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Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.05.2010 - I-2 Wx 20/10, 2 Wx 20/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3345
OLG Köln, 07.05.2010 - I-2 Wx 20/10, 2 Wx 20/10 (https://dejure.org/2010,3345)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.05.2010 - I-2 Wx 20/10, 2 Wx 20/10 (https://dejure.org/2010,3345)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. Mai 2010 - I-2 Wx 20/10, 2 Wx 20/10 (https://dejure.org/2010,3345)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Deutsches Notarinstitut

    FamFG §§ 59 Abs 1 und 3; GmbHG § 40 Abs. 2
    Notar handelt bei Einreichung der Gesellschafterliste in Ausübung eines öffentlichen Amtes und erfüllt damit eine ihm obliegende Amtspflicht, die als Folgeverpflichtung aus seiner Mitwirkung an der Anteilsübertragung erwächst

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Beschwerde des Notars gegen die Ablehnung der Aufnahme einer von ihm eingereichten Gesellschafterliste in den Registerordner

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Beschwerdebefugnis des Notars, Einreichung einer neuen Gesellschafterliste zur Aufnahme in das Handelsregister

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschwerdebefugnis eines Notars gegen die Ablehnung der Aufnahme einer von ihm eingereichten Gmbh-Gesellschafterliste in den Registerordner

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2011, 310
  • FGPrax 2010, 202
  • NZG 2011, 556
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 01.12.2009 - 15 W 304/09

    Begriff der Mitwirkung des Notars i.S. von § 40 Abs. 2 S. 1 GmbHG

    Auszug aus OLG Köln, 07.05.2010 - 2 Wx 20/10
    Entgegen der Auffassung des OLG Hamm im Beschluss vom 1.12.2009 - 15 W 304/09 (FGPrax 2010, 88; abzurufen in der NRW-Rechtsprechungsdatenbank unter www.nrwe.de) handelt der Notar bei der Erfüllung seiner Pflichten aus § 40 Abs. 2 GmbHG nicht "für die Gesellschaft".

    Das OLG Hamm hat in seiner Entscheidung 1.12.2009 - 15 W 304/09, FGPrax 2010, 88, eine derartige Beschwerdebefugnis verneint.

  • OLG Jena, 22.03.2010 - 6 W 110/10

    GmbH: Anforderungen an die Gesellschafterliste bei Veränderung des …

    Auszug aus OLG Köln, 07.05.2010 - 2 Wx 20/10
    Das Thüringer OLG hat sie in der Entscheidung vom 22.3.2010 - 6 W 110/10, ZIP 2010, 831 dagegen ausdrücklich auch bejaht, wobei diesem Fall eine inhaltliche Beanstandung der vom Notar eingereichten Liste zugrunde lag.
  • OLG München, 08.09.2009 - 31 Wx 82/09

    GmbH: Zurückweisung einer Gesellschafterliste durch das Registergericht

    Auszug aus OLG Köln, 07.05.2010 - 2 Wx 20/10
    Auch das OLG München hat die Beschwerdebefugnis in den Entscheidungen vom 27.Mai 2009 - 31 Wx 38/09, FGPrax 2009, 181 und vom 8. September 2009 - 31 Wx 82/09, FGPrax 2009, 277 ohne nähere Prüfung offenbar ebenfalls bejaht; jedenfalls hat das OLG München die jeweiligen Beschwerden als zulässig behandelt und in der Sache entschieden.
  • OLG München, 27.05.2009 - 31 Wx 38/09

    Handelsregisteranmeldung einer Veränderung des Gesellschafterbestandes der GmbH: …

    Auszug aus OLG Köln, 07.05.2010 - 2 Wx 20/10
    Auch das OLG München hat die Beschwerdebefugnis in den Entscheidungen vom 27.Mai 2009 - 31 Wx 38/09, FGPrax 2009, 181 und vom 8. September 2009 - 31 Wx 82/09, FGPrax 2009, 277 ohne nähere Prüfung offenbar ebenfalls bejaht; jedenfalls hat das OLG München die jeweiligen Beschwerden als zulässig behandelt und in der Sache entschieden.
  • OLG Bamberg, 02.02.2010 - 6 W 40/09

    Handelsregisterverfahren: Einreichung der neuen Gesellschafterliste einer GmbH …

    Auszug aus OLG Köln, 07.05.2010 - 2 Wx 20/10
    Gleiches gilt für das OLG Bamberg im Beschluss vom 2.2.2010 - 6 W 40/09, GWR 2010, 189.
  • BGH, 12.11.1980 - IVb ZB 712/80

