Rechtsprechung
| OLG Köln, 29.06.2012 - III-2 Ws 485/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 141
Bestellung eines in großer Entfernung zum Gerichtsort ansässigen Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Auswahl des Pflichtverteidigers und die Frage der "Ortsnähe”
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bestellung eines in großer Entfernung zum Gerichtsort ansässigen Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01
Ablehnung der Bestellung eines Pflichtverteidigers "des Vertrauens"
Auszug aus OLG Köln, 29.06.2012 - 2 Ws 485/12
Das Auswahlermessen des Gerichts ist unter Beachtung der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze (BVerfGE 39, 238, 239; BVerfG NJW 2001, 3695, 3696) dahin eingeschränkt, dass bei der Auswahl des Verteidigers auch dem Interesse des Beschuldigten, von einem Anwalt seines Vertrauens verteidigt zu werden, ausreichend Rechnung getragen werden muss.Im Bestellungsverfahren tritt der Gesichtspunkt der Ortsnähe im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung grundsätzlich gegenüber dem besonderen Vertrauensverhältnis des Beschuldigten zu seinem Verteidiger zurück (BVerfG NJW 2001, 3695, 3696, 3697; BGHSt 43, 153, 157; Thüringer Oberlandesgericht NJW 2009, 1430 f, jeweils zitiert nach juris).
- OLG Köln, 21.09.2010 - 2 Ws 594/10
Pflichtverteidiger,Auswahlkriterium, Ortsnähe
Auszug aus OLG Köln, 29.06.2012 - 2 Ws 485/12
Rn. 11 Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 21.09.2010 - 2 Ws 594/10 - zur Frage der Auswahl eines Verteidigers nach § 142 StPO Folgendes ausgeführt:.Die Entscheidung des Vorsitzenden der Strafkammer führt im Ergebnis zu einer Überbetonung des Kriteriums der Ortsnähe welche nach der Gesetzesänderung durch Streichung von § 142 Satz 1 StPO a.F. gerade vermieden werden sollte (vgl. Senat, Beschluss v. 21.09.2010, 2 Ws 594/10).
- BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75
Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung
Auszug aus OLG Köln, 29.06.2012 - 2 Ws 485/12
Das Auswahlermessen des Gerichts ist unter Beachtung der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze (BVerfGE 39, 238, 239; BVerfG NJW 2001, 3695, 3696) dahin eingeschränkt, dass bei der Auswahl des Verteidigers auch dem Interesse des Beschuldigten, von einem Anwalt seines Vertrauens verteidigt zu werden, ausreichend Rechnung getragen werden muss.
- BGH, 17.07.1997 - 1 StR 781/96
Verurteilung eines bayerischen Arztes wegen zweifachen Mordes und Mordverabredung …
Auszug aus OLG Köln, 29.06.2012 - 2 Ws 485/12
Im Bestellungsverfahren tritt der Gesichtspunkt der Ortsnähe im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung grundsätzlich gegenüber dem besonderen Vertrauensverhältnis des Beschuldigten zu seinem Verteidiger zurück (BVerfG NJW 2001, 3695, 3696, 3697; BGHSt 43, 153, 157; Thüringer Oberlandesgericht NJW 2009, 1430 f, jeweils zitiert nach juris). - BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvQ 10/06
Antrag auf Beiordnung einer konkret bezeichneten Rechtsanwältin als …
Auszug aus OLG Köln, 29.06.2012 - 2 Ws 485/12
Der Angeklagte hat zwar keinen Rechtsanspruch auf Beiordnung eines bestimmten Verteidigers, nach dem Grundsatz eines fairen Verfahrens sind aber die Wünsche des Angeklagten zu berücksichtigen (Bundesverfassungsgericht, Einstweilige Anordnung vom 02.03.2006 - 2 BvQ 10/06 - zitiert nach juris). - OLG Jena, 26.11.2008 - 1 Ws 497/08
Bestellung eines nicht am Gerichtsort ansässigen Rechtsanwalts als …
Auszug aus OLG Köln, 29.06.2012 - 2 Ws 485/12
Im Bestellungsverfahren tritt der Gesichtspunkt der Ortsnähe im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung grundsätzlich gegenüber dem besonderen Vertrauensverhältnis des Beschuldigten zu seinem Verteidiger zurück (BVerfG NJW 2001, 3695, 3696, 3697; BGHSt 43, 153, 157; Thüringer Oberlandesgericht NJW 2009, 1430 f, jeweils zitiert nach juris).
- OLG Oldenburg, 23.04.2015 - 1 Ws 170/15
Pflichtverteidigerwechsel, kostenneutrale Umbeiordnung
Bei dieser Sachlage bedarf es daher keiner Entscheidung, welche Anforderungen an das zwischen Beschuldigtem und Verteidiger bestehende Vertrauensverhältnis und dessen Darlegung gegenüber dem Gericht zu stellen sind (siehe etwa die Zusammenstellung bei Lehmann, NStZ 2012, 188) und welches Gewicht den durch die Beiordnung eines auswärtigen Verteidigers entstehenden Mehrkosten im Rahmen der dem Gericht eröffneten Ermessensentscheidung beizulegen ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 21.9.2010 - 2 Ws 594/10, juris; OLG Köln, Beschluss vom 29.6.2012 - 2 Ws 485/12, juris; gegen jedwede Relevanz von Kostengesichtspunkten nach der Neufassung: KMR/Haizmann, § 142 Rn 22;… SK-StPO/Wohlers, 4. Aufl., § 142 Rn. 27).
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