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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 24.10.2007 - 2 Ws 450/07 (244/07)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,13353
OLG Schleswig, 24.10.2007 - 2 Ws 450/07 (244/07) (https://dejure.org/2007,13353)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24.10.2007 - 2 Ws 450/07 (244/07) (https://dejure.org/2007,13353)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24. Oktober 2007 - 2 Ws 450/07 (244/07) (https://dejure.org/2007,13353)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Strafvollstreckungsverfahren bei außerordentlicher Schwierigkeit der Sachlage und Rechtslage oder bei Besorgnis einer nicht angemessenen Verteidigung des Verurteilten; Notwendigkeit der Beiordnung eines Pflichtverteidigers nach ...

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 253 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 02.02.2007 - 2 Ws 51/07

    Bestellung eines neuen Pflichtverteidigers wegen ernsthafter Störung des …

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.10.2007 - 2 Ws 450/07
    Nach ständiger Rechtsprechung ist in entsprechender Anwendung von § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO im Vollstreckungsverfahren die Beiordnung eines Pflichtverteidigers nicht grundsätzlich geboten, sondern nur dann, wenn die Sach- und Rechtslage des Vollstreckungsverfahrens außergewöhnliche Schwierigkeiten aufweist oder der Verurteilte aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls nicht in der Lage ist, selbst für seine angemessene Verteidigung zu sorgen (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 2 Ws 51/07 - Senat, Beschluss vom 20. Dezember 2006 - 2 Ws 322/06 - Senat, Beschluss vom 14. Dezember 2004 - 2 Ws 419/04 -, SchlHA 2005, 259 f.).

    Denn zunächst ist nicht ersichtlich, dass der Verurteilte aufgrund seiner Persönlichkeitsstruktur seine Belange nicht hinreichend darstellen könnte (anders etwa bei Anhaltspunkten für eine psychische Erkrankung, vgl. zu einer derartigen Konstellation OLG Zweibrücken NStZ-RR 2006, 355 f); sollten aufgrund des türkischstämmigen Hintergrundes des Verurteilten Schwierigkeiten bei der sprachlichen Verständigung bestehen, wäre ohnehin die Hinzuziehung eines Dolmetschers vorrangig (Senat, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 2 Ws 51/07 - OLG Frankfurt StV 1997, 573 f).

  • OLG Zweibrücken, 08.08.2006 - 1 Ws 313/06

    Jährliche Überprüfung der Vollstreckung der Unterbringung in einem …

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.10.2007 - 2 Ws 450/07
    Denn zunächst ist nicht ersichtlich, dass der Verurteilte aufgrund seiner Persönlichkeitsstruktur seine Belange nicht hinreichend darstellen könnte (anders etwa bei Anhaltspunkten für eine psychische Erkrankung, vgl. zu einer derartigen Konstellation OLG Zweibrücken NStZ-RR 2006, 355 f); sollten aufgrund des türkischstämmigen Hintergrundes des Verurteilten Schwierigkeiten bei der sprachlichen Verständigung bestehen, wäre ohnehin die Hinzuziehung eines Dolmetschers vorrangig (Senat, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 2 Ws 51/07 - OLG Frankfurt StV 1997, 573 f).
  • OLG Hamm, 23.06.2005 - 4 Ws 267/05

    Vergewaltigung eines Mithäftlings; Pflicht zur Beiordnung eines Rechtsanwaltes

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.10.2007 - 2 Ws 450/07
    Für die notwendige Auseinandersetzung eines Verurteilten mit einem derartigen Gutachten wird dann von der Notwendigkeit einer Pflichtverteidigerbestellung auszugehen sein, wenn das Gutachten etwa psychiatrisch-neurologische, psychoanalytische oder auch kriminologische Fragestellungen aufwirft, mit deren fachlicher Beurteilung ein Verurteilter überfordert ist (vgl. KG Berlin NStZ-RR 2006, 284 f.; OLG Hamm StraFo 2005, 391 f.).
  • OLG Frankfurt, 23.03.1995 - 3 Ws 211/95

    Aufhebung der Bestellung eines Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger; …

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.10.2007 - 2 Ws 450/07
    Denn zunächst ist nicht ersichtlich, dass der Verurteilte aufgrund seiner Persönlichkeitsstruktur seine Belange nicht hinreichend darstellen könnte (anders etwa bei Anhaltspunkten für eine psychische Erkrankung, vgl. zu einer derartigen Konstellation OLG Zweibrücken NStZ-RR 2006, 355 f); sollten aufgrund des türkischstämmigen Hintergrundes des Verurteilten Schwierigkeiten bei der sprachlichen Verständigung bestehen, wäre ohnehin die Hinzuziehung eines Dolmetschers vorrangig (Senat, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 2 Ws 51/07 - OLG Frankfurt StV 1997, 573 f).
  • OLG Karlsruhe, 26.03.2007 - 2 Ws 322/06

