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Rechtsprechung
   OLG Köln, 04.09.2009 - 2 Ws 408/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7609
OLG Köln, 04.09.2009 - 2 Ws 408/09 (https://dejure.org/2009,7609)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.09.2009 - 2 Ws 408/09 (https://dejure.org/2009,7609)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. September 2009 - 2 Ws 408/09 (https://dejure.org/2009,7609)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Strafverteidigers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 31
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (13)

  • OLG Köln, 05.06.2003 - 2 Ws 317/03

    Kein Einzelrichter im strafprozessualen Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2009 - 2 Ws 408/09
    Die Vorschrift des § 568 S. 1 ZPO in der ab 01.01.2002 geltenden Fassung (Gesetz zur Reform des Zivilprozesses vom 27.07.2001, BGBl. I S. 1887), die im Zivilprozess für das Beschwerdeverfahren den originären Einzelrichter vorsieht, findet im strafprozessualen Beschwerdeverfahren nach Auffassung des Senats keine Anwendung (SenE v. 05.06.2003 - 2 Ws 317/03 - und SenE v. 23.06.2008 - 2 Ws 268/08).

    Für die Fallgestaltung, dass der Angeklagte seinen Wohnort am Sitz des Prozessgerichts hat und sich eines auswärtigen Verteidigers bedient, hat der Senat in der Vergangenheit in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen, dass die Zuziehung nur dann als notwendig anzuerkennen ist, wenn das Strafverfahren ein schwieriges und abgelegenes Rechtsgebiet betrifft, deshalb nur ein Anwalt mit besonderen Kenntnissen auf diesem Spezialgebiet zur ordnungsgemäßen Verteidigung in der Lage ist, oder der Beschuldigte, der sich gegen einen Vorwurf mit erheblichem Gewicht (beispielsweise vor dem Schwurgericht) verteidigen muss, zur Verteidigung einen Rechtsanwalts seines Vertrauens heranzieht, zu dem bereits ein gewachsenes Vertrauensverhältnis besteht (SenE v. 05.06.2003 - 2 Ws 317/03; Senat, NJW 1992, 586).

  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2009 - 2 Ws 408/09
    Seit Fortfall des sog. Lokalisierungsgrundsatzes durch das am 01.01.2000 in Kraft getretene Gesetz zur Neuordnung des Berufsrechts der Rechtsanwälte und der Patentanwälte vom 02.09.1994 (BGBl. I S. 2278) und dessen Änderungsgesetz vom 17.12.1999 (BGBl. I S. 2448) vertritt der Bundesgerichtshof zur Auslegung des § 91 Abs. 2 ZPO in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass die Zuziehung eines in der Nähe ihres Wohn- oder Geschäftsorts ansässigen Rechtsanwalts durch eine an einem auswärtigen Gericht klagende oder verklagte Partei im Regelfall eine Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung darstellt (BGH, NJW 2003, 898 = MDR 2003, 98 = JurBüro 2003, 202;… BGH, BGHReport 2004, 639; BGH, NJW 2007, 2048 = MDR 2007, 802).
  • BGH, 11.03.2004 - VII ZB 27/03

    Erstattungsfähigkeit der Kosten auswärtiger Rechtsanwälte

    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2009 - 2 Ws 408/09
    Aus den vorstehend dargelegten Grundsätzen über die Möglichkeit der Zuziehung eines Verteidigers am (vom Gerichtsort verschiedenen) Wohnort des Angeklagten ergibt sich auch die Lösung für die hier vorliegende Konstellation der Reisekosten des "RA am dritten Ort" (Herget in;… Zöller, ZPO, 27. Auflage 2009, § 91 Rz. 13): Da die Angeklagte sich - mangels ausnahmsweise entgegenstehender Gründe - eines im Bezirk ihres Wohnorts H. ansässigen Verteidigers hätte bedienen dürfen, sind die Kosten des aus München angereisten Rechtsanwalts Prof. Dr. A. bis zu der Höhe der Reisekosten (unter Einschluss der Abwesenheitsgelder) eines aus dem für H. zuständigen Landgerichtsbezirk anreisenden Verteidigers erstattungsfähig (vgl. BGH, MDR 2004, 838 = NJW-RR 2004, 858; OLG Köln, JurBüro 2004, 435; OLG Oldenburg, MDR 2008, 50 = NJW-RR 2008, 1305; AG Westerburg, JurBüro 2007, 311).
  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 85/06

