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Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.09.2010 - 2 Ws 594/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,12016
OLG Köln, 21.09.2010 - 2 Ws 594/10 (https://dejure.org/2010,12016)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.09.2010 - 2 Ws 594/10 (https://dejure.org/2010,12016)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. September 2010 - 2 Ws 594/10 (https://dejure.org/2010,12016)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 49
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 23.02.2006 - 2 Ws 53/06

    Pflichtverteidiger; zweiter Pflichtverteidiger; Entpflichtung; Gründe

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.2010 - 2 Ws 594/10
    Es ist jedoch anzunehmen, dass der Verteidiger entsprechend seiner Befugnis gemäß § 297 StPO Rechtsmittel für den Beschuldigten einlegt, sofern nicht gegenteilige Anhaltspunkte bestehen (SenE vom 25.5.2009 - 2 Ws 257/09; OLG Hamm NJW 2006, 2712).
  • OLG Köln, 11.02.2008 - 2 Ws 54/08

    Rechtmäßigkeit einer Ablehnung der Rücknahme einer Pflichtverteidigerbestellung …

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.2010 - 2 Ws 594/10
    Das Einverständnis des Pflichtverteidigers und der Verzicht des Wahlverteidigers auf die Grundgebühr rechtfertigen nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. nur SenE vom 11.2.2008 2 Ws 54/08 = StraFo 2008, 348) keine andere Beurteilung.
  • OLG Hamm, 06.10.2009 - 2 Ws 257/09

    Zustimmung des Angeklagten zur Einstellung kann im Nachhinein nicht widerrufen …

    Auszug aus OLG Köln, 21.09.2010 - 2 Ws 594/10
    Es ist jedoch anzunehmen, dass der Verteidiger entsprechend seiner Befugnis gemäß § 297 StPO Rechtsmittel für den Beschuldigten einlegt, sofern nicht gegenteilige Anhaltspunkte bestehen (SenE vom 25.5.2009 - 2 Ws 257/09; OLG Hamm NJW 2006, 2712).
  • LG Osnabrück, 12.02.2014 - 10 Qs 4/14

    Zulässigkeit einer "einvernehmlichen Umbeiordnung" im strafgerichtlichen …

    Auch nach der Neufassung des § 142 Abs. 1 StPO gehört die Ortsnähe des Rechtsanwalts zu den durch den Vorsitzenden bei der Auswahl eines Pflichtverteidigers bzw. Rechtsbeistands zu berücksichtigenden Gesichtspunkten (Anschluss an OLG Köln, NStZ-RR 2011, 49 [OLG Köln 21.09.2010 - 2 Ws 594/10]).

    Auch nach der Neufassung des § 142 Abs. 1 StPO gehört die Ortsnähe des Rechtsanwalts zu den durch den Vorsitzenden bei der Auswahl eines Pflichtverteidigers bzw. Rechtsbeistands zu berücksichtigenden Gesichtspunkten (Anschluss an OLG Köln StRR 2011, 63 m. abl. Anm. Burhoff).

  • OLG Hamburg, 17.12.2012 - 2 Ws 175/12

    Nebenklage: Bestellung desselben Rechtsbeistands für mehrere Nebenkläger; …

    Auch nach der Neufassung des § 142 Abs. 1 StPO gehört die Ortsnähe des Rechtsanwalts zu den durch den Vorsitzenden bei der Auswahl eines Pflichtverteidigers bzw. Rechtsbeistands zu berücksichtigenden Gesichtspunkten (Anschluss an OLG Köln, 21. September 2010, 2 Ws 594/10, NStZ-RR 2011, 49).

    Entsprechend kann weiterhin die Bestellung eines nicht beim Gericht ansässigen Rechtsanwalts abgelehnt werden, wenn ein sachlicher Grund zu dessen Beiordnung und den damit verbundenen Mehrkosten für die Staatskasse nicht ersichtlich ist (vgl. OLG Köln, NStZ-RR 2011, 49; zustimmend, mit weiteren Erörterung der Rechtslage nach der Neufassung des § 142 StPO, Lehmann in NStZ 2012, 188).

