Rechtsprechung
| OLG Köln, 26.09.2011 - III-2 Ws 601/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 268; StPO § 453a; StPO § 454 Abs. 4
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung; Unterbleiben der Belehrung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bewährungswiderrufs bei unterbliebener Belehrung nach §§ 268a, 453a, 454 Abs. 4 StPO
Wird zitiert von ...
- OLG Dresden, 04.02.2019 - 2 Ws 39/19
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen Verstoßes gegen Weisungen der …
Soweit eine Belehrung gemäß §§ 268a, 453a, 454 Abs. 4 StPO unterblieben ist, ist ein Bewährungswiderruf in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise nicht ausgeschlossen, wenn der Widerruf auf die Begehung einer neuen Straftat nach § 56f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB gestützt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Januar 1992 - 2 BvR 294/19 - OLG Köln, Beschluss vom 26. September 2011 - 2 Ws 601/11 - OLG Oldenburg, Beschluss vom 1. November 2011 - 1 Ws 574/11 -, jeweils juris).
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