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| OLG München, 26.05.2023 - 2 Ws 357/23 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
StPO § 206a, § 207
Eröffnungsbeschluss bei verbundenen Verfahren durch schlüssige Willenserklärung des Gerichts - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- LG München I, 02.05.2023 - 28 NBs 474 Js 150725/22
- OLG München, 26.05.2023 - 2 Ws 357/23
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- OLG Hamburg, 04.04.2019 - 2 Rev 7/19
Eröffnung des Hauptverfahrens durch einen Verbindungsbeschluss
Auszug aus OLG München, 26.05.2023 - 2 Ws 357/23
Ein Verbindungsbeschluss, mit dem eine neue Anklage zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung mit einer bereits eröffneten und terminierten Sache verbunden wird, dokumentiert hinreichend den Willen des Gerichts, diese Anklage zur Hauptverhandlung zuzulassen (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 04.04.2019 - 2 Rev 7/19, BeckRS 2019, 5437 Rn. 14 - 18 mwN). - BGH, 05.08.2020 - 3 StR 194/20
Entscheidung über die Eröffnung bei verbundenen Strafsachen (Entscheidung über …
Auszug aus OLG München, 26.05.2023 - 2 Ws 357/23
Aus Gründen der Rechtsklarheit ist bei verbundenen Strafsachen grundsätzlich ausdrücklich schriftlich über die Eröffnung hinsichtlich jeder einzelnen Anklage zu entscheiden; ein Verbindungsbeschluss allein bewirkt die Eröffnung in der Regel auch dann nicht, wenn das führende Verfahren bereits eröffnet ist oder später eröffnet wird (BGH NStZ-RR 2020, 354 m.w.N.). - BGH, 04.04.1985 - 5 StR 193/85
Berufungsinstanz - Eröffnungsbeschluss - Nachholung
Auszug aus OLG München, 26.05.2023 - 2 Ws 357/23
Ein solches stellt grds. auch das Fehlen eines - in der Berufungsinstanz nicht mehr nachholbaren (BGH NJW 1985, 1720) - Eröffnungsbeschlusses dar. - BGH, 17.09.2019 - 3 StR 229/19
Eröffnung des Hauptverfahrens (schlüssige und eindeutige Willenserklärung des …
Auszug aus OLG München, 26.05.2023 - 2 Ws 357/23
In Fällen, in denen das den Eröffnungsbeschluss enthaltende Schriftstück diesen Willen nicht sicher erkennen lässt, kann aus anderen Urkunden oder Aktenbestandteilen eindeutig hervorgehen, dass der zuständige Richter die Eröffnung des Hauptverfahrens tatsächlich beschlossen hat (st. Rspr.; s. BGH, Beschluss vom 17.09.2019 - 3 StR 229/19, NStZ 2020, 236 f. mwN).
- BayObLG, 04.08.2025 - 203 StRR 276/25
Eröffnung des Hauptverfahrens durch Verbindungsbeschluss
Rn. 7 c. Soweit einzelne Oberlandesgerichte in der Vergangenheit eine konkludente Eröffnungsentscheidung angenommen haben, wenn der Tatrichter die Verbindung eines nicht eröffneten Verfahrens zu einem bereits eröffneten Verfahren "zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung" angeordnet hat (so Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg…, Beschluss vom 4. April 2019 - 2 Rev 7/19 -, juris Rn. 18; ihm folgend OLG München, Beschluss vom 26. Mai 2023 - 2 Ws 357/23 -, juris Rn. 17, entgegen OLG Hamm, Beschluss vom 24. September 2013 - III-3 RVs 66/13 -, juris), ist dieser Auffassung nicht zu folgen.
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