Rechtsprechung
| OLG Hamm, 28.02.2008 - 2 Ws 48/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
StPO § 112
Fluchtgefahr; hohe Strafe; Außervollzugsetzung; - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
StPO § 112
- IWW
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Geltendmachung eines Anspruchs auf Aussetzung des Vollzugs eines Haftbefehls; Voraussetzungen für die Annahme der Fluchtgefahr; Anforderungen an eine hinreichende Begründung des Haftgrundes der Fluchtgefahr; Anrechenbarkeit der Haftdauer in Untersuchungshaft
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Steuerhinterziehung - Fluchtgefahr bei zwei Steuerstrafverfahren
Verfahrensgang
- LG Hagen, 27.08.2007 - 71 Qs 84/07
- OLG Hamm, 28.02.2008 - 2 Ws 48/08
Papierfundstellen
- StV 2008, 257
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (14)
- BGH, 24.05.2007 - 5 StR 72/07
Steuerhinterziehung durch verdeckte Gewinnausschüttung im Sinne des § 8 Abs. 3 …
Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2008 - 2 Ws 48/08
Gegen dieses Urteil, durch das der Beschuldigte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden ist, hat der Beschuldigte Revision eingelegt, die durch Beschluss des BGH vom 24. mai 2007 (5 StR 72/07) verworfen worden ist.Hingewiesen wird zudem auf die Revisionsentscheidung des BGH vom 24. mai 2007 (5 StR 72/07), in der der BGH das von der Strafkammer festgestellte Geschehen als Steuerhinterziehung gewertet hat.
- LG Hagen, 10.06.2006 - 71 KLs 4/04
Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2008 - 2 Ws 48/08
Denn während seitens der Finanzbehörden für die Jahre 2000 bis 2003 die steuerliche Festsetzung jeweils auf der Grundlage der in den jeweiligen Erklärungen vom Beschuldigten gemachten Angaben erfolgte, erkannte das Finanzamt die in der am 2. Juni 2006 abgegebenen Körperschaftssteuererklärung ausgewiesenen Lizenzaufwendungen für das Jahr 2004 nicht an, da das Landgericht Hagen (71 KLs 300 Js 396/01 - 4/04) den Beschuldigten mit Urteil vom 10. Juni 2006 wegen Steuerhinterziehung in acht Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt hatte.Insoweit weist der Senat allerdings auf seine Entscheidung vom 8. Februar 2006 in 2 Ws 37/06 OLG Hamm, die in dem Verfahren 71 KLs 300 Js 396/01/ (4/04) LG Hagen, in dem das Landgericht den Beschuldigten zu der Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt hat, ergangen ist.
- OLG Hamm, 28.01.2000 - 2 Ws 27/00
Fluchtgefahr aufgrund hoher Straferwartung
Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2008 - 2 Ws 48/08
Der Senat hat bereits wiederholt darauf hingewiesen, dass die Frage, ob Fluchtgefahr vorliegt oder nicht, die sorgfältige Berücksichtigung und Abwägung aller Umstände des Falles erfordert (siehe u.a. Senat in StV 1999, 37; StV 1999, 215 mit zustimmender Anmerkung Hohmann StV 2000, 152; StraFo 1999, 248; NStZ-RR 2000, 188 = StraFo 2000, 203; StV 2000, 320; StV 2001, 685; StV 2003, 170, 509; StV 2006, 191).
