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Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 28.10.1992

Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.08.1991 - 2 Wx 10/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3630
OLG Köln, 26.08.1991 - 2 Wx 10/91 (https://dejure.org/1991,3630)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.08.1991 - 2 Wx 10/91 (https://dejure.org/1991,3630)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. August 1991 - 2 Wx 10/91 (https://dejure.org/1991,3630)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FGG § 12

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umfang; Aufklärungspflicht; Testierfähigkeit; Erblasser

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 1412
  • FamRZ 1992, 729
  • Rpfleger 1992, 25
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 01.06.2012 - 3 Wx 273/11

    Voraussetzungen der Einholung eines psychiatrischen Sachverständigenutachtens zur …

    Allerdings kann der Anscheinsbeweis helfen, insbesondere wenn die Testierunfähigkeit vor und nach der Testamentserrichtung (OLG Köln NJW-RR 1991, 1412) bzw. um die Zeit der Testamentserrichtung, also vor und/oder nach (OLG Karlsruhe, OLGZ 1982, 280) festgestellt ist.
  • OLG Celle, 24.08.2011 - 17 UF 3/11

    Schuldhaftes Handeln eines an Schizophrenie erkrankten Stalkers nach Absetzung …

    1a Z 40/89">FamRZ 1990, 801, 802; OLG Köln NJW-RR 1991, 1412; OLGR Saarbrücken 1997, 221, 222 f.).
  • OLG Köln, 12.11.2003 - 2 Wx 25/03

    Zur Frage der Beweislast für die Echtheit eines Testaments

    Vielmehr ist eine solche Folgerung aus Rechtsgründen schon dann nicht zu beanstanden, wenn sie möglich ist, auch wenn abweichende Schlussfolgerungen ebenfalls denkbar erscheinen oder sogar nahe gelegen hätten (vgl. OLG Hamm, Rpfleger 1989, 23; Senat, FamRZ 1992, 729 [731]; Senat, NJW-RR 1994, 396).
  • OLG Frankfurt, 22.12.1997 - 20 W 264/95

    Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht hinsichtlich der Testierfähigkeit …

    Sie gelten seit jeher im Erbscheinsverfahren bei der Feststellung der Testierunfähigkeit (OLG Karlsruhe OLGZ 1982, 280; BayObLGZ 1982, 309/315 = FamRZ 1983, 99;… BayObLG FamRZ 1994, 1137 = aaO; OLG Köln FamRZ 1992, 731 [OLG Köln 26.08.1991 - 2 Wx 10/91] = NJW-RR 1991, 1412 = Rpfleger 1992, 25; Klingelhöffer Testierunfähigkeit und ihre Geltendmachung im Nachlaßverfahren ZEV 1997, 92/93).
  • OLG Köln, 10.11.2008 - 2 Wx 38/08

    Auslegung eines Testaments nach Wegfall aller eingesetzten Erben durch …

    Dabei müssen die tatsächlichen Folgerungen des Tatrichters nicht die einzig möglichen oder schlechthin zwingend sein; sie sind vielmehr aus Rechtsgründen bereits dann nicht zu beanstanden, wenn der vom Tatrichter gezogene Schluss möglich ist, auch wenn abweichende Schlussfolgerungen ebenfalls denkbar erscheinen (vgl. Senat, FamRZ 1992, 729 [731]; Senat, NJW-RR 1994, 396; OLG Hamm, Rechtspfleger 1989, 23).
  • KG, 07.09.1999 - 1 W 4291/98

    Wirksamkeit eines (früheren) privatschriftlichen Testaments der Erblasserin auf …

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  • OLG München, 29.04.2009 - 20 U 5261/08

    Erbschaftsstreit: Anforderungen an den Nachweis der Erbunwürdigkeit des weiteren …

    1a Z 61/89">FamRZ 1990, 801, 803; OLG Köln NJW-RR 1991, 1412).
  • OLG Saarbrücken, 28.04.1997 - 8 U 190/95

    Einschränkung der Testierfähigkeit aufgrund eines hirnorganischen Psychosyndroms …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Frankfurt, 19.02.1997 - 20 W 409/94

    Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht bezüglich der Testierfähigkeit …

