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| KG, 12.02.2007 - 1 AR 151/07 - 2 Ws 98/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
StGB § 56f Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 56f Abs. 2
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Widerruf der Strafaussetzung nach Begehung zwei neuer Straftaten in der Bewährungszeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 04.09.2006 - 93 Js 992/04
- KG, 12.02.2007 - 1 AR 151/07 - 2 Ws 98/07
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- KG, 23.06.2006 - 5 Ws 215/06
Entscheidung über den Widerruf einer Bewährung: Befasstwerden einer …
Auszug aus KG, 12.02.2007 - 2 Ws 98/07
Durch sie könnte nach ständiger Rechtsprechung des Kammergerichts dem neuerlichen Versagen nur dann angemessen begegnet werden, wenn nunmehr objektiv eine durch neue Tatsachen belegte hohe Wahrscheinlichkeit dafür bestünde, dass der Beschwerdeführer in Zukunft keine Straftaten mehr begehen wird (vgl. KG, Beschlüsse vom 23. Juni 2006 - 5 Ws 215/06 - und vom 11. April 2006 - 5 Ws 204/06 -). - KG, 15.06.2005 - 5 Ws 285/05
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung: Nur mit Geldstrafe geahndete Tat als …
Auszug aus KG, 12.02.2007 - 2 Ws 98/07
Abgesehen davon, dass Nachteile für Familienangehörige eine regelmäßige Folge der Inhaftierung sind, lässt auch der verständliche Wunsch des Verurteilten, für seine Familie zu sorgen, bei - wie hier - im Übrigen fehlenden günstigen Tatsachen eine günstige Legalprognose nicht zu (vgl. KG, Beschluss vom 15. Juni 2005 - 5 Ws 285/05 - std. Rspr.). - KG, 07.10.1998 - 5 Ws 559/98
Auszug aus KG, 12.02.2007 - 2 Ws 98/07
Für den Widerruf wäre es rechtlich ohne Bedeutung, dass - wie die Beschwerde behauptet - zwischen der früheren und den neuen Straftaten kein kriminologischer Zusammenhang besteht (vgl. KG, Beschlüsse vom 28. Juli 2006 - 5 Ws 433/06 - und vom 7. Oktober 1998 - 5 Ws 559/98 - ;… Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl., § 56 f Rdnr. 8 a); vielmehr rechtfertigt jede Straftat von einigem Gewicht den Widerruf der Strafaussetzung (vgl. KG, Beschlüsse vom 14. März 2002 - 5 Ws 122/02 - und vom 16. Mai 2001 -5 Ws 257/01 - OLG Koblenz VRs 48, 263, 265).
- KG, 19.11.2014 - 2 Ws 362/14
Bewährungswiderruf trotz gegenteiligen gerichtlichen Hinweises
Maßgeblich ist, wie lange der Verurteilte nach den Umständen des Einzelfalls mit dem Widerruf rechnen musste; unzulässig ist er erst, wenn Gründe der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes entgegenstehen (vgl. z.B. Senat, Beschlüsse vom 7. Juni 2013 - 2 Ws 276/13 - und vom 12. Februar 2007 - 2 Ws 98/07 - [juris]). - KG, 23.11.2022 - 2 Ws 161/22
Voraussetzungen des Widerrufs der Strafaussetzung zur Bewährung bei Strafbefehl
Maßgeblich ist, wie lange der Verurteilte nach den Umständen des Einzelfalls mit dem Widerruf rechnen musste; unzulässig ist er erst, wenn Gründe der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes entgegenstehen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 7. Juni 2013 - 2 Ws 276/13 - und 12. Februar 2007 - 2 Ws 98/07 -, juris). - OLG Frankfurt, 19.07.2007 - 3 Ws 685/07 Gründe des Vertrauensschutzes sprechen schon deswegen nicht gegen einen Widerruf im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung in dem genannten Anlassverfahren, weil der Verurteilte am 2.12.2006, also vor Ablauf der Bewährungszeit, ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass er trotz des bevorstehenden Ende des Bewährungszeit nach rechtskräftigen Abschluss der Anlassverfahren mit einem Widerruf rechnen müsse (Senat, Beschl. v. 2.10.2006 - 3 Ws 952- 953/06, OLG Koblenz, DAR 1987, 93; Beschl. v. 21.6.2006 - 1 Ws 379/06 - Juris; KG, Beschl. v. 12.02.2007 - 2 Ws 98/07 - Juris; OLG Rostock 21 1 2004 - 1 Ws 18/03 - Juris jew. mwN).
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