- OLG Hamm, 27.12.2002 - 2 Ws 475/02
Haftbeschwerde, Fluchtgefahr, Anrechung von Untersuchungshaft, 2/3 Zeitpunkt
Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2008 - 2 Ws 48/08
Der Senat hat bereits wiederholt darauf hingewiesen, dass die Frage, ob Fluchtgefahr vorliegt oder nicht, die sorgfältige Berücksichtigung und Abwägung aller Umstände des Falles erfordert (siehe u.a. Senat in StV 1999, 37; StV 1999, 215 mit zustimmender Anmerkung Hohmann StV 2000, 152; StraFo 1999, 248; NStZ-RR 2000, 188 = StraFo 2000, 203; StV 2000, 320; StV 2001, 685; StV 2003, 170, 509; StV 2006, 191). - OLG Hamm, 28.02.2000 - 2 Ws 55/00
Fluchtgefahr bei Eröffnung des Hauptverfahrens
Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2008 - 2 Ws 48/08
Der Senat hat bereits wiederholt darauf hingewiesen, dass die Frage, ob Fluchtgefahr vorliegt oder nicht, die sorgfältige Berücksichtigung und Abwägung aller Umstände des Falles erfordert (siehe u.a. Senat in StV 1999, 37; StV 1999, 215 mit zustimmender Anmerkung Hohmann StV 2000, 152; StraFo 1999, 248; NStZ-RR 2000, 188 = StraFo 2000, 203; StV 2000, 320; StV 2001, 685; StV 2003, 170, 509; StV 2006, 191). - OLG Hamm, 15.10.1998 - 2 Ws 474/98
Fluchtgefahr, hohe Strafe, Verurteilung zu drei Jahren, Geständnis, dem Verfahren …
Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2008 - 2 Ws 48/08
Der Senat hat bereits wiederholt darauf hingewiesen, dass die Frage, ob Fluchtgefahr vorliegt oder nicht, die sorgfältige Berücksichtigung und Abwägung aller Umstände des Falles erfordert (siehe u.a. Senat in StV 1999, 37; StV 1999, 215 mit zustimmender Anmerkung Hohmann StV 2000, 152; StraFo 1999, 248; NStZ-RR 2000, 188 = StraFo 2000, 203; StV 2000, 320; StV 2001, 685; StV 2003, 170, 509; StV 2006, 191). - OLG Hamm, 08.02.2006 - 2 Ws 37/06
Verdunkelungsgefahr, Annahme; Überprüfung, Beschwerdegericht; Prüfungsmaßstab
Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2008 - 2 Ws 48/08
Insoweit weist der Senat allerdings auf seine Entscheidung vom 8. Februar 2006 in 2 Ws 37/06 OLG Hamm, die in dem Verfahren 71 KLs 300 Js 396/01/ (4/04) LG Hagen, in dem das Landgericht den Beschuldigten zu der Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt hat, ergangen ist. - OLG Hamm, 05.01.2006 - 2 Ws 2/06
Beschleunigungsgrundsatz; Geltung während der Hauptverhandlung; effiziente …
Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2008 - 2 Ws 48/08
Der Senat hat bereits wiederholt darauf hingewiesen, dass die Frage, ob Fluchtgefahr vorliegt oder nicht, die sorgfältige Berücksichtigung und Abwägung aller Umstände des Falles erfordert (siehe u.a. Senat in StV 1999, 37; StV 1999, 215 mit zustimmender Anmerkung Hohmann StV 2000, 152; StraFo 1999, 248; NStZ-RR 2000, 188 = StraFo 2000, 203; StV 2000, 320; StV 2001, 685; StV 2003, 170, 509; StV 2006, 191). - OLG Hamm, 27.11.1998 - 2 Ws 554/98
Fluchtgefahr, bereits verhängte hohe Strafe, bestimmte Tatsachen, familiäre …
Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2008 - 2 Ws 48/08
Der Senat hat bereits wiederholt darauf hingewiesen, dass die Frage, ob Fluchtgefahr vorliegt oder nicht, die sorgfältige Berücksichtigung und Abwägung aller Umstände des Falles erfordert (siehe u.a. Senat in StV 1999, 37; StV 1999, 215 mit zustimmender Anmerkung Hohmann StV 2000, 152; StraFo 1999, 248; NStZ-RR 2000, 188 = StraFo 2000, 203; StV 2000, 320; StV 2001, 685; StV 2003, 170, 509; StV 2006, 191). - OLG Hamm, 03.09.2001 - 2 BL 148/01