    Es erscheint nicht von vornherein ausgeschlossen, daß der vom Landgericht angenommene Anscheinsbeweis dafür, daß der Erblasser am 31.01.1992 testierunfähig war, durch das Ergebnis der weiteren Beweisaufnahme, die der Senat als Rechtsbeschwerdegericht nicht selbst vornehmen kann, erschüttert wird (zum Anscheinsbeweis bei Feststellung der Testierunfähigkeit vgl. BayObLGZ 1979, 256/266; OLG Karlsruhe OLGZ 1982, 280; OLG Köln NJW-RR 1991, 1412 [OLG Köln 26.08.1991 - 2 Wx 10/91] = FamRZ 1992, 731 = Rpfleger 1992, 25; BayOb ZEV 1994, 303/304 mit Anm. Jerschke;… Keidel/Amelung aaO § 12 Rn. 193;… Palandt/Edenhofer aaO Rn. 15, Staudinger/Baumann BGB 13. Aufl. Rn. 46 und 54, Soergel/Harder BGB 12. Aufl. Rn. 13, je zu § 2229).
  • OLG Frankfurt, 31.03.2006 - 24 W 24/06

    Prozesskostenhilfe: Bewilligung für eine Stufenklage

    Das Ergebnis dieser Prüfung kann es im Rahmen der Stufenklage beispielsweise dadurch zum Ausdruck bringen, dass es vor der Bewilligung der Prozesskostenhilfe den Streitwert festsetzt (OLG Frankfurt am Main NJW-RR 1991, 1412; Beschluss vom 31.10.2005, 2 WF 255/05; OLG München FamRZ 1993, 594;… Bork a. a. O.).
  • OLG Köln, 28.04.2003 - 2 Wx 7/03

    Gebühren für die Überwachung der Kaufpreisfälligkeit und einer Treuhandauflage

  • BayObLG, 27.07.2000 - 1Z BR 64/00

    Zur Erstattung der Kosten eines nur formell am Beschwerdeverfahren Beteiligten

  • BayObLG, 22.07.1994 - 2Z BR 14/94

    Wirkung eines Vorbescheids eines Grundbuchamtes, in dem eine Entscheidung in …

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 28.10.1992 - 2 Wx 10/91   

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https://dejure.org/1992,6782
OLG Hamburg, 28.10.1992 - 2 Wx 10/91 (https://dejure.org/1992,6782)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28.10.1992 - 2 Wx 10/91 (https://dejure.org/1992,6782)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28. Oktober 1992 - 2 Wx 10/91 (https://dejure.org/1992,6782)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Regelung des Abstellens von Kinderwagen im Hausflur und Hausordnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Hausflur; Abstellen von Kinderwagen; Wohnungseigentümer; Hausordnung

Papierfundstellen

  • ZMR 1993, 126
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 20.03.2006 - 20 W 430/04

    Wohnungseigentum: Ermessensspielraum der Wohnungseigentümer bei Änderung der …

    Zu Recht hat das Landgericht in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Wohnungseigentümer bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ebenso wie bei der Regelung seines Gebrauchs ein aus ihrer Verwaltungsautonomie entspringendes Ermessen haben, was die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit einer Regelung angeht; dieses Ermessen ist einer gerichtlichen Nachprüfung weitgehend entzogen (vgl. BayObLG NZM 1999, 504 unter Hinweis auf BGH NJW 1998, 3713; OLG Hamburg OLGZ 1993, 310; KG OLGZ 1992, 182; vgl. auch Senat NJW-RR 2004, 14).
  • LG München I, 11.05.2017 - 36 S 11050/16

    Gerichtliche Ersetzung des Eigentümerbeschlusses zur Gebrauchsregelung für …

    Rn. 33 Zu Recht haben die Beklagten in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Wohnungseigentümer bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ebenso wie bei der Regelung seines Gebrauchs ein aus ihrer Verwaltungsautonomie entspringendes Ermessen haben, was die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit einer Regelung angeht; dieses Ermessen ist einer gerichtlichen Nachprüfung weitgehend entzogen (vgl. BayObLG NZM 1999, 504 unter Hinweis auf BGH NJW 1998, 3713; OLG Hamburg OLGZ 1993, 310; KG OLGZ 1992, 182; vgl. auch Senat NJW-RR 2004, 14).
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