Rechtsprechung
| OLG Köln, 23.02.2023 - 2 Ws 56/23 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (9)
- BGH, 02.03.2022 - 5 StR 457/21
EncroChat-Daten zur Aufklärung schwerer Straftaten verwertbar
Auszug aus OLG Köln, 23.02.2023 - 2 Ws 56/23
Rn. 17 aa) Dies entspricht bestehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss v. 02.03.2022, 5 StR 457/21, zuletzt bestätigt durch Beschluss v. 06.07.2022, 4 StR 63/22, jeweils zitiert nach juris.).Rn. 18 Verfassungsgemäße Rechtsgrundlage für die Verwertung in der Hauptverhandlung erhobener Beweise ist § 261 StPO, und zwar unabhängig davon, ob sie im Inland oder auf sonstige Weise - etwa im Wege der Rechtshilfe - erlangt worden sind (vgl. BGH, Beschluss v. 02.03.2022, a.a.O., Rn. 25 ff).
- LG Berlin, 19.10.2022 - 525 KLs 8/22
EncroChat; Vorabentscheidungsverfahren; Telekommunikationsüberwachung …
Auszug aus OLG Köln, 23.02.2023 - 2 Ws 56/23
Diese höchstrichterliche Rechtsprechung, der der Senat - im Einklang mit anderen Oberlandesgerichten (vgl. OLG Celle, Beschluss v. 15.11.2021, 2 HEs 24-30/21; Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, Beschluss v. 20.10.2022, 1 Ws 107/22, jeweils zitiert nach juris) - bereits in der Vergangenheit gefolgt ist (vgl. zuletzt SenE v. 24.10.2022, 2 Ws 502-503/22) und an der er festhält - ist entgegen der Auffassung der Verteidigung auch durch den Vorlagebeschluss des Landgerichts Berlin vom 19.10.2022 (525 KLs 279 Js 30/22 8/22, zitiert nach juris) nicht begründet in Zweifel gezogen.Rn. 19 Eine von dieser bestehenden Rechtsprechung abweichende Bewertung ist auch nicht in Ansehung der von der Verteidigung zitierten Entscheidungen des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 27.10.2022 (…24 Qs 80/22, zitiert nach juris, Rn. 44 ff.) bzw. des französischen Kassationsgerichts vom 11.10.2022 (vgl. Bl. 183 ff d.A.) oder des Landgerichts Berlin im Beschluss vom 19.10.2022 (525 KLs 8/22, zitiert nach juris) veranlasst oder gerechtfertigt.
- BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09
Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchungsbeschluss (Anfangsverdacht; …
Auszug aus OLG Köln, 23.02.2023 - 2 Ws 56/23
Selbst wenn die Beweiserhebung, etwa im französischen Strafverfahren, rechtsfehlerhaft gewesen wäre, würde daraus nicht notwendig ein Beweisverwertungsverbot für eine vorliegend ggf. anstehende Hauptverhandlung folgen, da von Verfassung wegen kein Rechtssatz dahingehend besteht, dass im Falle einer rechtsfehlerhaften Beweiserhebung die Verwertung gewonnener Beweise stets unzulässig wäre (vgl. nur BVerfG, Beschluss v. 09.11.2010, 2 BvR 2101/09, zitiert nach juris).
- OLG Rostock, 11.05.2021 - 20 Ws 121/21
Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten bandenmäßigen Handeltreibens mit …
Auszug aus OLG Köln, 23.02.2023 - 2 Ws 56/23
Ebenso wie in dem der Entscheidung des Bundesgerichtshof zugrundeliegenden Sachverhalt liegen nach derzeitigem Erkenntnisstand die Voraussetzungen für eine Beweisverwertung der R.-Protokolle (…vgl. dazu BGH, a.a.O., Rn. 71) nach der gebotenen Verhältnismäßigkeitsprüfung auch hier vor, vgl. §§ 100b Abs. 2 Nr. 5 b), 100d Abs. 2 S. 1 StPO: Verfahrensgegenständlich sind vorliegend zumindest schwere Betäubungsmittelstraften gemäß §§ 29, 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, die im Bereich des grenzüberschreitenden Handeltreibens als Verbrechen schwer wiegen; die Erforschung des Sachverhalts wäre ohne diese Beweismittel nicht möglich und die gewonnen Daten betreffen keine Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensführung (vgl. auch OLG Rostock, Beschluss v. 11.05.2021, 20 Ws 121/21, zitiert nach juris, insbesondere Rn. 18). - OLG Celle, 15.11.2021 - 2 HEs 24/21
Verwertbarkeit von durch französische Behörden erhobenen Beweis im deutschen …
Auszug aus OLG Köln, 23.02.2023 - 2 Ws 56/23
