begutachtung zur Feststellung der Voraussetzungen von Lockerungen gemäß § 16 Abs. …

    Auszug aus KG, 20.04.2020 - 2 Ws 35/20
    Das wiederum macht die Darlegung erforderlich, was der Beschwerdeführer im Falle seiner Anhörung hierzu vorgetragen hätte (ständ. Rspr., vgl. z.B. OLG Celle, Beschluss vom 13. März 2009 - 1 Ws 118/09 - juris; KG, Beschluss vom 17. April 2018 - 5 Ws 35/18 Vollz - [betr.
  • BGH, 15.06.2005 - 5 StR 191/05

    Darlegungsanforderungen an die Besetzungsrüge (Mitteilung der vollständigen …

  • OLG Hamm, 02.04.2019 - 2 Ws 14/19

    Einziehung des Wertes von Taterträgen bei Gewährung sittenwidriger Darlehen unter …

  • KG, 26.05.2015 - 2 Ws 104/15

    Sicherungsverwahrung: Statthaftigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde bei …

  • KG, 05.10.2017 - 2 Ws 92/17

    Urinproben im Strafvollzug

  • KG, 17.04.2018 - 5 Ws 35/18

    Medizinische Behandlung von Strafgefangenen: Neuregelung durch Berliner …

  • OLG Brandenburg, 24.11.2016 - 2 Ws 200/16

    Voraussetzungen der Bewilligung der erhöhten Vergütung für simultanes Dolmetschen

  • KG, 07.11.2013 - 2 Ws 516/13

    Unzulässigkeit der Untätigkeitsbeschwerde

  • KG, 14.01.2003 - 5 Ws 662/02

    Strafvollzug: Anspruch des Gefangenen auf einen ganz bestimmten Haftraum

  • KG, 13.02.1986 - 5 Ws 541/85
  • BayObLG, 01.03.2024 - 203 StObWs 521/23

    Unbefugtes Offenbaren von Gesundheitsdaten im Strafvollzug

    Diese Angaben müssen so genau und vollständig sein, dass das Rechtsbeschwerdegericht allein aufgrund der Beschwerdebegründung ohne Rückgriff auf die Akten und sonstige Unterlagen prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt (st. Rspr., vgl. etwa Senat…, Beschluss vom 26. Januar 2023 - 203 StObWs 502/22 -, juris Rn. 6 m.w.N.; KG Berlin, Beschluss vom 20. April 2020 - 2 Ws 35/20 Vollz -, juris Rn. 16;… Arloth/Krä, StVollzG, 5. Aufl., § 118 Rn. 4).

    Die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs erfordert nach gefestigter Rechtsprechung neben der Angabe der Tatsachen, aus denen sich aus der Sicht des rügenden Betroffenen die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ergibt, einen substanziierten Vortrag zum Vorliegen der Voraussetzungen einer Gehörsverletzung einschließlich der Darlegung, warum nicht auszuschließen sei, dass die Entscheidung ohne die Gehörsverletzung anders ausgefallen wäre; zur Darlegung der Entscheidungserheblichkeit des Gehörsverstoßes gehört somit auch die Angabe, was bei Gewährung des rechtlichen Gehörs vorgetragen worden wäre und dass nicht auszuschließen sei, dass dieser Vortrag zu einer anderen Entscheidung geführt hätte (…st. Rspr., vgl. Senat a.a.O. Rn. 12 m.w.N.; KG Berlin, Beschluss vom 20. April 2020 - 2 Ws 35/20 Vollz -, juris Rn. 18 m.w.N.; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 15. Juni 2020 - V 4 Ws 122/20 -, juris Rn. 15).

  • BayObLG, 16.06.2026 - 203 StObWs 358/26

    Strafvollzug, Telefonkontakt mit Verteidiger, Rechtliches Gehör, …

    Die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs erfordert nach gefestigter Rechtsprechung neben der Angabe der Tatsachen, aus denen sich aus der Sicht des rügenden Betroffenen die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ergibt, einen substanziierten Vortrag zum Vorliegen der Voraussetzungen einer Gehörsverletzung einschließlich der Darlegung, warum nicht auszuschließen sei, dass die Entscheidung ohne die Gehörsverletzung anders ausgefallen wäre; zur Darlegung der Entscheidungserheblichkeit des Gehörsverstoßes gehört somit auch die Angabe, was bei Gewährung des rechtlichen Gehörs vorgetragen worden wäre und dass nicht auszuschließen sei, dass dieser Vortrag zu einer anderen Entscheidung geführt hätte (…vgl. Senat a.a.O. Rn. 12; Senat…, Beschluss vom 27. November 2025 - 203 StObWs 447/25 -, juris Rn. 5; Senat…, Beschluss vom 1. März 2024 - 203 StObWs 521/23 -, juris Rn. 8;… BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 16. Oktober 2024 - 2 BvR 1134/24 -, juris Rn. 23, Rn. 30 f.; OLG Hamm…, Beschluss vom 25. Juni 2025 - III-1 Vollz 57/25 -, juris Rn. 9; KG Berlin, Beschluss vom 20. April 2020 - 2 Ws 35/20 Vollz -, juris Rn. 18; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 1. Oktober 2024 - 2 Ws 161/24 -, juris Rn. 20;… Spaniol in Feest/Lesting/Lindemann, Strafvollzugsgesetze, 8. Aufl. 2022, Teil IV § 118 Rn. 9).
  • BayObLG, 29.07.2024 - 203 StObWs 273/24

    Entscheidung der Strafvollstreckungskammer, Rechtsbeschwerdeverfahren, …

    Diese Angaben müssen so genau und vollständig sein, dass das Rechtsbeschwerdegericht allein aufgrund der Beschwerdebegründung ohne Rückgriff auf die Akten und sonstige Unterlagen prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt (…st. Rspr., vgl. etwa Senat, Beschlüsse vom 1. März 2024 - 203 StObWs 521/23 -, juris Rn. 6 …und vom 26. Januar 2023 - 203 StObWs 502/22 -, juris Rn. 6; KG Berlin, Beschluss vom 20. April 2020 - 2 Ws 35/20 Vollz -, juris Rn. 16;… Arloth/Krä, StVollzG, 5. Aufl., § 118 Rn. 4).
  • BayObLG, 27.11.2025 - 203 StObWs 447/25

    Wiedereinsetzung, Rechtsbeschwerde, rechtliches Gehör, Verfahrensrüge, …

    Rn. 5 Im Rechtsbeschwerdeverfahren gehört zu einer ordnungsgemäßen Erhebung der Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs neben der genauen Darstellung der Tatsache oder des Beweisergebnisses, zu der die Strafvollstreckungskammer kein rechtliches Gehör gewährt haben soll, grundsätzlich auch die Darlegung, ob und inwieweit dieses entscheidungserheblich war (Senat…, Beschluss vom 1. März 2024 - 203 StObWs 521/23 -, juris Rn. 8; OLG Hamm…, Beschluss vom 25. Juni 2025 - III-1 Vollz 57/25 -, juris Rn. 9; KG Berlin, Beschluss vom 20. April 2020 - 2 Ws 35/20 Vollz -, juris Rn. 18;… Spaniol, in: Feest/Lesting/Lindemann, Strafvollzugsgesetze, 8. Aufl. 2022, § 118 Rn. 9;… vgl. auch BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 16. Oktober 2024 - 2 BvR 1134/24 -, juris Rn. 30, 31).
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