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Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.11.2003 - 2 Wx 29/03 + 2 Wx 30/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,19188
OLG Köln, 03.11.2003 - 2 Wx 29/03 + 2 Wx 30/03 (https://dejure.org/2003,19188)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.11.2003 - 2 Wx 29/03 + 2 Wx 30/03 (https://dejure.org/2003,19188)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. November 2003 - 2 Wx 29/03 + 2 Wx 30/03 (https://dejure.org/2003,19188)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung eines Erbvertrages; Wirksamkeit eines Testaments bzw. einer Verfügung von Todes wegen zur Einsetzung einer zweiten Ehefrau als Alleinerbin; Erbstreit zwischen Kindern aus erster Ehe und der zweiten Ehefrau des Erblassers; Verletzung des Anspruchs auf Gewährung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 29.01.1980 - BReg. 1 Z 78/79

    Irrtumsanfechtung der Anfechtung der Erbschaftsausschlagung

    Auszug aus OLG Köln, 03.11.2003 - 2 Wx 29/03
    Sie ist jedoch dann von Bedeutung, wenn die angefochtene Entscheidung auf diesem Verfahrensverstoß beruht (BayObLGZ 1980, 23 [25]; BayObLG, FamRZ 1981, 999 [1001f.]; BayObLG, FamRZ 1988, 422 [423];… Meyer-Holz in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 27 Rn 17).

    Es genügt die bloße Möglichkeit, daß die Entscheidung anders ausgefallen wäre, wenn das Gericht nicht gegen die Vorschrift verstoßen hätte (BayObLGZ 1980, 23 [25];… Meyer-Holz in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 27 Rn 17).

    Diese kann nur das Tatsachengericht durchführen kann (vgl. allgemein: BayObLGZ 1958, 74 [76]; BayObLGZ 1980, 23 [25]; BayObLG, FamRZ 1988, 96 [97]).

  • BayObLG, 30.06.1981 - BReg. 1 Z 37/81

    Entziehung; Personensorge; Sorgerecht; Mißbrauch; Aufenthaltsbestimmungsrecht; …

    Auszug aus OLG Köln, 03.11.2003 - 2 Wx 29/03
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verbietet es, einer gerichtlichen Entscheidung Tatsachen- und Beweisergebnisse zugrunde zu legen, wenn den Beteiligten vorher nicht Gelegenheit gegeben war, sich zu ihnen zu äußern (BayObLGZ 1973, 162 [163]; BayObLGZ 1980, 378 [380]; BayObLG, FamRZ 1981, 999 [1001]).

    Rn. 57 Der von Amts wegen zu beachtende Verfahrensverstoß (BayObLG, FamRZ 1981, 999 [1001];… Meyer-Holz, a.a.O., § 27 Rn 15 m.w.N.) des Landgerichts führt zwar nicht automatisch zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung der Sache.

    Sie ist jedoch dann von Bedeutung, wenn die angefochtene Entscheidung auf diesem Verfahrensverstoß beruht (BayObLGZ 1980, 23 [25]; BayObLG, FamRZ 1981, 999 [1001f.]; BayObLG, FamRZ 1988, 422 [423];… Meyer-Holz in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 27 Rn 17).

  • BayObLG, 11.09.1987 - BReg. 1 Z 39/87

    Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Nachlassgerichts im Verfahren auf Erteilung …

    Auszug aus OLG Köln, 03.11.2003 - 2 Wx 29/03
    Diese kann nur das Tatsachengericht durchführen kann (vgl. allgemein: BayObLGZ 1958, 74 [76]; BayObLGZ 1980, 23 [25]; BayObLG, FamRZ 1988, 96 [97]).
  • BVerfG, 02.05.1995 - 1 BvR 2174/94

    Anspruch auf rechtliches Gehör im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Auszug aus OLG Köln, 03.11.2003 - 2 Wx 29/03
    Rn. 55 Sie müssen allein schon deshalb zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidungen und zur Zurückverweisung der Sachen führen, weil das Beschwerdegericht den auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu beachtenden (BVerfG, NJW 1995, 2095 [2096]; …
  • OLG Hamburg, 07.04.2003 - 2 Wx 9/03

    Abmahnung eines Wohnungseigentümers und Androhung des zwangsweisen Entzugs des …

    Auszug aus OLG Köln, 03.11.2003 - 2 Wx 29/03
    Auf die hiergegen von der Beklagten zu 3) erhobenen weiteren Beschwerden hat der Senat mit Entscheidungen vom 11. April 2003 - 2 Wx 6/03 und 2 Wx 9/03 - die Beschlüsse des Landgerichts aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Landgericht Köln zurückverwiesen.
  • BayObLG, 11.12.1980 - BReg. 3 Z 86/80
    Auszug aus OLG Köln, 03.11.2003 - 2 Wx 29/03
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verbietet es, einer gerichtlichen Entscheidung Tatsachen- und Beweisergebnisse zugrunde zu legen, wenn den Beteiligten vorher nicht Gelegenheit gegeben war, sich zu ihnen zu äußern (BayObLGZ 1973, 162 [163]; BayObLGZ 1980, 378 [380]; BayObLG, FamRZ 1981, 999 [1001]).
  • KG, 12.10.1999 - 1 W 145/99
    Auszug aus OLG Köln, 03.11.2003 - 2 Wx 29/03
    1 Z 37/81">FamRZ 1981, 999 [1001]; KG, FGPrax 2000, 36 [38]; Schmidt in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Auflage 2003, § 12 Rn 139) verfassungsmäßig verankerten Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) verletzt hat und seine Entscheidung auf diesem Verfahrensverstoß beruhen kann.
  • BayObLG, 13.10.1987 - BReg. 1 Z 45/87

    Beschwerde gegen die Erteilung eines Teilerbscheins zugunsten eines anderen …

    Auszug aus OLG Köln, 03.11.2003 - 2 Wx 29/03
    Sie ist jedoch dann von Bedeutung, wenn die angefochtene Entscheidung auf diesem Verfahrensverstoß beruht (BayObLGZ 1980, 23 [25]; BayObLG, FamRZ 1981, 999 [1001f.]; BayObLG, FamRZ 1988, 422 [423];… Meyer-Holz in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 27 Rn 17).
  • BayObLG, 28.06.1973 - BReg. 3 Z 154/72
    Auszug aus OLG Köln, 03.11.2003 - 2 Wx 29/03
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verbietet es, einer gerichtlichen Entscheidung Tatsachen- und Beweisergebnisse zugrunde zu legen, wenn den Beteiligten vorher nicht Gelegenheit gegeben war, sich zu ihnen zu äußern (BayObLGZ 1973, 162 [163]; BayObLGZ 1980, 378 [380]; BayObLG, FamRZ 1981, 999 [1001]).
  • OLG Köln, 27.10.2004 - 2 Wx 29/04

    Voraussetzungen bei Entlassung eines Testamentsvollstreckers

    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verbietet es, einer gerichtlichen Entscheidung Tatsachen- und Beweisergebnisse zugrunde zu legen, wenn den Beteiligten vorher nicht Gelegenheit gegeben war, sich zu ihnen zu äußern (Senat, Beschluss vom 3. November 2003, 2 Wx 29/03; BayObLG, FamRZ 1981, 999 [1001]).

    Im Rahmen der dem Rechtsbeschwerdegericht obliegenden Prüfung der Ursächlichkeit der Gesetzesverletzung können nämlich die im weiteren Beschwerdeverfahren abgegebenen Stellungnahmen der Beteiligten berücksichtigt werden (Senat, Beschluss vom 3. November 2003, 2 Wx 29/03).

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