Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 04.04.2017 - 2 Ws 69/17, 2 Ws 70/17, 2 Ws 71/17 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 56f Abs 1 S 1 Nr 1 StGB, § 57 Abs 5 S 1 StGB, § 67d Abs 5 S 1 StGB, § 67g Abs 1 StGB
Bewährungswiderruf: Fortbestand der Anordnung einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach Widerruf der Aussetzung von Strafresten - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Widerruf der Aussetzung einer Reststrafe zur Bewährung wegen Begehung neuer Straftaten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Widerruf der Aussetzung einer Reststrafe zur Bewährung wegen Begehung neuer Straftaten; Erledigung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Bewährungswiderruf - und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
Verfahrensgang
- LG Freiburg, 16.02.2017 - 13 StVK 32/15
- OLG Karlsruhe, 04.04.2017 - 2 Ws 69/17, 2 Ws 70/17, 2 Ws 71/17
Wird zitiert von ...
- OLG Saarbrücken, 25.01.2023 - 4 Ws 374/22
Sofortige Beschwerde gegen die Erledigterklärung der Unterbringung in einer …
Rn. 22 Daher hat es nach Auffassung des Senats in diesen Fällen bei der Aussetzung der Maßregel und der daneben angeordneten Führungsaufsicht nebst den erteilten Weisungen zu verbleiben (vgl. Funck StV 1997, 317; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04. April 2017 - 2 Ws 69/17, 2 Ws 70/17, 2 Ws 71/17 - BeckRS 2017, 106882).
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