Rechtsprechung
| OLG Celle, 16.01.2019 - 2 Ws 485/18 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Burhoff online
Unerlaubte Veranstaltung eines Glückspiels, neues Recht, alte Erlaubnis
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Strafe trotz fiktiv zu erteilender Erlaubnis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwVfG § 44 Abs. 1
Strafe trotz fiktiv zu erteilender Erlaubnis - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Auszüge)
Unerlaubte Veranstaltung eines Glückspiels
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Strafbarkeit wegen unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (19)
- BGH, 16.08.2007 - 4 StR 62/07
Vermittlung von Sportwetten ohne behördliche Genehmigung
Auszug aus OLG Celle, 16.01.2019 - 2 Ws 485/18
Rn. 26 Die im angefochtenen Beschluss zitierte Entscheidung des BGH (Urteil vom 16. August 2007 - 4 StR 62/07 -, juris) stellt vielmehr das Gegenteil heraus.Selbst im Falle des Vorliegens einer extrem unklaren Rechtslage ist indes Voraussetzung für die Annahme eines unvermeidbaren Verbotsirrtums, dass der Täter - z.B. aufgrund eines eingeholten kompetenten Rechtsrates eines Rechtsanwaltes - im Tatzeitpunkt davon ausging, sein Handeln stelle kein strafbewehrtes Unrecht dar (BGH, Urteil vom 16. August 2007 - 4 StR 62/07 -, juris).
- OLG Frankfurt, 02.11.2012 - 2 Ws 114/12
Strafbarkeit eines Verteidigers wegen Besitzverschaffung kinderpornografischer …
Auszug aus OLG Celle, 16.01.2019 - 2 Ws 485/18
Diese dürfte auch für eine Vielzahl gleichgelagerter Fälle von Bedeutung sein, denn insoweit ist nicht Voraussetzung, dass bereits zahlreiche weitere Strafverfahren anhängig sind; vielmehr ist ausreichend, wenn insoweit Rechtsfragen zu klären sind, die erhebliche Auswirkungen auf eine Vielzahl gleichgelagerter Fälle hinaus haben können, so dass sich das vorliegende Verfahren weit aus den durchschnittlichen Strafverfahren abhebt (OLG Frankfurt, Beschluss vom 02. November 2012 - 2 Ws 114/12 -, juris). - BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für …
Auszug aus OLG Celle, 16.01.2019 - 2 Ws 485/18
Rn. 34 Die Frage, ob die Länder überhaupt die ausschließliche Zuständigkeit zur Regelung der gewerberechtlichen Anforderungen an den Betrieb und die Zulassung von Spielhallen besitzen und ob das durch den Glücksspieländerungsstaatsvertrag (GlüStV) eingeführte Verbot des Verbundes mehrerer Spielhallen an einem Standort, die Abstandsgebote, die Reduzierung der Gerätehöchstzahl je Spielhalle, die Aufsichtspflicht und die Übergangsregelungen im Glücksspielstaatsvertrag und den Gesetzen der Länder Berlin, Bayern und des Saarlandes mit dem Grundgesetz vereinbar ist, wurde durch das Bundesverfassungsgericht am 07. März 2018 positiv beantwortet (BVerfG, Beschluss vom 07. März 2017 - 1 BvR 1314/12 -, BVerfGE 145, 20-105).
