Rechtsprechung
| OLG Köln, 19.08.2011 - III-2 Ws 502 - 503/11, III-2 Ws 502/11, III-2 Ws 503/11, 2 Ws 502 - 503/11, 2 Ws 502/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 57 Abs. 1 Nr. 3
Fehlende Einwilligung des Verurteilten als Mangel bei der Entscheidung über die Aussetzung der Reststrafe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Fehlende Einwilligung des Verurteilten als Mangel bei der Entscheidung über die Aussetzung der Reststrafe
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OLG Koblenz, 25.11.1980 - 1 Ws 679/80
Auszug aus OLG Köln, 19.08.2011 - 2 Ws 502/11
Rn. 12 Es ist insoweit anerkannt, dass bis zur Rechtskraft der Entscheidung der Strafvollstreckungskammer über eine Aussetzung des Strafrestes der Verurteilte seine Einwilligung zu dieser Maßnahme widerrufen kann (so u.a. OLG Koblenz, MDR 1981, 425).
- BGH, 10.12.2025 - StB 67/25
Sofortige Beschwerde des Verurteilten gegen die Strafrestaussetzung
Denn der Verurteilte ist, falls die Einwilligung fehlt, schon deshalb beschwert, weil er gegen seinen Willen aus der Strafhaft entlassen wird und unter Bewährung steht (s. OLG Celle, Beschluss vom 22. August 1977 - 1 Ws 234/77, JR 1978, 337; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - III-2 Ws 585/13 u.a., juris Rn. 6; OLG Köln, Beschluss vom 19. August 2011 - 2 Ws 502/11 u.a., StraFo 2011, 415;… Schmitt/Köhler/Schmitt, StPO, 68. Aufl., § 454 Rn. 44).Eine weitere Entscheidung in der Sache (§ 309 Abs. 2 StPO) ist nicht geboten, weil sich das von Amts wegen geführte Prüfungsverfahren aufgrund der Rücknahme der Einwilligung erledigt hat (vgl. OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - III-2 Ws 585/13 u.a., juris Rn. 10 f.; OLG Köln, Beschluss vom 19. August 2011 - 2 Ws 502/11 u.a., StraFo 2011, 415).
- OLG Düsseldorf, 11.12.2013 - 2 Ws 585/13
Wirksamer Widerruf der Einwilligung in die Strafrestaussetzung zur Bewährung bis …
Sie steht gegen einen die Reststrafenaussetzung bewilligenden Beschluss auch dem Verurteilten zu, wenn er - wie hier - durch Widerruf der nach § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB erforderlichen Einwilligung die Aufhebung der Aussetzungsentscheidung erreichen will (vgl. OLG Celle JR 1978, 337; KG BeckRS 2000, 15890; OLG Köln StraFo 2011, 415;… Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 454 Rdn. 44;… KK-Appl, StPO, 7. Aufl., § 454 Rdn. 34).
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