    Beteiligung des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung am Verfahren über den …

    Auszug aus OLG Köln, 07.05.2010 - 2 Wx 20/10
    Dies ist u.a. dann der Fall, wenn sie an der Erfüllung der ihnen auferlegten öffentlich-rechtlichen Pflichten gehindert werden (vgl. BGH FamRZ 1981, 132, Rz 8 ff. bei juris für die Beschwer eines Versorgungsträgers;… Bumiller/Harders, a.a.O.) bzw. eine gerichtliche Entscheidung in die Amtsführung des Notars eingreift (vgl. OLG Brandenburg NJW-RR 2008, 390, 391 für die dem vorliegenden Fall vergleichbare Ablehnung der Annahme eines aus amtlicher Verwahrung des Notar überreichten Testamentes durch das Nachlassgericht;… Keidel/Meyer-Holz, a.a.O., Rn. 66).
  • OLG Brandenburg, 19.06.2007 - 3 Wx 4/07

    Testamentserrichtung: Pflicht des Amtsgerichts am Amtssitz des Urkundsnotars zur …

    Auszug aus OLG Köln, 07.05.2010 - 2 Wx 20/10
    Dies ist u.a. dann der Fall, wenn sie an der Erfüllung der ihnen auferlegten öffentlich-rechtlichen Pflichten gehindert werden (vgl. BGH FamRZ 1981, 132, Rz 8 ff. bei juris für die Beschwer eines Versorgungsträgers;… Bumiller/Harders, a.a.O.) bzw. eine gerichtliche Entscheidung in die Amtsführung des Notars eingreift (vgl. OLG Brandenburg NJW-RR 2008, 390, 391 für die dem vorliegenden Fall vergleichbare Ablehnung der Annahme eines aus amtlicher Verwahrung des Notar überreichten Testamentes durch das Nachlassgericht;… Keidel/Meyer-Holz, a.a.O., Rn. 66).
  • BGH, 01.03.2011 - II ZB 6/10

    Handelsregisterverfahren: Beschwerderecht eines Notars bei Zurückweisung einer …

    Soweit die Beschwerdebefugnis des Notars von Teilen der obergerichtlichen Rechtsprechung mit der Erwägung in Abrede gestellt wird, der Notar habe seiner persönlichen Amtspflicht bereits mit der Einreichung der Liste genügt, so dass ihn die Zurückweisung der Liste durch das Registergericht nicht mehr in eigenen Rechten beeinträchtige (OLG Köln, FGPrax 2010, 202), vermag der Senat dem nicht zu folgen.

    Der Notar kommt mit der Einreichung der Liste zum Handelsregister einer ihm obliegenden Amtspflicht nach, die ihm als Folgeverpflichtung aus seiner Mitwirkung an der Anteilsübertragung erwächst (OLG Köln, FGPrax 2010, 202;… Altmeppen/Roth, GmbHG, 6. Aufl., § 40 Rn. 14;… Scholz/Schneider, GmbHG, 10. Aufl., § 40 Rn. 38).

  • OLG Köln, 19.07.2013 - 2 Wx 170/13

    Pflicht zur Einreichung einer Gesellschafter-Zwischenliste nach Aufteilung eines …

    Mit der Einreichung der Liste zum Handelsregister kommt der Notar einer ihm obliegenden Amtspflicht nach, die ihm als Folgeverpflichtung aus seiner Mitwirkung an der Veränderung erwächst (…BGH FGPrax 2011, 132 [juris-Rz. 10]; Senat, FGPrax 2010, 202 [juris-Rz 10]).

    Danach hat der Notar ein eigenes Beschwerderecht im Sinne des § 59 FamFG, wenn das Registergericht sich wegen formaler Beanstandungen weigert, eine von ihm eingereichte Gesellschafterliste in den Registerordner aufzunehmen (…BGH FGPrax 2011, 132 [juris-Rz. 9 f.];… Krafka/Kühn, a.a.O., Rdn. 1105a; die abweichende Auffassung, die der Senat in seinem Beschluss vom 07.05.2010 - 2 Wx 20/10 [= FGPrax 2010, 202] hierzu vertreten hat, ist durch die vorbezeichnete Entscheidung des BGH überholt).

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