- BGH, 28.11.2013 - 3 StR 40/13
Straftat nach dem Gewaltschutzgesetz (Akzessorietät; Blankettnorm; Pflicht des …
Auszug aus OLG Celle, 16.01.2019 - 2 Ws 485/18
Rn. 30 Der Senat verkennt nicht, dass nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts die Frage der Akzessorietät in jedem Einzelfall anhand der jeweiligen konkreten Strafnorm zu bestimmen ist und z.B. die Beurteilung der materiellen Rechtmäßigkeit einer familiengerichtlichen Gewaltschutzanordnung bei der Prüfung der Strafbarkeit gem. § 4 GewSchutzG durch die Strafgerichte zu erfolgen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 28. November 2013 - 3 StR 40/13 -, BGHSt 59, 94-105). - BGH, 17.01.2018 - 4 StR 305/17
Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels (Tatbestandsmäßigkeit bei Fehlen oder …
Auszug aus OLG Celle, 16.01.2019 - 2 Ws 485/18
Rn. 23 So hat der BGH erst am 17. Januar 2018 entschieden, dass der Tatbestand der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels bereits erfüllt ist, wenn für einen aufgestellten Glücksspielautomaten keine Bauartzulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) besteht oder das in Rede stehende Gerät abweichend von dieser Zulassung betrieben wird; es sei ohne Bedeutung, ob ein nicht in seiner Bauart zugelassenes Gerät materiell den Anforderungen der Spielverordnung entspricht oder ob eine Erlaubnis hätte erteilt werden können (BGH, Beschluss vom 17. Januar 2018 - 4 StR 305/17 -, juris). - BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96
Berücksichtigung einer objektiv willkürlichen Zuständigkeitsbegründung durch das …
Auszug aus OLG Celle, 16.01.2019 - 2 Ws 485/18
Eine besondere Bedeutung eines Falles liegt indes vor, wenn die rasche Klärung einer grundsätzlichen, für eine Vielzahl gleichgelagerter Fälle bedeutsamen Rechtsfrage durch den Bundesgerichtshof ermöglicht werden soll (BGH, Urteil vom 22. April 1997 - 1 StR 701/96 -, BGHSt 43, 54-62, BGHSt 43, 53-61). - OVG Niedersachsen, 04.09.2017 - 11 ME 206/17
Abstandsgebot; Bundestreue; Dienstleistungsfreiheit; Geldspielgerät; …
Auszug aus OLG Celle, 16.01.2019 - 2 Ws 485/18
Der glücksspielrechtliche Erlaubnisvorbehalt, das Verbundverbot und das Abstandsgebot verstoßen nicht gegen die unionsrechtliche Dienstleistungsfreiheit und das unionsrechtliche Transparenzgebot; die restriktive Handhabung der Härtefallregelung des § 29 Abs. 4 GlüStV verstößt nicht gegen Verfassungsrecht (OVG Lüneburg, Beschluss vom 04.09.2017 - 11 ME 206/17 -, juris). - OVG Niedersachsen, 04.09.2017 - 11 ME 330/17
Abstandsgebot; Auswahlverfahren; Berufsfreiheit; Gesetzesvorbehalt; …
Auszug aus OLG Celle, 16.01.2019 - 2 Ws 485/18
Der Senat verkennt nicht, dass es den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht entspricht, die Auswahl zwischen konkurrierenden Spielhallenbetreibern ausschließlich zufallsbezogen durch Losentscheid herbeizuführen, so dass eine durch Losentscheid zu Lasten eines Spielhallenbetreibers getroffene Auswahlentscheidung allein aus diesem Grund rechtswidrig ist (OVG Lüneburg, Beschluss vom 04. September 2017 - 11 ME 330/17 -, juris). - BGH, 25.04.2007 - 1 StR 159/07
Beweiswürdigung im Zusammenhang mit der Abgrenzung von Mittäterschaft und …
Auszug aus OLG Celle, 16.01.2019 - 2 Ws 485/18
Rn. 39 Es ist nach ständiger Rechtsprechung jedoch weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen keine zureichenden Anhaltspunkte erbracht sind (vgl. BVerfGE 9, 420; BGH NJW 2007, 2274). - OLG Stuttgart, 26.06.2006 - 1 Ss 296/05
Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels: Unvermeidbarer Verbotsirrtum des …
Auszug aus OLG Celle, 16.01.2019 - 2 Ws 485/18
Die Annahme eines Verbotsirrtumes erscheint mithin keineswegs fernliegend, denn das Risiko einer extrem unklaren Rechtslage darf nicht einseitig dem Normadressaten aufgebürdet werden (OLG Stuttgart, Urteil vom 26. Juni 2006 - 1 Ss 296/05 -, juris). - OLG Stuttgart, 12.04.2011 - 5 Ws 6/11
Eröffnungsverfahren: Anforderungen an die Bewertung einer belastenden …
- OLG Koblenz, 18.09.2012 - 2 Ws 712/12
Eröffnung der Hauptverhandlung: Hinreichender Tatverdacht unter Berücksichtigung …
- OLG München, 17.06.2008 - 5St RR 28/08
Veranstalten von Sportwetten: Straflosigkeit für Inhaber einer …
- OLG Zweibrücken, 21.04.2016 - 1 Ws 75/16
Sofortige Beschwerde gegen die teilweise Nichteröffnung des Hauptverfahrens; …
- OLG Hamm, 21.11.2013 - 5 Ws 438/13
Entscheidung über die Eröffnung bei der Konstellation Aussage gegen Aussage
- OLG Stuttgart, 08.11.2011 - 4 Ws 247/11
Eröffnung des Hauptverfahrens: Zuständigkeit der Schwurgerichtskammer bei einem …
- KG, 02.02.2011 - 1 Ss 371/10
Zur Verfassungsmäßigkeit und Gemeinschaftskonformität der Regelungen des …
- KG, 02.02.2012 - 1 Ss 552/11
Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels: Unklare Rechtslage bei …
- OLG Koblenz, 16.08.2018 - 2 Ws 255/18
- BGH, 27.02.2020 - 3 StR 327/19
Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels (Handeln ohne behördliche Erlaubnis; …
Sein Verhalten erfüllt selbst dann die Voraussetzungen des § 284 Abs. 1 StGB, wenn man mit dem Oberlandesgericht Celle (Beschluss vom 16. Januar 2019 - 2 Ws 485/18, StraFo 2019, 169, 172) einen Anspruch des Angeklagten auf Erteilung einer jedenfalls vorläufigen Genehmigung annimmt, weil er im Tatzeitraum ohne Erlaubnis handelte.Ist der Verwaltungsakt bestandskräftig, dann wird die Veranstaltung des Glücksspiels nicht dadurch strafbar, dass dieser materiellrechtlich fehlerhaft und rechtswidrig ist (h.M.; vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2018 - 4 StR 305/17, NStZ-RR 2018, 214; OLG Celle, Beschluss vom 16. Januar 2019 - 2 Ws 485/18, StraFo 2019, 169, 170;… LK/Krehl, StGB, 12. Aufl., § 284 Rn. 22;… MüKoStGB/Hohmann, 3. Aufl., § 284 Rn. 18;… NKStGB/ Gaede, 5. Aufl., § 284 Rn. 21;… AnwKStGB/Putzke, 3. Aufl., § 284 Rn. 18).
- LG Hannover, 24.04.2019 - 46 KLs 8/18 3. Die von der Kammer vertretene Rechtansicht steht - wohl entgegen der Annahme des Oberlandesgerichts Celle im Eröffnungsbeschluss (OLG Celle, Beschluss vom 16. Januar 2019, 2 Ws 485/18) - nicht im Gegensatz zu der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach der Tatbestand der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels bereits erfüllt ist, wenn für einen aufgestellten Glücksspielautomaten keine Bauartzulassung der PhysikalischTechnischen Bundesanstalt (PTB) besteht oder das in Rede stehende Gerät abweichend von dieser Zulassung betrieben wird und es dabei ohne Bedeutung ist, ob ein nicht in seiner Bauart zugelassenes Gerät materiell den Anforderungen der Spielverordnung entspricht oder ob eine Erlaubnis hätte erteilt werden können (BGH, Beschluss vom 17. Januar 2018, 4 StR 305/17).
Auf die Frage, inwieweit mögliche Amtshaftungsansprüche der Einziehungsbeteiligten bezüglich der im Falle einer Betriebseinstellung entgangenen Einnahmen bereits bei einer Einziehungsentscheidung zu berücksichtigen sind (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 16. Januar 2019, 2 Ws 485/18), kommt es deshalb nicht an.
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