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Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.02.1997 - 2 Wx 11/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6476
OLG Köln, 28.02.1997 - 2 Wx 11/96 (https://dejure.org/1997,6476)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.02.1997 - 2 Wx 11/96 (https://dejure.org/1997,6476)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Februar 1997 - 2 Wx 11/96 (https://dejure.org/1997,6476)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1997, 406
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 23.07.1992 - 3Z BR 57/92

    Löschung einer Globalgrundschuld

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.1997 - 2 Wx 11/96
    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (vgl. Bay0b1G Rpfleger 1992, 540, 541; BayObLG Rpfleger 1993, 84) sind indes dann, wenn eine Globalgrundschuld gelöscht wird, die nach vorgängiger Pfandfreigabe nur noch auf einem Wohnungseigentumsrecht lastet, die den Eigentümer dieses Rechts wegen der Löschung treffenden Gebühren nicht nach anderen Grundsätzen zu berechnen alsbei den Pfandfreigaben zugunsten der anderen Wohnungseigentümer, so daß sich seine Haftung auf die Höhe der aus dem Wert seiner Eigentumswohnung berechneten Gebühr begrenzt.
  • OLG Hamm, 13.09.1994 - 15 W 221/94

    Löschungsgebühr einer Globalgrundschuld

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.1997 - 2 Wx 11/96
    Anderes gelte lediglich bei der Löschung auf Antrag des Erstellers der Wohnungseigentumsanlage oder auf Antrag des Grundpfandgläubigers (BayObLG Rpfleger 1993, 84; vgl. auch OLG Hamm, Rpfleger 1995, 272, 273).
  • LG Bonn, 18.12.1995 - 4 T 686/95
    Auszug aus OLG Köln, 28.02.1997 - 2 Wx 11/96
    Die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 2) vom 2. März 1996 gegen den Beschluß der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 18. Dezember 1995 - 4 T 686/95 - wird zurückgewiesen.
  • BVerfG, 15.04.2012 - 1 BvR 1951/11

    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Anforderung an Kostenbemessung in …

    Der Kammer sei diese sowie weitere abweichende Rechtsprechung (Verweis auf OLG Köln, Beschluss vom 28. Februar 1997 - 2 Wx 11/96 -, MittRhNotK 1997, S. 240; OLG Dresden, Beschluss vom 3. April 2006 - 3 W 398/96 -, juris) bekannt, sie sehe jedoch keine Veranlassung, insoweit von der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main abzuweichen.

    Jedenfalls durfte das Landgericht dies in Ansehung dessen, dass die von den Entscheidungen des Oberlandesgericht Frankfurt am Main abweichenden Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte überwiegend zuvor ergangen waren (vgl. BayObLG…, Beschluss vom 23. Juli 1992 - 3Z BR 57/92 -, NJW-RR 1992, S. 1459; Beschluss vom 30. Mai 2000, NJW-RR 2000 - 3Z BR 59/00 -, S. 1597; OLG Köln, Beschluss vom 28. Februar 1997 - 2 Wx 11/96 -, MittRhNotK 1997, S. 240) und die zeitlich nachfolgende Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 3. April 2006 - 3 W 398/06 -, juris) keine neuen Argumente aufzeigt, vertretbar verneinen.

    Demzufolge wird auch nicht in Zweifel gezogen, dass der Ersteller einer Wohnungseigentumsanlage, der die Löschung einer Globalgrundschuld beantragt, eine Gebühr nach deren Nennwert zu entrichten hat, selbst wenn bis auf eine Wohnungseigentumseinheit sämtliche Einheiten aus der Mithaft entlassen worden sind (vgl. BayObLG…, Beschluss vom 30. Mai 2000 - 3Z BR 59/00 -, NJW-RR 2000, S. 1597 ; OLG Köln, Beschluss vom 28. Februar 1997 - 2 Wx 11/96 -, MittRhNotK 1997, S. 240; OLG Dresden, Beschluss vom 3. April 2006 - 3 W 398/06 -, juris;… Schwarz in: Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, Kostenordnung, 18. Auflage 2010, § 23 KostO Rn. 17).

