Rechtsprechung
| OLG Hamm, 11.11.2002 - 2 Ws 421/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Burhoff online
Haftbefehl, Außervollzugsetzung, neue Umstände, Fluchtgefahr, Kaution, Familienverband
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 116 § 112
Haftbefehl, Außervollzugsetzung, neue Umstände, Fluchtgefahr, Kaution, Familienverband
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Außervollzugsetzung eines Haftbefehls; Heranwachsender; Neue Umstände; Fluchtgefahr; Absetzungsgefahr; Straferwartung; Kaution; Familienverband
Verfahrensgang
- AG Lüdenscheid, 01.10.2002 - 6 Gs 643/02
- OLG Hamm, 11.11.2002 - 2 Ws 421/02
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- OLG Hamm, 15.10.1998 - 2 Ws 474/98
Fluchtgefahr, hohe Strafe, Verurteilung zu drei Jahren, Geständnis, dem Verfahren …
Auszug aus OLG Hamm, 11.11.2002 - 2 Ws 421/02
Es ist ihnen zwar darin beizupflichten, dass allein eine hohe Straferwartung die Fluchtgefahr nicht begründen kann (vgl. dazu aus der ständigen Rechtsprechung Senat in StV 1999, 37, 215;… siehe auch die weiteren Nachweise bei Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 3. Aufl., 2002, Rn. 1701).Für die Annahme von "Verdunkelungsgefahr" genügt es nicht, dass der Beschuldigte z.B. nur seine Tatbeteiligung bestreitet oder er sich weigert, unbekannte Personen, die ggf. bei der ihm zur Last gelegten Tat beteiligt waren, zu benennen (OLG Köln StV 1999, 37).
- OLG Köln, 12.05.1995 - 2 Ws 174/95
Freiheitsstrafe; Höhe der Straferwartung; Anreiz zur Flucht ; Bestimmte …
Auszug aus OLG Hamm, 11.11.2002 - 2 Ws 421/02
Entscheidend ist, ob "bestimmte Tatsachen" vorliegen, die den Schluss rechtfertigen, der Beschuldigte werde dem in der - hohen - Straferwartung liegende Fluchtanreiz nachgeben und fliehen (so auch OLG Köln StV 1995, 419, Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 112 Rn. 24 mit weiteren Nachweisen).Der Beschuldigte hat im Verurteilungsfall wegen des ihm zur Last gelegten Raubüberfalls mit einer empfindlichen Jugend- bzw. Freiheitsstrafe zu rechnen, die nach Überzeugung des Senats angesichts der Tatumstände auf jeden Fall an die Grenze heranreichen wird, ab der nach der Rechtsprechung des Senats eine "hohe" Straferwartung anzunehmen ist (…vgl. dazu OLG Hamm, a.a.O.; siehe auch noch OLG Köln StV 1993, 371; 1995, 419; LG Zweibrücken StV 1997, 534).
- OLG Hamm, 13.03.2002 - 2 Ws 60/02
Haftbefehl, Fluchtgefahr, hohe Straferwartung, Ausländer, Verbüßung, Vorlage der …
Auszug aus OLG Hamm, 11.11.2002 - 2 Ws 421/02
Von ausschlaggebender Bedeutung ist in diesem Zusammenhang der bereits erwähnte Umstand, dass der Beschuldigte sich im September 2002, nachdem er Kenntnis von dem gegen ihn geführten Ermittlungsverfahren hatte, dem Verfahren nicht durch Flucht entzogen hat, sondern selbst Kontakt zu den Ermittlungs-Behörden aufgenommen hat, um zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen (vgl. ähnlich Senat in StraFo 2002, 177 = StV 2002, 491 bzw. StV 2001, 685 = StraFo 2002, 23).
