Rechtsprechung
| KG, 14.04.2022 - 2 Ws 67/22 Vollz |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 109 Abs 1 S 1 StVollzG, § 120 Abs 2 StVollzG, § 121 Abs 1 ZPO
Anfechtbarkeit von PKH-Entscheidungen in Vollzugsverfahren - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 140 Abs. 2 ; StPO § 473 Abs. 1
Keine Anfechtbarkeit abgelehnter PKH-Entscheidung durch Landgericht im Verfahren nach §§ 109 ff. StVollzG ; Fehlende Anfechtbarkeit der Ablehnung der Gewährung von Prozesskostenhilfe nach §§ 109 ff. StVollzG
Verfahrensgang
- LG Berlin, 01.02.2022 - 584 StVK 4/22
- KG, 18.02.2022 - 2 Ws 29/22
- LG Berlin, 21.03.2022 - 584 StVK 4/22
- KG, 14.04.2022 - 2 Ws 67/22 Voll
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- KG, 16.02.2018 - 5 Ws 20/18
Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen eine Maßnahme des Strafvollzugs: …
Auszug aus KG, 14.04.2022 - 2 Ws 67/22
Dies gilt namentlich dann, wenn Prozesskostenhilfe versagt worden ist, weil die Strafvollstreckungskammer die Erfolgsaussichten des Antrags gemäß §§ 109 ff. StVollzG verneint hat (vgl. KG, Beschluss vom 16. Februar 2018 - 5 Ws 20/18 Vollz -, juris; Senat, Beschluss vom 18. Februar 2022 - 2 Ws 29/22 -, juris). - KG, 18.02.2022 - 2 Ws 29/22
Anfechtbarkeit einer PKH-Entscheidung in einer Vollzugssache
Auszug aus KG, 14.04.2022 - 2 Ws 67/22
Dies gilt namentlich dann, wenn Prozesskostenhilfe versagt worden ist, weil die Strafvollstreckungskammer die Erfolgsaussichten des Antrags gemäß §§ 109 ff. StVollzG verneint hat (vgl. KG, Beschluss vom 16. Februar 2018 - 5 Ws 20/18 Vollz -, juris; Senat, Beschluss vom 18. Februar 2022 - 2 Ws 29/22 -, juris).
- OLG München, 21.03.2024 - 2 Ws 146/24
Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung der Gewährung …
Nach ganz überwiegender Meinung darf im Prozesskostenhilfeverfahren kein Rechtsmittel zu einer Instanz eröffnet werden, welches in der Hauptsache nicht als Tatsacheninstanz fungiert, da der Beschwerderechtszug in der Nebensache Prozesskostenhilfe nicht länger als der Rechtszug in der Hauptsache sein darf (KG, Beschlüsse vom 16.02.2018, Az. 5 Ws 20/18 Vollz und vom 14.04.2022, Az. 2 Ws 67/22 Vollz; Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 17.11.2008, Az. 3 Vollz (Ws) 64/08; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18.02.2014, Az. 1 Ws 294/13 Vollz; OLG Hamm, Beschluss vom 04.12.2012, Az. 1 Vollz (Ws) 672/12, jeweils zitiert nach juris; Laubenthal in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, Strafvollzugsgesetz, 7. Aufl. 2020, 12. - OLG München, 19.04.2024 - 2 Ws 263/24
Kein statthaftes Rechtsmittel gegen ablehnende Entscheidungen wegen mangelnder …
Nach ganz überwiegender Meinung darf im Prozesskostenhilfeverfahren kein Rechtsmittel zu einer Instanz eröffnet werden, welches in der Hauptsache nicht als Tatsacheninstanz fungiert, da der Beschwerderechtszug in der Nebensache Prozesskostenhilfe nicht länger als der Rechtszug in der Hauptsache sein darf (KG, Beschlüsse vom 16.02.2018, Az. 5 Ws 20/18 Vollz und vom 14.04.2022, Az. 2 Ws 67/22 Vollz; Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 17.11.2008, Az. 3 Vollz (Ws) 64/08; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18.02.2014, Az. 1 Ws 294/13 Vollz; OLG Hamm, Beschluss vom 04.12.2012, Az. 1 Vollz (Ws) 672/12, jeweils zitiert nach juris; Laubenthal in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, Strafvollzugsgesetz, 7. Aufl. 2020, 12.
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