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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 25.05.2010 - 2 Wx 4/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,21558
OLG Naumburg, 25.05.2010 - 2 Wx 4/10 (https://dejure.org/2010,21558)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 25.05.2010 - 2 Wx 4/10 (https://dejure.org/2010,21558)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 25. Mai 2010 - 2 Wx 4/10 (https://dejure.org/2010,21558)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 33 Abs 6 RVG, § 56 Abs 2 RVG, § 33 Abs 8 RVG, Nr 1008 RVG-VV, § 1 SGB 2
    Rechtsanwaltsgebühren im Beratungshilfeverfahren: Erhöhungsgebühr bei Tätigkeit für Personenmehrheit als Auftraggeber

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 1008
    Anwaltsgebühren im Rahmen der Beratungshilfe bei Beratung mehrerer Personen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2010, 603
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • KG, 03.05.2007 - 1 W 407/06

    Beratungshilfe: Vertretung mehrerer Familienmitglieder gegenüber der …

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.05.2010 - 2 Wx 4/10
    Vielmehr wird durch die Vorbemerkung 2.5 lediglich die Anwendung weiterer, in einem anderen Abschnitt des 2. Teils genannter Gebühren ausgeschlossen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.02.2006, I - 10 W 137/05, 10 W 137/05, RVGreport 2006, 225; OLG Oldenburg, Beschluss vom 03.03.2006, 5 W 2/06, NJW-RR 2007, 431; KG Berlin, Beschluss vom 03.05.2007, 1 W 407/06, Rpfleger 2007, 553).
  • OLG Oldenburg, 03.03.2006 - 5 W 2/06

    Zulässigkeit einer Beschwerde durch Zulassung; Festsetzung einer Vergütung nach …

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.05.2010 - 2 Wx 4/10
    Vielmehr wird durch die Vorbemerkung 2.5 lediglich die Anwendung weiterer, in einem anderen Abschnitt des 2. Teils genannter Gebühren ausgeschlossen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.02.2006, I - 10 W 137/05, 10 W 137/05, RVGreport 2006, 225; OLG Oldenburg, Beschluss vom 03.03.2006, 5 W 2/06, NJW-RR 2007, 431; KG Berlin, Beschluss vom 03.05.2007, 1 W 407/06, Rpfleger 2007, 553).
  • OLG Düsseldorf, 23.02.2006 - 10 W 137/05

    Erhöhungsgebühr nach RVG -VV Nr. 1008 im Rahmen der Beratungshilfe

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.05.2010 - 2 Wx 4/10
    Vielmehr wird durch die Vorbemerkung 2.5 lediglich die Anwendung weiterer, in einem anderen Abschnitt des 2. Teils genannter Gebühren ausgeschlossen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.02.2006, I - 10 W 137/05, 10 W 137/05, RVGreport 2006, 225; OLG Oldenburg, Beschluss vom 03.03.2006, 5 W 2/06, NJW-RR 2007, 431; KG Berlin, Beschluss vom 03.05.2007, 1 W 407/06, Rpfleger 2007, 553).
  • OLG Frankfurt, 15.02.2018 - 20 W 166/17

    Keine Erhöhung der Beratungsgebühr um Mehrvertretungszuschlag bei Vergütung des …

    Der Senat geht deshalb mit der einhelligen Auffassung in der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung davon aus, dass im Rahmen der Beratungshilfe eine Erhöhung nach Nr. 1008 VV RVG zwar im Falle der Geschäftsgebühr nach Nr. 2503 VV RVG in Betracht kommt (so auch OLG Oldenburg RPfleger 2010, 603; KG MDR 2007, 805; OLG Naumburg JurBüro 2010, 472; so bereits Senatsbeschlüsse vom 25. Juni 2013 - 20 W 36/12- und vom 15. Juli 2013 - 20 W 75/12 - n.v.).
  • OLG Jena, 31.08.2011 - 9 W 406/11

    Beratungshilfe - Erhöhungsgebühr nach Nr. 1008 VV RVG im Überprüfungsverfahren …

    Einem Rechtsanwalt steht auch im Rahmen der Beratungshilfevergütung die Erhöhungsgebühr nach Nr. 1008 VV RVG zu, wenn - wie vorliegend - mehrere Personen in derselben Angelegenheit Auftraggeber sind, und zwar auch ohne Vorliegen eines besonderen Grundes (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 03.03.2006, Az.: 5 W 2/06; KG, Beschluss vom 03.05.2007, Az.: 1 W 407/06; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.05.2010, Az.: 2 Wx 4/10, jeweils zitiert nach Juris).
  • OLG Frankfurt, 25.06.2013 - 20 W 36/12

    Mehrvertretungszuschlag nach Nr. 1008 VV-RVG bei Beratungshilfe

    Einem Rechtsanwalt steht auch im Rahmen der Beratungshilfevergütung die Erhöhungsgebühr nach Nr. 1008 VV-RVG zu, wenn - wie im vorliegenden Fall - mehrere Personen in derselben Angelegenheit Auftraggeber sind, und zwar auch ohne Vorliegen eines besonderen Grundes (vgl. etwa OLG Jena, JurBüro 2012, 140 und OLG Naumburg, JurBüro 2010, 472, jeweils m. w. N.).

    Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung auch anerkannt, dass bei Vertretung einer Bedarfsgemeinschaft i. S. d. § 7 SGB II einem Rechtsanwalt eine Erhöhungsgebühr nach Nr. 1008 VV-RVG zusteht (vgl. OLG Jena, JurBüro 2012, 140; OLG Naumburg, JurBüro 2010, 472; LG Gera, Beschluss vom 18.10.2012, 5 T 400/11, zitiert nach juris, mit der zutreffenden Einschränkung, dass das dann nicht der Fall ist, wenn die sozialrechtlichen Anträge bzw. Beratungsleistungen nur ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft betreffen).

  • OLG Frankfurt, 15.07.2013 - 20 W 75/12

    Beratungshilfe: Erhöhungsgebühr nach Nr. 1008 VV-RVG

    Einem Rechtsanwalt steht auch im Rahmen der Beratungshilfevergütung die Erhöhungsgebühr nach Nr. 1008 VV-RVG zu, wenn - wie im vorliegenden Fall - mehrere Personen in derselben Angelegenheit Auftraggeber sind, und zwar auch ohne Vorliegen eines besonderen Grundes (vgl. etwa OLG Jena, JurBüro 2012, 140 und OLG Naumburg, JurBüro 2010, 472, jeweils m. w. N.).

    Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung auch anerkannt, dass bei Vertretung einer Bedarfsgemeinschaft i. S. d. § 7 SGB II einem Rechtsanwalt eine Erhöhungsgebühr nach Nr. 1008 VV-RVG zusteht (vgl. OLG Jena, JurBüro 2012, 140; OLG Naumburg, JurBüro 2010, 472; LG Gera, Beschluss vom 18.10.2012, 5 T 400/11, zitiert nach juris, mit der zutreffenden Einschränkung, dass das dann nicht der Fall ist, wenn die sozialrechtlichen Anträge bzw. Beratungsleistungen nur ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft betreffen).

  • AG Halle/Saale, 18.01.2012 - 103 II 1701/10

    Beratungshilfe: Erhöhungsgebühr bei Beratungshilfe in SGB-II-Sachen

    Rn. 3 Grundsätzlich kann, was auch die Landeskasse nicht in Zweifel zieht, in Beratungshilfesachen - entgegen der früheren Rechtsprechung des Gerichts - eine Erhöhungsgebühr gemäß Nr. 1008 VV RVG zugesprochen werden ( OLG Naumburg, Beschluss vom 25. Mai 2010, Az. 2 Wx 4/10 , zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 31.05.2011 - 32 Sbd 39/11

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über Beschwerden gegen die …

    Rn. 25 Der Senat sieht sich an der Bestimmung des Landgerichts Detmold durch den Beschluss des Oberlandesgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 25. Mai 2010, Aktenzeichen: 2 Wx 4/10, (zitiert nach JURIS) nicht gehindert.
  • AG Halle/Saale, 04.07.2012 - 103 II 1671/10

    Rechtsanwaltsgebühren im Beratungshilfeverfahren: Erhöhungsgebühr bei …

    Rn. 7 Grundsätzlich kann in Beratungshilfesachen - entgegen der früheren Rechtsprechung des Gerichts - eine Erhöhungsgebühr gemäß Nr. 1008 VV RVG zugesprochen werden ( OLG Naumburg, Beschluss vom 25. Mai 2010, Az. 2 Wx 4/10 , zitiert nach juris).
  • LG Darmstadt, 24.10.2011 - 25 T 68/11
    Um eine solche Geschäftsgebühr handelt es sich im Kern aber auch bei der Gebühr VV 2503 RVG, so dass auch im Bereich der Vergütung für eine anwaltliche Tätigkeit in Beratungshilfesachen ein Zuschlag in Betracht kommt, wenn der Rechtanwalt in derselben Angelegenheit weitere Auftraggeber vertritt (…Madert in: Gerold/Schmidt, RVG, 18. Aufl., VV 2500 - 2508, Rn. 32; OLG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 25.5.2010, 2 Wx 4/10, Rpfleger 2010, 603; so auch schon zur früheren Rechtslage LG Darmstadt, Beschl. v. 27.7.1989, 5 T 850/89, n.v.; LG Darmstadt, Beschl. v. 21.7.1999, 19 T 17/99, n.v.).
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