- OLG Hamm, 06.02.2002 - 2 Ws 27/02
Haftbeschwerde, Untersuchungshaft, Verdunkelungsgefahr, auf Verschleierung …
Auszug aus OLG Hamm, 11.11.2002 - 2 Ws 421/02
Auch der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr (zu den allgemeinen Voraussetzungen siehe Senat in StV 2002, 205; OLG Karlsruhe StraFo 2002, 15) setzt bestimmte Tatsachen voraus, die die Annahme rechtfertigen, dass der Beschuldigte auf Beweismittel einwirken wird und dadurch die Ermittlung der Wahrheit erschweren wird. - OLG Hamm, 17.06.2002 - 2 Ws 228/02
Fluchtgefahr, hohe Straferwartung, Kaution
Auszug aus OLG Hamm, 11.11.2002 - 2 Ws 421/02
Dies gilt insbesondere im Hinblick darauf, dass die Kaution für ihn als Heranwachsenden aus dem Familienverband aufgebracht worden ist bzw. nach Erhöhung ggf. aufgebracht werden wird (vgl. dazu Senat in StV 1997, 643 und in StraFo 2002, 338). - OLG Hamm, 03.09.2001 - 2 BL 148/01
Haftprüfung durch das Oberlandesgericht; Fluchtgefahr, hohe Straferwartung
Auszug aus OLG Hamm, 11.11.2002 - 2 Ws 421/02
Von ausschlaggebender Bedeutung ist in diesem Zusammenhang der bereits erwähnte Umstand, dass der Beschuldigte sich im September 2002, nachdem er Kenntnis von dem gegen ihn geführten Ermittlungsverfahren hatte, dem Verfahren nicht durch Flucht entzogen hat, sondern selbst Kontakt zu den Ermittlungs-Behörden aufgenommen hat, um zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen (vgl. ähnlich Senat in StraFo 2002, 177 = StV 2002, 491 bzw. StV 2001, 685 = StraFo 2002, 23). - OLG Hamm, 14.07.1997 - 2 Ws 257/97
Auszug aus OLG Hamm, 11.11.2002 - 2 Ws 421/02
Dies gilt insbesondere im Hinblick darauf, dass die Kaution für ihn als Heranwachsenden aus dem Familienverband aufgebracht worden ist bzw. nach Erhöhung ggf. aufgebracht werden wird (vgl. dazu Senat in StV 1997, 643 und in StraFo 2002, 338). - OLG Köln, 06.04.1993 - 2 Ws 170/93
Haftgrund; Fluchtgefahr; Freiheitsstrafe; Vorstrafen; Bindungen; Arbeit; …
Auszug aus OLG Hamm, 11.11.2002 - 2 Ws 421/02
Der Beschuldigte hat im Verurteilungsfall wegen des ihm zur Last gelegten Raubüberfalls mit einer empfindlichen Jugend- bzw. Freiheitsstrafe zu rechnen, die nach Überzeugung des Senats angesichts der Tatumstände auf jeden Fall an die Grenze heranreichen wird, ab der nach der Rechtsprechung des Senats eine "hohe" Straferwartung anzunehmen ist (…vgl. dazu OLG Hamm, a.a.O.; siehe auch noch OLG Köln StV 1993, 371; 1995, 419; LG Zweibrücken StV 1997, 534). - LG Zweibrücken, 30.04.1997 - 1 Qs 61/97
Auszug aus OLG Hamm, 11.11.2002 - 2 Ws 421/02
Der Beschuldigte hat im Verurteilungsfall wegen des ihm zur Last gelegten Raubüberfalls mit einer empfindlichen Jugend- bzw. Freiheitsstrafe zu rechnen, die nach Überzeugung des Senats angesichts der Tatumstände auf jeden Fall an die Grenze heranreichen wird, ab der nach der Rechtsprechung des Senats eine "hohe" Straferwartung anzunehmen ist (…vgl. dazu OLG Hamm, a.a.O.; siehe auch noch OLG Köln StV 1993, 371; 1995, 419; LG Zweibrücken StV 1997, 534).
- OLG Hamm, 30.06.2003 - 2 Ws 144/03
Fluchtgefahr, hohe Freiheitsstrafe; Außervollzugsetzung; Straferwertung
Von ausschlaggebender Bedeutung ist in diesem Zusammenhang der bereits erwähnte Umstand, dass der Angeklagte sich im November 2002, nachdem er Kenntnis von dem gegen ihn geführten Ermittlungsverfahren hatte, dem Verfahren nicht durch Flucht entzogen hat, sondern selbst Kontakt zu den Ermittlungsbehörden aufgenommen hat, um zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen (vgl. ähnlich Senat in StraFo 2002, 177 = StV 2002, 491 bzw. StV 2001, 685 = StraFo 2002, 23; StV 2003, 170 und im Beschluss vom 11. November 2002 in 2 Ws 421/02, http://www.burhoff.de).
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