    Rn. 34 (1) In der Rechtsprechung der Zivilgerichte wird die Bemessung der Gebühr für die Löschung einer Globalgrundschuld auf den Antrag eines Erwerbers eines Wohnungseigentumsanteils, dessen Anteil aufgrund der Enthaftung der übrigen Miteigentumsanteile nicht mehr aus der Mithaft entlassen werden kann, nach dem Nennwert der Grundschuld teilweise für unverhältnismäßig erachtet, weil das Interesse des Erwerbers auf den Wert seines Eigentumsanteils begrenzt sei (vgl. BayObLG…, Beschluss vom 23. Juli 1992 - 3Z BR 57/92 -, NJW-RR 1992, S. 1459; Beschluss vom 30. Mai 2000, NJW-RR 2000 - 3Z BR 59/00 -, S. 1597; OLG Köln, Beschluss vom 28. Februar 1997 - 2 Wx 11/96 -, MittRhNotK 1997, S. 240).

  • OLG Hamm, 23.07.2007 - 15 W 169/06

    Realteilung eines Grundstückes: Begrenzung der Kostenlast für die Löschung einer …

    Der gegenteiligen Auffassung des BayObLG (BayObLGZ 1992, 247; 1993, 285; FGPrax 2000, 164), des OLG Köln (Rpfleger 1997, 406) und des OLG Dresden (NotBZ 2006, 324) vermag sich der Senat auch nach erneuter Überprüfung seines Standpunktes nicht anzuschließen.
  • OLG Düsseldorf, 05.06.2008 - 10 W 20/08

    Geschäftswert für die Löschung einer Globalgrundschuld bemisst sich nach ihrem …

    Der Senat hält auch nach nochmaliger Überprüfung an seiner Rechtsauffassung fest, wonach sich der Geschäftswert auch dann nach dem Nennbetrag der Globalgrundschuld bemisst, wenn vom letzten Erwerber eines Grundstücksanteils die Löschung einer Globalgrundschuld beantragt wird, die nach Entlassung der übrigen Anteile aus der Mithaft nur noch auf diesem letzten Anteil lastet und dessen Wert nennbetragsmäßig übersteigt (vgl. Beschluss vom 03.12.2001, 10 W 63/01; Beschluss vom 14.01.1999, 10 W 116/98, JurBüro 1999, 433; ebenso: OLG Hamm Rpfleger 2007, 687; OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 90; OLG Frankfurt Beschluss vom 10.06.2002, 20 W 145/02 und Beschluss vom 13.08.2002, 20 W 265/02; a.A.: BayOLG Rpfleger 1992, 540; 2000, 472; OLG Köln, Rpfleger 1997, 406; OLG Dresden NotBZ 2006, 324)).
  • BayObLG, 30.05.2000 - 3Z BR 59/00

    Grundsätze der Gleichbehandlung von Wohnungs- und Teileigentümern

    Daher ist es nicht zulässig, nur deshalb von einem Erwerber höhere Kosten zu fordern, weil dieser zufällig als letzter die Löschung einer zunächst durch umfangreichen Grundbesitz gesicherten Globalgrundschuld durchführen läßt (BayObLGZ 1992, 247/250 = Rpfleger 1992, 540/541; ebenso OLG Köln JurBüro 1997, 544 = Rpfleger 1997, 406;… Korintenberg/Bengel KostO 14.Aufl. § 23 Rn. 17;… Hartmann Kostengesetze 29.Aufl. § 68 KostO Rn. 5; a.A. OLG Hamm Rpfleger 1998, 376; zweifelnd OLG Düsseldorf ZMR 1999, 497).
  • OLG Köln, 31.08.2010 - 2 Wx 90/10