Haftprüfung durch das Oberlandesgericht; Fluchtgefahr, hohe Straferwartung
Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2008 - 2 Ws 48/08
Hinzukommt als wesentliches weiteres Moment, das gegen eine Fluchtgefahr spricht, dass der Beschuldigte sich nicht nur der Strafvollstreckung gestellt hat, sondern er auch die Zeit der Außervollzgusetzung des Haftbefehls des AG Lüdenscheid nicht zur Flucht genutzt hat (vgl. dazu auch OLG Karlsruhe StV 2006, 312 = StraFo 2006, 307), sondern er sich in Kenntnis der weiteren gegen ihn erhobenen Vorwürfe sowohl für die Strafvollstreckung als auch für das neue Verfahren zur Verfügung gehalten hat, obwohl er - wovon das Landgericht ausgeht - über Verbindungen ins und finanzielle Mittel im Ausland verfügt (vgl. zu diesem Gesichtspunkt Senat StV 2001, 685 = StraFo 2002, 23 und die ähnliche Argumentation im Beschluss des hiesigen 4. Strafsenats vom 8. Mai 2007 in 2 Ws 201 u. 202/07, StV 2008, 29). - OLG Hamm, 08.05.2007 - 4 Ws 201/07
Haftbefehl; Außervollzugsetzung; Invollzugsetzung; neue Umstände; Verurteilung; …
- OLG Karlsruhe, 25.10.2005 - 2 Ws 278/05
Untersuchungshaftbefehl: Verneinung einer Fluchtgefahr bei bereits bestehender, …
- OLG Köln, 16.07.1991 - HEs 84/91
- OLG Hamm, 10.05.1999 - 2 Ws 148/99
Fluchtgefahr, hohe Freiheitsstrafe, nicht eingehaltene Absprache
- OLG Hamm, 13.04.2010 - 3 Ws 140/10
Verwertung von Telekommunikationsdaten
Rn. 87 Dieser Haftgrund ist gegeben, wenn es bei Würdigung der Umstände des Falles wahrscheinlicher ist, dass sich der Angeklagte dem Strafverfahren entzieht, als dass er sich ihm zur Verfügung halten wird (OLG Hamm, Beschl. v. 14.01.2010 - 2 Ws 347/09; Beschl. v. 30.04.2008 - 2 Ws 121/08; Beschl. v. 28.02.2008 - 2 Ws 48/08;… Meyer-Goßner, a.a.O., § 112 Rdn. 17). - LG Paderborn, 19.07.2022 - 8 Qs 32/22
U-Haft, Meldeauflage, Fluchtgefahr, Verhältnismäßigkeit, LG Paderborn
Rn. 34 Fluchtgefahr ist gegeben, wenn bei Würdigung der Umstände des Falles aufgrund bestimmter Tatsachen eine höhere Wahrscheinlichkeit für die Annahme spricht, der Beschuldigte werde sich - zumindest für eine gewisse Zeit - dem Strafverfahren entziehen, als für die Erwartung, er werde am Verfahren teilnehmen (BGH BeckRS 2014, 14207; KG StV 2012, 350; OLG Hamm StV 2008, 257).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 20.03.2008 - III-2 Ws 48/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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StPO § 44
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Rechtsmitteleinlegungsfrist; Verschulden - Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Rechtsmitteleinlegungsfrist
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- LG Nürnberg-Fürth, 23.08.2021 - 12 Qs 57/21
Keine wirksame Zustellung bei Zustellung an Vertreter oder Nachfolger im Amt - …
Rn. 22 Es wird zwar vertreten, dass bei der Aufgabe der Post im (EU-)Ausland die längere Postlaufzeit vom Absender einkalkuliert werden müsste (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. März 2008 - III-2 Ws 48/08, juris Rn. 1).
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