Diese höchstrichterliche Rechtsprechung, der der Senat - im Einklang mit anderen Oberlandesgerichten (vgl. OLG Celle, Beschluss v. 15.11.2021, 2 HEs 24-30/21; Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, Beschluss v. 20.10.2022, 1 Ws 107/22, jeweils zitiert nach juris) - bereits in der Vergangenheit gefolgt ist (vgl. zuletzt SenE v. 24.10.2022, 2 Ws 502-503/22) und an der er festhält - ist entgegen der Auffassung der Verteidigung auch durch den Vorlagebeschluss des Landgerichts Berlin vom 19.10.2022 (525 KLs 279 Js 30/22 8/22, zitiert nach juris) nicht begründet in Zweifel gezogen. - LG Frankfurt/Oder, 27.10.2022 - 24 Qs 80/22
Encro-Chat, Verwertbarkeit der Erkenntnisse, EuGH-Vorlage
Auszug aus OLG Köln, 23.02.2023 - 2 Ws 56/23
Rn. 19 Eine von dieser bestehenden Rechtsprechung abweichende Bewertung ist auch nicht in Ansehung der von der Verteidigung zitierten Entscheidungen des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 27.10.2022 (24 Qs 80/22, zitiert nach juris, Rn. 44 ff.) bzw. des französischen Kassationsgerichts vom 11.10.2022 (vgl. Bl. 183 ff d.A.) oder des Landgerichts Berlin im Beschluss vom 19.10.2022 (525 KLs 8/22, zitiert nach juris) veranlasst oder gerechtfertigt. - OLG Bremen, 20.10.2022 - 1 Ws 107/22
Fortdauer der Untersuchungshaft zwischen tatrichterlicher Verurteilung und …
Auszug aus OLG Köln, 23.02.2023 - 2 Ws 56/23
Diese höchstrichterliche Rechtsprechung, der der Senat - im Einklang mit anderen Oberlandesgerichten (vgl. OLG Celle, Beschluss v. 15.11.2021, 2 HEs 24-30/21; Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, Beschluss v. 20.10.2022, 1 Ws 107/22, jeweils zitiert nach juris) - bereits in der Vergangenheit gefolgt ist (vgl. zuletzt SenE v. 24.10.2022, 2 Ws 502-503/22) und an der er festhält - ist entgegen der Auffassung der Verteidigung auch durch den Vorlagebeschluss des Landgerichts Berlin vom 19.10.2022 (525 KLs 279 Js 30/22 8/22, zitiert nach juris) nicht begründet in Zweifel gezogen. - BGH, 06.07.2022 - 4 StR 63/22
Strafverfahren wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteldelikten: Verwertbarkeit …
Auszug aus OLG Köln, 23.02.2023 - 2 Ws 56/23
Rn. 17 aa) Dies entspricht bestehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss v. 02.03.2022, 5 StR 457/21, zuletzt bestätigt durch Beschluss v. 06.07.2022, 4 StR 63/22, jeweils zitiert nach juris.). - OLG Köln, 24.10.2022 - 2 Ws 502/22
Auszug aus OLG Köln, 23.02.2023 - 2 Ws 56/23
Diese höchstrichterliche Rechtsprechung, der der Senat - im Einklang mit anderen Oberlandesgerichten (vgl. OLG Celle, Beschluss v. 15.11.2021, 2 HEs 24-30/21; Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, Beschluss v. 20.10.2022, 1 Ws 107/22, jeweils zitiert nach juris) - bereits in der Vergangenheit gefolgt ist (vgl. zuletzt SenE v. 24.10.2022, 2 Ws 502-503/22) und an der er festhält - ist entgegen der Auffassung der Verteidigung auch durch den Vorlagebeschluss des Landgerichts Berlin vom 19.10.2022 (525 KLs 279 Js 30/22 8/22, zitiert nach juris) nicht begründet in Zweifel gezogen.
- OLG Köln, 23.06.2023 - 2 Ws 304/23
Untersuchungshaft; dringender Tatverdacht; EncroChat; ANOM; …
Dieser hat sich der Senat - im Einklang mit anderen Oberlandesgerichten (vgl. etwa OLG Celle, Beschluss vom 15.11.2021 - 2 HEs 24-30/21, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 20.10.2022 - 1 Ws 107/22, juris) - bereits in der Vergangenheit angeschlossen (Senat, Beschlüsse vom 24.10.2022 - 2 Ws 502-503/22; vom 23.02.2023 - 2 Ws 56/23; vom 23.02.2023 - 2 Ws 16/23). - OLG Köln, 02.06.2023 - 2 Ws 282/23
Voraussetzungen der Untersuchungshaft; Verwertung in der Hauptverhandlung …
Dies entspricht bestehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss v. 02.03.2022, 5 StR 457/21, u.a. bestätigt durch Beschluss v. 06.07.2022, 4 StR 63/22, jeweils zitiert nach juris.), der der Senat in ständiger Rechtsprechung gefolgt ist (vgl. zuletzt SenE v. 23.02.2023, 2 Ws 16/23, zur Verwertbarkeit von "SkyECC-Daten"; SenE v. 23.02.2023, 2 Ws 56/23, zur Verwertbarkeit von "O.-Daten"; vgl. auch OLG Celle, Beschluss v. 15.11.2021, 2 HEs 24-30/21; Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, Beschluss v. 20.10.2022, 1 Ws 107/22, jeweils zitiert nach juris); hieran hält der Senat fest.
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