Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 20.12.2016 - 2 Ws 651/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entscheidung des Beschwerdegerichts bei Überschreitung der Überprüfungsfrist gem. § 67e Abs. 2 StGB durch die Strafvollstreckungskammer
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entscheidung des Beschwerdegerichts bei Überschreitung der Überprüfungsfrist gem. § 67e Abs. 2 StGB durch die Strafvollstreckungskammer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2017, 609
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 10.10.2016 - 2 BvR 1103/16
Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Nichteinhaltung der …
Auszug aus OLG Nürnberg, 20.12.2016 - 2 Ws 651/16
Ihre Missachtung kann dieses Grundrecht verletzen, wenn es sich um eine nicht mehr vertretbare Fehlhaltung gegenüber dem das Grundrecht sichernden Verfahrensrecht handelt, die auf eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts schließen lässt (vgl. BVerfG vom 10.10.2016, 2 BvR 1103/16, NStZ-RR 2016, 389, juris Rdn. 13-15).Hierfür reicht es nicht aus, den Verfahrensablauf darzustellen; vielmehr müssen die Gründe für die Fristüberschreitung in einer Weise dargestellt werden, die eine sorgfältige Führung des Verfahrens mit dem Ziel rechtzeitiger Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung erkennen lassen (vgl. BVerfG NStZ-RR 2016, 389, juris Rdn. 19).
- BVerfG, 16.11.2004 - 2 BvR 2004/04
Zur regelmäßigen Überprüfung der Sicherungsverwahrung
Auszug aus OLG Nürnberg, 20.12.2016 - 2 Ws 651/16
Rn. 19 b) Nicht jede Verzögerung des Geschäftsablaufs in Unterbringungssachen, die eine Überschreitung der einschlägigen Fristvorgaben zur Folge hat, führt automatisch auch zu einer Grundrechtsverletzung, weil es zu solchen Verzögerungen auch bei sorgfältiger Führung des Verfahrens kommen kann (BVerfGK 4, 176, 181). - BVerfG, 29.11.2011 - 2 BvR 1665/10
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Fortdauerentscheidung; …
Auszug aus OLG Nürnberg, 20.12.2016 - 2 Ws 651/16
Der sachliche Inhalt der von der Strafvollstreckungskammer getroffenen Fortdauerentscheidung wird durch eine etwaige Grundrechtsverletzung durch verzögerte Sachbehandlung aber nicht berührt, so dass die Maßnahme nicht schon aus diesem Grund für erledigt zu erklären ist (vgl. BVerfG vom 29.11.2011, 2 BvR 1665/10 Juris).
- OLG Braunschweig, 28.02.2018 - 1 Ws 260/17
Entscheidung über die Fortdauer einer mehr als zehn Jahre vollzogenen …
Jedoch ist der Senat aufgrund der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung gehalten, festzustellen, dass die stattgefundene Überschreitung der Prüffrist dem freiheitssichernden Gehalt des § 67e Abs. 2 StGB nicht gerecht wird (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 16. August 2017, 2 BvR 2077/14, Rn. 33, zitiert nach juris;… Beschluss vom 3. Juli 2017, 2 BvR 1549/16, Rn. 29, zitiert nach juris; Beschluss vom 10. Oktober 2016 - 2 BvR 1103/16 = NStZ-RR 2016, 389 f., 390;… Beschluss vom 20. November 2014, 2 BvR 2774/12, Rn. 47, zitiert nach juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 20. Dezember 2016 - 2 Ws 651/16 = BeckRS 2016, 125125, Rn. 12 ff.; OLG Hamm, Beschluss vom 25. Oktober 2016 - 4 Es 313/16 = BeckRS 2016, 19495).Rn. 54 Der sachliche Inhalt der Fortdauerentscheidung wird durch die festgestellte Grundrechtsverletzung aber nicht berührt, so dass die Maßnahme nicht aus diesem Grund für erledigt zu erklären war (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 16. August 2017, a.a.O., Rn. 33; OLG Nürnberg, Beschluss vom 20. Dezember 2016, a. a. O., Rn. 18).
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