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines am Wohn- oder Geschäftssitz der …

    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2009 - 2 Ws 408/09
    Seit Fortfall des sog. Lokalisierungsgrundsatzes durch das am 01.01.2000 in Kraft getretene Gesetz zur Neuordnung des Berufsrechts der Rechtsanwälte und der Patentanwälte vom 02.09.1994 (BGBl. I S. 2278) und dessen Änderungsgesetz vom 17.12.1999 (BGBl. I S. 2448) vertritt der Bundesgerichtshof zur Auslegung des § 91 Abs. 2 ZPO in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass die Zuziehung eines in der Nähe ihres Wohn- oder Geschäftsorts ansässigen Rechtsanwalts durch eine an einem auswärtigen Gericht klagende oder verklagte Partei im Regelfall eine Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung darstellt (BGH, NJW 2003, 898 = MDR 2003, 98 = JurBüro 2003, 202;… BGH, BGHReport 2004, 639; BGH, NJW 2007, 2048 = MDR 2007, 802).
  • OLG Oldenburg, 22.10.2007 - 5 W 113/07

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines weder am Gerichtssitz noch am Wohnsitz …

    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2009 - 2 Ws 408/09
    Aus den vorstehend dargelegten Grundsätzen über die Möglichkeit der Zuziehung eines Verteidigers am (vom Gerichtsort verschiedenen) Wohnort des Angeklagten ergibt sich auch die Lösung für die hier vorliegende Konstellation der Reisekosten des "RA am dritten Ort" (Herget in;… Zöller, ZPO, 27. Auflage 2009, § 91 Rz. 13): Da die Angeklagte sich - mangels ausnahmsweise entgegenstehender Gründe - eines im Bezirk ihres Wohnorts H. ansässigen Verteidigers hätte bedienen dürfen, sind die Kosten des aus München angereisten Rechtsanwalts Prof. Dr. A. bis zu der Höhe der Reisekosten (unter Einschluss der Abwesenheitsgelder) eines aus dem für H. zuständigen Landgerichtsbezirk anreisenden Verteidigers erstattungsfähig (vgl. BGH, MDR 2004, 838 = NJW-RR 2004, 858; OLG Köln, JurBüro 2004, 435; OLG Oldenburg, MDR 2008, 50 = NJW-RR 2008, 1305; AG Westerburg, JurBüro 2007, 311).
  • BGH, 09.10.2003 - VII ZB 10/02

    Erstattung der Kosten eines nicht am Sitz des Prozessgerichts ansässigen …

    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2009 - 2 Ws 408/09
    Seit Fortfall des sog. Lokalisierungsgrundsatzes durch das am 01.01.2000 in Kraft getretene Gesetz zur Neuordnung des Berufsrechts der Rechtsanwälte und der Patentanwälte vom 02.09.1994 (BGBl. I S. 2278) und dessen Änderungsgesetz vom 17.12.1999 (BGBl. I S. 2448) vertritt der Bundesgerichtshof zur Auslegung des § 91 Abs. 2 ZPO in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass die Zuziehung eines in der Nähe ihres Wohn- oder Geschäftsorts ansässigen Rechtsanwalts durch eine an einem auswärtigen Gericht klagende oder verklagte Partei im Regelfall eine Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung darstellt (BGH, NJW 2003, 898 = MDR 2003, 98 = JurBüro 2003, 202; BGH, BGHReport 2004, 639; BGH, NJW 2007, 2048 = MDR 2007, 802).
  • OLG Köln, 02.02.2004 - 2 Ws 29/04

    Kostenverteilung bei Teilfreispruch

    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2009 - 2 Ws 408/09
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann im Falle des teilweisen Freispruchs die Bestimmung der erstattungsfähigen notwendigen Auslagen im Wege der Quotenbildung erfolgen (SenE v. 02.02.2004 - 2 Ws 29/04 = JMBl. NW 2004, 251 = NStZ-RR 2004, 384).
  • OLG Köln, 16.11.1991 - 2 Ws 452/91