    Verpflichtung einer psychiatrischen Anstalt gegenüber der Verteidigerin einer …

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.10.2007 - 2 Ws 450/07
    Nach ständiger Rechtsprechung ist in entsprechender Anwendung von § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO im Vollstreckungsverfahren die Beiordnung eines Pflichtverteidigers nicht grundsätzlich geboten, sondern nur dann, wenn die Sach- und Rechtslage des Vollstreckungsverfahrens außergewöhnliche Schwierigkeiten aufweist oder der Verurteilte aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls nicht in der Lage ist, selbst für seine angemessene Verteidigung zu sorgen (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 2 Ws 51/07 - Senat, Beschluss vom 20. Dezember 2006 - 2 Ws 322/06 - Senat, Beschluss vom 14. Dezember 2004 - 2 Ws 419/04 -, SchlHA 2005, 259 f.).
  • OLG Schleswig, 14.12.2004 - 2 Ws 419/04
    Auszug aus OLG Schleswig, 24.10.2007 - 2 Ws 450/07
    Nach ständiger Rechtsprechung ist in entsprechender Anwendung von § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO im Vollstreckungsverfahren die Beiordnung eines Pflichtverteidigers nicht grundsätzlich geboten, sondern nur dann, wenn die Sach- und Rechtslage des Vollstreckungsverfahrens außergewöhnliche Schwierigkeiten aufweist oder der Verurteilte aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls nicht in der Lage ist, selbst für seine angemessene Verteidigung zu sorgen (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 2 Ws 51/07 - Senat, Beschluss vom 20. Dezember 2006 - 2 Ws 322/06 - Senat, Beschluss vom 14. Dezember 2004 - 2 Ws 419/04 -, SchlHA 2005, 259 f.).
  • VG Weimar, 06.04.2016 - 3 K 1422/14

    Vereinbarkeit des Spiels Laser-Tag mit der Unantastbarkeit der Menschenwürde

    Dem vermag die Kammer in Übereinstimmung mit nahezu der gesamten inzwischen ergangenen Rechtsprechung[diese alle zu Paintballspielen, zum fehlenden rechtlichen Unterschied zum Laser-Tag sogleich][diese alle zu Paintballspielen, zum fehlenden rechtlichen Unterschied zum Laser-Tag sogleich] (Bay. VGH…, Urteil vom 27.11.2012 - 15 BV 09.2719 - Juris, Rdnr. 30 ff.; OVG Lüneburg, Urteil vom 18.02.2010 - LC 244/07 - Juris, Rdnr. 65; VG Dresden, Beschluss vom 28.01.2003 - 14 K 2777/02 - NVwZ-RR 2003, 848, 850;… Urteil vom 26.01.2007 - 14 K 2097/03 - Juris, Rdnr. 48) und Literatur (Haschke, Diss. jur. 2013[epub.uni-regensburg.de/28622/1/Diss_komplett*22.07.2013.pdf][epub.uni-regensburg.de/28622/1/Diss_komplett*22.07.2013.pdf] [Das gesetzliche Verbot von Killerspielen], S. 169; Scheidler, JA 2009, 575, 577; ders. GewArch 2005, 312, 319; Gröpl/Brandt, VerwArch 2004, 223, 236; Köhne, GewArch 2004, 285, 288) nicht zu folgen.

    Die Aufstellung eines abstrakten Menschenwürdebildes ist nicht mit dem Schutzzweck des Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG vereinbar (…Köhne a.a.O. S. 287 f.), die Vorschrift bietet keine Handhabe für eine moralische und geschmackliche Gängelung (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 18.02.2010 a.a.O. Rdnr. 71).

    Letztlich hält die Kammer die Wertung, dass, gemessen am Realitätsgrad mancher Computerspiele über historische oder fiktionale Kriege[die durch die kurz vor der Einführung stehende Virtual-Reality-Brille eine nochmalige deutliche Steigerung erfahren dürfte][die durch die kurz vor der Einführung stehende Virtual-Reality-Brille eine nochmalige deutliche Steigerung erfahren dürfte], sich Laser-Tag geradezu harmlos ausnimmt, für zutreffend (ebenso OVG Lüneburg, Urteil vom 18.02.2010 a.a.O. Rdnr. 80 - zu Paintball).

    Allein dass ein Degen (o.ä.) heute in militärischen Auseinandersetzungen nicht mehr benutzt wird, also eine (Kriegs-) Waffe aus vergangenen Zeiten ist, steht ebenfalls nicht der Vergleichbarkeit entgegen (…a.A. Haschke a.a.O. S. 47; für eine Vergleichbarkeit: OVG Lüneburg, Urteil vom 18.02.2010 a.a.O. Rdnr. 75 ff.).

