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| OLG Hamm, 21.12.1995 - 2 Ws 638/95 |
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Kurzfassungen/Presse
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AuslG § 47; StPO § 124
Verfahrensgang
- LG Dortmund - KLs (14 II) R 1/94
- OLG Hamm, 21.12.1995 - 2 Ws 638/95
Papierfundstellen
- NJW 1996, 736
- NVwZ 1996, 516 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 13.01.1983 - 7 VAs 70/82
Auszug aus OLG Hamm, 21.12.1995 - 2 Ws 638/95
In deren Ermessen steht die Entscheidung, ob und wenn ja, wie lange eine gegen einen Ausländer, der aus dem Geltungsbereich der StPO ausgewiesen wird, verhängte Strafe vollstreckt werden soll, wobei die Vollstreckungsbehörde u.a. auch ein öffentliches Interesse an einer nachhaltigen Vollstreckung zu berücksichtigen hat (OLG Hamm NStZ 1983, 524;… zu den übrigen Entscheidungskriterien vgl. Kleinknecht, a.a.O., § 456 a Rn. 5 m.w.N.). - BGH, 05.05.1995 - 2 StE 1/94
Absehen von Anhörung - Recht auf Gehör - Vollstreckungsfragen - Absehungsgründe
Auszug aus OLG Hamm, 21.12.1995 - 2 Ws 638/95
Einer dieser Fälle liegt nach der obergerichtlichen Rechtsprechung dann vor, wenn eine Beeinflussung der Entscheidung durch die mündliche Anhörung von vornherein ausgeschlossen erscheint und ihre Durchführung daher zur inhaltslosen Formel würde (vgl. BGH NStZ 1995, 610; OLG Düsseldorf NStE § 454 StPO Nr. 5). - OLG Stuttgart, 24.04.1987 - 1 Ws 106/85
Auszug aus OLG Hamm, 21.12.1995 - 2 Ws 638/95
Der Senat ist mit dem OLG Düsseldorf, a.a.O., und dem OLG Stuttgart MDR 1987, 867 der Auffassung, daß eine mündliche Verhandlung - entgegen der in Literatur vertretenen Auffassung (…vgl. die Nachweise bei Kleinknecht, a.a.O., § 124 Rn. 10) - nicht zwingend geboten ist, sondern nur, wenn das aus sachlichen Gründen mit den Zwecken des § 124 StPO im Einklang steht.
- OLG Frankfurt, 06.03.2003 - 3 Ws 15/03
Haftverschonung: Verfall der Sicherheit bei Versuch einer Flucht ins Ausland
Zur Flucht oder zum Sich-Verborgen-Halten reicht zwar aus, dass sich der Betroffene ohne Hinterlassung einer Anschrift ins Ausland absetzt (vgl. OLG Hamm, NJW 1996, 736;… Meyer-Goßner, § 124 Rn. 5, indes mit unvollständigem Zitat).Der Erfolg - fehlende Erreichbarkeit für die Vollstreckungsbehörden zur Durchsetzung der zwangsweisen Gestellung des Verurteilten (d.h. fehlende Möglichkeit der Vollziehung eines Vollstreckungshaftbefehls) - muss jedoch für eine gewisse Zeit eingetreten sein (vgl. OLG Hamm, NJW 1996, 736; NStZ-RR 1996, 70; OLG Karlsruhe, NStZ 1992, 202; OLG Celle, NJW 1957, 1203;… Boujong, § 124 Rn. 4 m.z.w.Rspr.N.).
- OLG Hamm, 08.08.2017 - 3 Ws 336/17
Entscheidung über eine Haftbeschwerde ohne mündliche Erörterung
Ein aktives Sich-Entziehen ist erst anzunehmen, wenn sich der Beschuldigte etwa von seiner Wohnung ohne Hinterlassung seiner Anschrift entfernt (…HK-Posthoff, StPO, 5. Aufl., § 124, Rdnr. 6;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 124, Rdnr. 4;… KK-Schultheiß, StPO, 7. Aufl., § 124, Rdnr. 3; BGH…, Beschluss vom 4. November 1970 - 4 ARs 43/70, juris, Rdnr. 11; OLG Hamm, Beschluss vom 21. Dezember 1995 - 2 Ws 638/95, NJW 1996, 736; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. September 1989 - 1 Ws 788/89, NStZ 1990, 97, 98; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 9. Juli 2001 - 3 Ws 352/01, NStZ-RR 2001, 381); dabei ist gleichgültig, ob der Beschuldigte während der Zeit seiner Unauffindbarkeit oder Abwesenheit in der Sache selbst "benötigt" wird, es reicht aus, wenn infolge seines Verhaltens neue Verfolgungsmaßnahmen eingeleitet werden (OLG Köln…, Beschluss vom 2. Oktober 2009 - 2 Ws 462/09, juris, Rdnr. 8).Von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung kann nach der Rechtsprechung verschiedener Obergerichte dann abgesehen werden, wenn die Entscheidung des Senats dadurch nicht beeinflusst werden kann (OLG Stuttgart, Beschluss vom 24. April 1987 - 1 Ws 106/85, juris (LS); OLG Hamm…, Beschluss vom 22. September 1992 - 4 Ws 325/92, juris, Rdnr. 5; Beschluss vom 21. Dezember 1995 - 2 Ws 638/95, NJW 1996, 736, 737; Beschluss vom 28. Mai 1996 - 2 Ws 190/96, NStZ-RR 1996, 270, 271;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 124, Rdnr. 10;… KK-Schultheis, StPO, 7. Aufl., § 124, Rdnr. 12;… a.A. HK-Posthoff, StPO, 5. Aufl., § 124, Rdnr. 16).
- VG Frankfurt/Main, 14.01.2009 - 12 K 2561/07 Rn. 38 Zur materiellen Rechtskraft von Bescheidungsurteilen hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 27.01.1995 (VIII C 8/93, NJW 1996, 736) ausgeführt:.
- OLG Köln, 14.06.2004 - 2 Ws 294/04
Verfall einer Kaution
Ein Beschuldigter entzieht sich der Untersuchung oder der Vollstreckung nur dadurch, dass er sich von seiner Wohnung ohne Hinterlassung einer Anschrift entfernt (zu vgl. Oberlandesgericht Hamm, NJW 1996, 736.737) oder dass er, obwohl er ansich zur Verfügung steht, die Vollstreckungsbehörden durch Täuschung davon abhält, Vollstreckungsmaßnahmen einzuleiten oder durchzuführen. - OLG Hamm, 28.05.1996 - 2 Ws 190/96
Rechtmäßigkeit des Verfalls einer Kaution aufgrund des Entzugs des Angeklagten …
Insoweit weist er auf seine ständige Rechtsprechung (vgl. zuletzt Beschluß vom 21. Dezember 1995 - 2 Ws 638/95 - NJW 1996, 736 mit weiteren Nachweisen auch zur a.A.) hin, die der überwiegenden Auffassung der übrigen Rechtsprechung entspricht (vgl. u.a. OLG Stuttgart MDR 1987, 867), wonach eine mündliche Verhandlung nicht zwingend geboten ist, sondern nur, wenn das aus sachlichen Gründen mit den Zwecken des § 124 StPO im Einklang steht. - VG Schwerin, 22.03.2007 - 3 A 137/06
Zum Umfang der Rechtskraft und der Bindungswirkung eines Neubescheidungsurteils …
Insoweit führt das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 27.01.1995 (- 8 C 8/93 -, NJW 1996, 736) aus:.
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