    Freispruch; Kosten; Gutachter; Gutachten; Begehren; Erstattung; Antrag

    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2009 - 2 Ws 408/09
    Für die Fallgestaltung, dass der Angeklagte seinen Wohnort am Sitz des Prozessgerichts hat und sich eines auswärtigen Verteidigers bedient, hat der Senat in der Vergangenheit in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen, dass die Zuziehung nur dann als notwendig anzuerkennen ist, wenn das Strafverfahren ein schwieriges und abgelegenes Rechtsgebiet betrifft, deshalb nur ein Anwalt mit besonderen Kenntnissen auf diesem Spezialgebiet zur ordnungsgemäßen Verteidigung in der Lage ist, oder der Beschuldigte, der sich gegen einen Vorwurf mit erheblichem Gewicht (beispielsweise vor dem Schwurgericht) verteidigen muss, zur Verteidigung einen Rechtsanwalts seines Vertrauens heranzieht, zu dem bereits ein gewachsenes Vertrauensverhältnis besteht (SenE v. 05.06.2003 - 2 Ws 317/03; Senat, NJW 1992, 586).
  • OLG Köln, 14.04.2004 - 17 W 95/04

    Kostentragung für die Reisekosten eines Rechtsanwalts; Pflicht zur Beauftragung …

    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2009 - 2 Ws 408/09
    Aus den vorstehend dargelegten Grundsätzen über die Möglichkeit der Zuziehung eines Verteidigers am (vom Gerichtsort verschiedenen) Wohnort des Angeklagten ergibt sich auch die Lösung für die hier vorliegende Konstellation der Reisekosten des "RA am dritten Ort" (Herget in;… Zöller, ZPO, 27. Auflage 2009, § 91 Rz. 13): Da die Angeklagte sich - mangels ausnahmsweise entgegenstehender Gründe - eines im Bezirk ihres Wohnorts H. ansässigen Verteidigers hätte bedienen dürfen, sind die Kosten des aus München angereisten Rechtsanwalts Prof. Dr. A. bis zu der Höhe der Reisekosten (unter Einschluss der Abwesenheitsgelder) eines aus dem für H. zuständigen Landgerichtsbezirk anreisenden Verteidigers erstattungsfähig (vgl. BGH, MDR 2004, 838 = NJW-RR 2004, 858; OLG Köln, JurBüro 2004, 435; OLG Oldenburg, MDR 2008, 50 = NJW-RR 2008, 1305; AG Westerburg, JurBüro 2007, 311).
  • OLG München, 03.11.1992 - 2 Ws 1191/92

    Wahl des Verteidigers; Vorschlag des Angeklagten; Rechtskundiger Beistand; …

    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2009 - 2 Ws 408/09
    Aus diesem Grunde kommt im übrigen ggf. auch die Bestellung eines am Wohnsitz des Beschuldigten ansässigen Pflichtverteidigers in Betracht (vgl. OLG München, StV 1993, 180).
  • AG Betzdorf, 26.01.2007 - 2060 Js 30256/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Höhe der Gebühren bei einfach gelagerter Körperverletzung

  • LG Potsdam, 15.01.2004 - 24 Qs 14/03
  • LG Neuruppin, 16.09.2003 - 12 Qs 27/03
  • OLG Nürnberg, 06.12.2010 - 2 Ws 567/10

    Kostenfestsetzung im Strafverfahren: Sofortige Beschwerde gegen …

    Auch bei der vorliegenden Beschwerde gegen die Kostenfestsetzung nach § 464 b StPO richtet sich das Verfahren nach herrschender Meinung nach StPO - Grundsätzen (vgl. BGH NJW 2003, 763; OLG Köln NStZ-RR 2010, 31 f;… Meyer-Goßner, a.a.O. § 464 b Rdn. 6 ff).
  • OLG Hamm, 24.07.2014 - 1 Ws 305/14

    Erstattung von Wahlverteidigerbegühren trotz der Bestellung eines …

    Auch bei der vorliegenden Beschwerde gegen die Kostenfestsetzung nach § 464b StPO richtet sich das Verfahren nach herrschender Meinung in der Rechtsprechung nach den Grundsätzen der Strafprozessordnung (BGH NJW 2003, 763; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2012, 160; OLG Hamm, Beschl. v. 03.12.2009 - 2 Ws 270/09 = BeckRS 2010, 02547; OLG Hamm, Beschl. v. 05.06.2007 - 3 Ws 226/07; OLG Köln NStZ-RR 2010, 31 f; OLG Nürnberg NStZ-RR 2011, 127).
  • AG Aschaffenburg, 23.06.2017 - 333 OWi 125 Js 9560/16