  • OLG Köln, 29.06.2012 - 2 Ws 485/12

    Bestellung eines in großer Entfernung zum Gerichtsort ansässigen Rechtsanwalts …

    Rn. 11 Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 21.09.2010 - 2 Ws 594/10 - zur Frage der Auswahl eines Verteidigers nach § 142 StPO Folgendes ausgeführt:.

    Die Entscheidung des Vorsitzenden der Strafkammer führt im Ergebnis zu einer Überbetonung des Kriteriums der Ortsnähe welche nach der Gesetzesänderung durch Streichung von § 142 Satz 1 StPO a.F. gerade vermieden werden sollte (vgl. Senat, Beschluss v. 21.09.2010, 2 Ws 594/10).

  • OLG Oldenburg, 23.04.2015 - 1 Ws 170/15

    Pflichtverteidigerwechsel, kostenneutrale Umbeiordnung

    Bei dieser Sachlage bedarf es daher keiner Entscheidung, welche Anforderungen an das zwischen Beschuldigtem und Verteidiger bestehende Vertrauensverhältnis und dessen Darlegung gegenüber dem Gericht zu stellen sind (siehe etwa die Zusammenstellung bei Lehmann, NStZ 2012, 188) und welches Gewicht den durch die Beiordnung eines auswärtigen Verteidigers entstehenden Mehrkosten im Rahmen der dem Gericht eröffneten Ermessensentscheidung beizulegen ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 21.9.2010 - 2 Ws 594/10, juris; OLG Köln, Beschluss vom 29.6.2012 - 2 Ws 485/12, juris; gegen jedwede Relevanz von Kostengesichtspunkten nach der Neufassung: KMR/Haizmann, § 142 Rn 22;… SK-StPO/Wohlers, 4. Aufl., § 142 Rn. 27).
  • OLG Köln, 24.09.2012 - 2 Ws 678/12

    Herazsdrängen eines Pflichtverteidigers durch taktische Wahlverteidigerbestellung

    Es ist jedoch anzunehmen, dass der Verteidiger entsprechend seiner Befugnis gemäß § 297 StPO Rechtsmittel für den Beschuldigten einlegt, sofern nicht gegenteilige Anhaltspunkte bestehen (Senat in ständiger Rechtsprechung, vgl. SenE v. 21.09.2010 - 2 Ws 594/10; SenE vom 25.05.2009 - 2 Ws 257/09; OLG Hamm NJW 2006, 2712).
  • KG, 08.07.2013 - 2 Ws 349/13

    Auswahl des Pflichtverteidigers - Ortsnähe

    Die Gerichtsbezirkszugehörigkeit hat freilich nach der Neufassung des § 142 Abs. 1 StPO nicht mehr den ihr ursprünglichen zugedachten besonders hervorgehobenen Stellenwert, ist aber jedenfalls neben anderen Gesichtspunkten weiterhin zu beachten (…vgl. BT-Drucks. a.a.O.; OLG Hamburg NStZ-RR 2013, 153; OLG Köln NStZ-RR 2011, 49).
  • LG Hagen, 19.01.2026 - 44 Qs 1/26

    Reisekosten, Übernachtungskosten, Verlegung des Kanzleisitzes, Pflichtverteidiger

    Durch die Streichung von § 142 Abs. 1 Satz 1 StPO a.F. ("Der zu bestellende Verteidiger wird durch den Vorsitzenden des Gerichts möglichst aus der Zahl der bei einem Gericht des Gerichtsbezirks zugelassenen Rechtsanwälte ausgewählt.") in § 142 Abs. 1 StPO i.d.F. des Gesetzes vom 29.07.2009 sollte nicht zum Ausdruck gebracht werden, dass dem Gesichtspunkt der Ortsnähe des Verteidigers keine Bedeutung mehr zukommt, sondern es sollte eine Überbetonung dieses einzelnen Kriteriums durch die Benennung im Gesetz vermieden werden, da weitere ebenso gewichtige Umstände wie ein besonderes Vertrauensverhältnis zu dem Beschuldigten bei der Ermessensentscheidung zu berücksichtigen sind (OLG Köln, Beschluss vom 21.09.2010, Az. 2 Ws 594/10, in: NStZ-RR 2011, 49).
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