Rechtsprechung
| OLG Köln, 07.09.2000 - 2 Ws 430/00 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,18903) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Möglichkeit der Verschärfung von Auflagen und Weisungen zu jeder Zeit
Verfahrensgang
- AG Köln, 16.03.1999 - 502 Gs 1194/99
- AG Köln, 20.07.1999 - 502 Gs 3140/99
- OLG Köln, 07.09.2000 - 2 Ws 430/00
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- OLG Frankfurt, 07.11.1997 - 1 Ws 161/97
Auszug aus OLG Köln, 07.09.2000 - 2 Ws 430/00
Rn. 14 Veränderte Umstände im Sinne des § 116 Abs. 4 Nr. 3 StPO liegen nur vor, wenn sie die Gründe des Haftverschonungsbeschlusses in einem wesentlichen Punkte erschüttern und den Richter bewogen hätten, keine Aussetzung zu bewilligen, wenn er sie bei seiner Entscheidung schon gekannt hätte (vgl. OLG München NJW 78, 771; OLG Frankfurt StV 98, 31;… Kleinknecht/ Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 116 Rn. 28;… Boujong in Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Aufl., § 116 Rn. 32; ständige Rechtsprechung auch des Senats). - OLG Hamm, 05.10.1999 - 2 Ws 286/99
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, von Amts wegen, Postlaufzeit von zwei …
Auszug aus OLG Köln, 07.09.2000 - 2 Ws 430/00
Rn. 4 Der Senat hat eine Haftbeschwerde der damaligen Beschuldigten durch Beschluß vom 8. Juni 1999 (2 Ws 286/99) verworfen. - OLG München, 27.07.1977 - 1 Ws 852/77
Auszug aus OLG Köln, 07.09.2000 - 2 Ws 430/00
Rn. 14 Veränderte Umstände im Sinne des § 116 Abs. 4 Nr. 3 StPO liegen nur vor, wenn sie die Gründe des Haftverschonungsbeschlusses in einem wesentlichen Punkte erschüttern und den Richter bewogen hätten, keine Aussetzung zu bewilligen, wenn er sie bei seiner Entscheidung schon gekannt hätte (vgl. OLG München NJW 78, 771; OLG Frankfurt StV 98, 31;… Kleinknecht/ Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 116 Rn. 28;… Boujong in Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Aufl., § 116 Rn. 32; ständige Rechtsprechung auch des Senats).
- OLG Hamm, 02.12.2025 - 3 Ws 478/25
Funktionelle Zuständigkeit für Verschärfung von Haftverschonungsauflagen
Rn. 40 Dabei kann der Senat offenlassen, ob die Anordnung zusätzlicher Haftverschonungsauflagen und die Verschärfung bestehender Haftverschonungsauflagen sich - wozu der Senat jedenfalls in Fällen der wesentlichen Verschärfung neigt - stets (…so vertreten bei: MüKoStPO/Böhm, 2. Aufl. 2023, StPO § 116 Rn. 67, beck-online; ohne ausdrückliche Einschränkung auch: BVerfG, Beschl. v. 27.9.2012 - 2 BvR 1874/12, BeckRS 2012, 59280, beck-online) oder nur dann an den Voraussetzungen des § 116 Abs. 4 StPO messen lassen müssen, wenn sie faktisch einer Invollzugsetzung des Haftbefehls gleichkommen (so wohl: OLG Frankfurt a. M. Beschl. v. 24.3.2010 - 1 Ws 38/10, BeckRS 2010, 23011, beck-online;… BeckOK StPO/Krauß, 57. Ed. 1.10.2025, StPO § 116 Rn. 21, beck-online;… Lind in: Löwe-Rosenberg, StPO, 28. Auflage 2025, § 116 StPO, Rn. 45; a.A.: OLG Köln Beschl. v. 7.9.2000 - 2 Ws 430/00, BeckRS 2000, 166598 Rn. 16, beck-online, wonach nachträgliche Verschärfungen ohne das Vorliegen der Voraussetzungen des § 116 Abs. 4 StPO zulässig seien).
dejure.org
Übersicht OLG Köln
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.