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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 07.08.2020 - 2 Ws 362/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,24792
OLG Dresden, 07.08.2020 - 2 Ws 362/20 (https://dejure.org/2020,24792)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07.08.2020 - 2 Ws 362/20 (https://dejure.org/2020,24792)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07. August 2020 - 2 Ws 362/20 (https://dejure.org/2020,24792)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verfahren der Strafvollstreckungskammer bei fehlendem Einverständnis des Verurteilten gem. § 57 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StGB Zulässigkeit der Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die nicht näher begründete Einstellung des Verfahrens durch die Strafvollstreckungskammer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • OLG Dresden, 18.06.2008 - 2 Ws 276/08
    Auszug aus OLG Dresden, 07.08.2020 - 2 Ws 362/20
    Dies gilt auch, wenn der Verurteilte sein materiell-rechtlich erforderliches Einverständnis nach § 57 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StGB bereits im Vorfeld verweigert hatte, (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Juni 2008 - 2 Ws 276/08 -).

    Über die Strafrestaussetzung zur Bewährung nach § 57 StGB ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch bei einer nicht erteilten Zustimmung des Verurteilten von Amts wegen durch förmlichen Beschluss, welcher zu begründen und mit einer Rechtsmittelbelehrung zuzustellen ist (§ 35 Abs. 2 Satz 1 StPO), zu entscheiden (vgl. insoweit grundlegend Senat, Beschluss vom 18. Juni 2008 - 2 Ws 276/08 -, n.v.).

  • BGH, 24.07.2024 - StB 41/24

    Verwerfung der sofortigen Beschwerde gegen Ablehnung der Aussetzung des …

    Die Prüfung, ob die Strafvollstreckung zum Zweidritteltermin zur Bewährung ausgesetzt wird, ergeht vielmehr von Amts wegen (BGH, Beschluss vom 2. Dezember 1977 - 2 ARs 366/77, BGHSt 27, 302, 304; OLG Dresden, Beschluss vom 7. August 2020 - 2 Ws 362/20, juris Rn. 11 mwN).
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