    Gerichtsgebühren bei Löschung einer nur noch auf einem Miteigentumsanteil …

    Rn. 15 Von diesen Grundsätzen hat der Senat in einer früheren Entscheidung eine Ausnahme für den Fall anerkannt, dass bei der Löschung einer Globalzession die dem Erwerber treffenden Löschungsgebühren nicht nach anderen Grundsätzen berechnet werden dürfen, als bei den vorangegangenen Pfandfreigaben zugunsten der übrigen Erwerber, so dass die Haftung auf die Höhe der aus dem Wert seines Sondereigentums berechneten Gebühr begrenzt wird (Rpfleger 1997, 406).
  • OLG Frankfurt, 19.02.2002 - 20 W 49/02

    Kosten im Grundbuchverfahren: Löschungsgebühr nach dem vollen Nennbetrag der …

    Soweit sich der Kostenschuldner gegenüber dem Amtsgericht auf die Kommentierung von Göttlich/Mümmler ( Seite 687, Stichwort "Löschung einer Globalgrundschuld") und den Beschluss des OLG Köln vom 28.02.1997 -2 Wx 11/96- (MittRhNotK 1997, Heft Nr. 6) berufen hat, hat er übersehen, dass das OLG Köln über die Kosten bei Löschung auf Antrag des Erwerbers eines Wohnungseigentumsrechts entschieden hat und die Kommentierung von Göttlich/Mümmler ausführt, dass der Ersteller der Anlage als Kostenschuldner für die Löschung die halbe Gebühr aus dem Nennwert der Globalgrundschuld zu zahlen habe.
  • OLG Dresden, 20.01.2003 - 3 W 1586/02

    Geschäftswert für die Löschung einer Grundschuld

    - und nach vorgängiger Pfandfreigabe der übrigen nur noch auf einem Wohnungseigentum lastet (BayObLG, Rpfleger 1992, 540 ff.; OLG Köln, Rpfleger 1997, 406; Senat, Beschl. v. 04.06.02, 3 W 655/02).
  • OLG Düsseldorf, 17.07.2012 - 10 W 43/12

    Geschäftswert für die Löschung einer Globalgrundschuld

    Rn. 9 Eine abweichende Meinung wird teilweise vertreten für den - hier nicht vorliegenden - Fall, dass der Erwerber einer Wohnungseigentumseinheit die Löschung der nach Mithaftentlassung der übrigen Miteigentumsanteile nur noch auf seinem Anteil lastenden Globalgrundschuld beantragt; hier wird eine Reduzierung der Gebührenbelastung unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit für erforderlich gehalten und der Geschäftswert nach dem Verkehrswert des letzten noch belasteten Objekts bemessen (vgl. OLG Karlsruhe Beschl. v. 01.03.2012, 11 Wx 35/11; OLG Oldenburg, Beschl. v. 20.04.2010, 12 W 32/10; BayOLG Rpfleger 1992, 540; 2000, 472; OLG Köln, Rpfleger 1997, 406; OLG Dresden NotBZ 2006, 324).
  • OLG Brandenburg, 18.07.2001 - 8 Wx 27/01

    Pfändung von Grundpfandrechten; Antrag auf Löschung eines Grundpfandrechts bei …

    Ob eine verfassungskonforme Auslegung der Wertberechnungsvorschriften zu einer Privilegierung des (letzten) Erwerbers eines Wohnungseigentumsrechts geboten ist, wie u. a. OLG Köln (Rpfleger 97, 406) angenommen hat, kann offen bleiben.
  • OLG Dresden, 03.04.2006 - 3 W 398/06

    Geschäftswert für die Löschung einer auf einer Wohnungseigentumsanlage lastenden …

    Die Gegenauffassung vertritt das Bayerische Oberste Landesgericht (Rpfleger 1992, 540; Rpfleger 2000, 472 ), dem sich das OLG Köln angeschlossen hat (Rpfleger 1997, 406 ).
  • BayObLG, 17.09.1998 - 3Z BR 82/98

    Gebühr für die Löschung einer Grundschuld

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