  • OLG Stuttgart, 05.10.2015 - 4 Ws 328/15

    Notwendige Verteidigung: Pflichtverteidigerbestellung im …

    Abzustellen ist aber insoweit auf die Verständnismöglichkeiten des konkreten Verurteilten, mag auch bei der erwähnten Art von Gutachten dessen Überforderung zunächst typischerweise zu vermuten sein (OLG Schleswig, NStZ-RR 2008, 253).
  • OLG Schleswig, 24.01.2008 - 2 Ws 8/08

    Nachträgliche Beiordnung eines Pflichtverteidigers auch bei einvernehmlicher …

    Zu den Fragen einer notwendigen Verteidigung entsprechend § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO im Vollstreckungsverfahren, insbesondere für die Fallkonstellation der Notwendigkeit eines Prognosegutachtens, vgl. Senatsbeschluss vom 24. Oktober 2007 (- 2 Ws 450/07 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • OLG Naumburg, 02.10.2013 - 1 Ws 591/13

    Strafvollstreckungssache: Pflichtverteidigerbestellung im Verfahren über die …

    Abzustellen ist insoweit auf die Verständnismöglichkeiten des konkreten Verurteilten, wobei bei der erwähnten Art von Gutachten dessen Überforderung zunächst typischerweise zu vermuten ist (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 24.10.2007 - 2 Ws 450/07 (244/07) -, juris).
  • OLG Celle, 20.09.2011 - 2 Ws 242/11

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei Einholung eines …

    Die Einholung eines Sachverständigengutachtens in einem Strafvollstreckungsverfahren gebietet jedenfalls dann die Beiordnung eines Pflichtverteidigers, wenn sich die Strafvollstreckungskammer bei ihrer Entscheidung umfassend mit diesem fachkundig auszuwertenden psychiatrischen Sachverständigengutachten auseinanderzusetzen hat (vgl. Brandenburgisches OLG, StV 2007, 95 f. [OLG Brandenburg 27.12.2005 - 1 Ws 194/05] -juris; OLG Frankfurt a. a. 0.; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 24.10.2007 -2 Ws 450/07 -juris).
  • SG Gießen, 27.03.2012 - S 20 SO 14/07
    Diese sind vom Gericht regelmäßig abgelehnt worden, Bezug genommen wird hier exemplarisch auf den Beschluss des SG Gießen vom 26.03.2008 (Az.: S 20 SO 244/07 ER).
  • OLG Köln, 09.06.2016 - 2 Ws 363/16

    Pflichtverteidigung im Überprüfungsverfahren nach § 454 Abs. 2 StPO ; …

    Rn. 14 Im Überprüfungsverfahren nach § 454 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 StPO stellt eine unterlassene Verteidigerbestellung regelmäßig einen schwerwiegenden Verfahrensmangel dar (KG Berlin, Beschluss vom 10.02.2006, 2 AR 26/06, StV 2007, 94; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 24.10.2007, 2 Ws 450/07, NStZ-RR 2008, 253; OLG Bremen, Beschluss vom 24.04.2008, Ws 41/08, in StV 2008, 530;… Graalmann-Scheerer in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Auflage, § 454 Rn. 73).
  • OLG Schleswig, 24.01.2008 - 2 Ws 9/08

    Pflichtverteidiger

    Zu den Fragen einer notwendigen Verteidigung entsprechend § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO im Vollstreckungsverfahren, insbesondere für die Fallkonstellation der Notwendigkeit eines Prognosegutachtens, vgl. Senatsbeschluss vom 24. Oktober 2007 (- 2 Ws 450/07 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • OLG Schleswig, 20.05.2021 - 2 Ws 54/21
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist im Vollstreckungsverfahren in entsprechender Anwendung des § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO die Beiordnung eines Pflichtverteidigers nur dann geboten, wenn die Sach- und Rechtslage des Vollstreckungsverfahrens außergewöhnliche Schwierigkeiten aufweist oder der Verurteilte aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls nicht in der Lage ist, selbst für seine angemessene Verteidigung zu sorgen (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Oktober 2007 - 2 Ws 450/07 (244/07) -, SchlHA 5/2008, Seite 175 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 28.04.2020 - 2 Ws 40/20

    Die Unterbringung eines Verurteilten in einer Entziehungsanstalt rechtfertigt …

    Nach ständiger Rechtsprechung ist in entsprechender Anwendung von § 140 Abs. 2 S. 1 StPO im Vollstreckungsverfahren die Beiordnung eines Pflichtverteidigers nicht grundsätzlich, sondern nur dann geboten, wenn die Sach- und Rechtslage des Vollstreckungsverfahrens außergewöhnliche Schwierigkeiten aufweist oder der Verurteilte auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls nicht in der Lage ist, selbst für seine angemessene Verteidigung zu sorgen (vgl. Senat, Beschluss vom 24. Oktober 2007 ­ 2 Ws 450/07 (244/07), SchlHA 2008, 175; Senat, Beschluss vom 13. Februar 2007 ­ 2 Ws 51/07 Senat, Beschluss vom 20. Dezember 2006 ­ 2 Ws 322/06 Senat, Beschluss vom 14. Dezember 2004 ­ 2 Ws 419/04 ­, SchlHA 2005, 259 f.).
  • OLG Schleswig, 30.11.2017 - 2 Ws 459/17

    Die nachträgliche rückwirkende Beiordnung eines Pflichtverteidigers im …

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