    Zur Erstattung von Reisekosten des nicht im Bezirk ansässigen Rechtsanwalts in …

    Denn die fehlende Notwendigkeit führt nur zur Versagung der "Mehrkosten" die durch die Beauftragung eines nicht bezirksansässigen Rechtsanwalts gegenüber einem bezirksansässigen Rechtsanwalt entstanden sind, nicht jedoch zum grundsätzlichen Entfallen der Ersatzfähigkeit (vgl. I.E. OLG Köln, NStZ-RR 2010, 31).
  • OLG Köln, 03.09.2013 - 2 Ws 462/13

    Keine Einzelrichterentscheidung im strafrechtlichen Kostenbeschwerdeverfahren

    Die Vorschrift des § 568 S. 1 ZPO in der ab 01.01.2002 geltenden Fassung (Gesetz zur Reform des Zivilprozesses vom 27.07.2001, BGBl. I S. 1887), die im Zivilprozess für das Beschwerdeverfahren den originären Einzelrichter vorsieht, findet im strafprozessualen Beschwerdeverfahren - auch nicht über die Verweisung in § 464b Satz 3 StPO - keine Anwendung (SenE v. 05.06.2003, 2 Ws 317/03; SenE v. 23.06.2008, 2 Ws 268/08; SenE v. 04.09.2009, 2 Ws 408/09).
  • LG Zweibrücken, 29.06.2012 - Qs 56/12

    Entstehen einer Terminsgebühr für die Teilnahme eines Verteidigers bei einem …

    Für die Fallgestaltung, dass der Angeklagte - wie vorliegend - seinen Wohnort am Sitz des Prozessgerichtes hat und sich eines auswärtigen Verteidigers bedient, ist die Kammer mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Köln, NStZ-RR 2010, 31 ff) der Auffassung, dass die Zuziehung nur dann als notwendig anzuerkennen ist, wenn das Strafverfahren ein schwieriges und abgelegenes Rechtsgebiet betrifft, deshalb nur ein Anwalt mit besonderen Kenntnissen auf diesem Spezialgebiet zur ordnungsgemäßen Verteidigung in der Lage ist, oder der Beschuldigte, der sich gegen einen Vorwurf mit erheblichem Gewicht (beispielsweise vordem Schwurgericht), verteidigen muss, zur Verteidigung einen Rechtsanwaltes seines Vertrauens heranzieht, zu dem bereits ein gewachsenes Vertrauensverhältnis besteht (…vgl. Meyer-Goßner a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 29.10.2020 - 2 Ws 133/20

    Voraussetzungen der Erstattung der Reisekosten eines auswärtigen Verteidigers bei …

    Rn. 12 Aus diesen Gründen hält der Senat an seiner früheren Rechtsprechung, wonach die Erstattung von Reisekosten eines auswärtigen Verteidigers nur in Betracht kommt, wenn es sich um einen schwerwiegenden Tatvorwurf handelt und zu dem auswärtigen Verteidiger erkennbar ein gewachsenes Vertrauensverhältnis besteht (Senatsbeschluss vom 15. Mai 2012 - 2 Ws 443/11 [n.v.]; vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 4. September 2009 - 2 Ws 408/09, juris Rn. 7 m.w.N.), nicht fest.
  • LG Flensburg, 27.08.2015 - I Qs 40/15

    Kostenfestsetzung im Strafverfahren: Umfang der Prüfungskompetenz des …

    Rn. 23 Auch die Reisekosten eines an einem dritten Ort ansässigen Rechtsanwalts sind, wenn dessen Zuziehung - was dem Regelfall entspricht - zur Interessenwahrnehmung erforderlich war, erstattungsfähig, dann allerdings nur bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten eines am Wohn- oder Geschäftsort der Partei ansässigen Rechtsanwalts (vgl. BGH, NJW 2011, 3520; OLG Köln, NStZ-RR 2010, 31).
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