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Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.05.2010 - I-2 Wx 53/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,9392
OLG Köln, 26.05.2010 - I-2 Wx 53/10 (https://dejure.org/2010,9392)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.05.2010 - I-2 Wx 53/10 (https://dejure.org/2010,9392)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Mai 2010 - I-2 Wx 53/10 (https://dejure.org/2010,9392)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Deutsches Notarinstitut

    FamFG §§ 388, 390 Abs. 4; GmbHG § 8 Abs. 4 Nr. 1
    Zwangsgeldfestsetzung nicht rechtmäßig, wenn wirksame Androhung fehlt; Inländische Geschäftsanschrift, die bereits in Vergangenheit mitgeteilt wurde und noch gültig ist, nicht erneut (nach Inkrafttreten des MoMiG) mitzuteilen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Androhung eines Zwangsgeldes; Zulässigkeit des Einspruchs gegen eine erneute Zwangsgeldandrohung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Formelle Anforderungen an die Androhung eines Zwangsgeldes im Registerrecht; Statthaftigkeit eines Einspruchs gegen eine erneute Zwangsgeldandrohung

Papierfundstellen

  • FGPrax 2010, 203
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 09.05.1988 - 2 W 65/88

    Möglichkeit einer Nachholung der Unterschrift unter einen Gerichtsbeschluss mit …

    Auszug aus OLG Köln, 26.05.2010 - 2 Wx 53/10
    Gerichtliche Entscheidungen ohne Unterschrift sind nicht existent, sondern stellen lediglich Entwürfe dar (st. Rspr. z.B. Senat, NJW 1988, 2805 betr.

    Rn. 15 Die Voraussetzungen für die grundsätzlich mögliche Heilung des Mangels sind vorliegend schon deshalb nicht gegeben, da auch die zu dem Schreiben verfasste Verfügung nicht von dem Rechtspfleger unterzeichnet, sondern nur, was indes nicht ausreicht (vgl. Senat. NJW 1988, 2805), mit einer Paraphe versehen ist.

  • OLG München, 28.01.2009 - 31 Wx 5/09

    Anmeldepflicht der inländischen Geschäftsanschrift einer Gesellschaft nach der …

    Auszug aus OLG Köln, 26.05.2010 - 2 Wx 53/10
    Hierdurch soll die Zustellung an die Gesellschaft erleichtert werden (OLG München, BB 2009, 572 m.w.N.).
  • OLG Köln, 20.01.2010 - 2 Wx 109/09

    Maßgebliches Recht für das Grundbuchverfahren in Übergangsfällen; Zulässigkeit …

    Auszug aus OLG Köln, 26.05.2010 - 2 Wx 53/10
    einen Beschluss des Rechtspflegers, der nur mit einer Paraphe versehen ist; Senat, Beschluss vom 20. Januar 2010, 2 Wx 109/09).
  • BayObLG, 02.09.2004 - 3Z BR 159/04

    Sofortige Beschwerde gegen Zwangsgeldfestsetzung und wiederholende Verfügung

    Auszug aus OLG Köln, 26.05.2010 - 2 Wx 53/10
    Gegen die in dem Beschluss des Rechtspflegers ebenfalls enthaltenen Androhung eines weiteren Zwangsgeldes in Höhe von 750, 00 EUR findet dagegen nicht das Rechtsmittel der Beschwerde zum Senat statt (vgl. auch BayObLGZ 1978, 54; BayObLG, FGPrax 2004, 301).
  • BayObLG, 10.03.1978 - BReg. 3 Z 39/77
    Auszug aus OLG Köln, 26.05.2010 - 2 Wx 53/10
    Gegen die in dem Beschluss des Rechtspflegers ebenfalls enthaltenen Androhung eines weiteren Zwangsgeldes in Höhe von 750, 00 EUR findet dagegen nicht das Rechtsmittel der Beschwerde zum Senat statt (vgl. auch BayObLGZ 1978, 54; BayObLG, FGPrax 2004, 301).
  • OLG Köln, 19.07.2013 - 2 Wx 170/13

    Pflicht zur Einreichung einer Gesellschafter-Zwischenliste nach Aufteilung eines …

    Denn gegen die Androhung eines weiteren Zwangsgeldes (§§ 390 Abs. 5 S. 1, 388 Abs. 1 FamFG) findet nicht das Rechtsmittel der Beschwerde zum Senat statt; die erneute Androhung unterliegt vielmehr nur der Anfechtung mittels Einspruch, über den das Registergericht zu entscheiden hat (vgl. hierzu Senat, FGPrax 2010, 203 [juris-Rz. 4];… Keidel/Heinemann, FamFG, 17. Aufl. 2011, § 390 Rdn. 7).

    Sie kann auch in Form einer Verfügung ergehen, die allerdings mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen und vom Rechtspfleger zu unterschreiben ist (vgl. Senat, FGPrax 2010, 203 [juris-Rz. 7];… Keidel/Heinemann, a.a.O., § 388 Rdn. 38a m.w.Nachw.).

    Da der Verhandlungstermin jedoch keine bloße Formalie darstellt, sondern der Gewährung des rechtlichen Gehörs dient, kann von der Terminierung nur in seltenen Ausnahmefällen abgesehen werden (Senat, FGPrax 2010, 203 [juris-Rz. 14];… Keidel/Heinemann, a.a.O., § 390 Rdn. 9).

    Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass § 40 Abs. 2 GmbHG eine eigene Pflicht des Notars statuiert und er in diesem Rahmen gerade nicht als Vertreter eines anderen Beteiligten tätig wird (…MünchKomm/ZPO-Krafka, 3. Aufl. 2010, § 388 FamFG Rdn. 22; ders., FGPrax 2010, 203).

  • OLG Zweibrücken, 20.07.2015 - 3 W 75/15

    Handelsregistersache: Statthaftigkeit eines Zwangsgeldes gegenüber …

    Wird der Einspruch nach Durchführung des Einspruchsverfahrens verworfen und in der Einspruchsentscheidung nach § 390 Abs. 4 FamFG zugleich das Zwangsgeld festgesetzt, sind die beachtlichen Beschwerdegründe zwar nicht auf das Verfahren bei der Zwangsgeldfestsetzung beschränkt; vielmehr ergibt sich für das Beschwerdegericht eine unbeschränkte Nachprüfungspflicht im Hinblick auf alle materiellen und formellen Voraussetzungen für die Zwangsgeldandrohung und Zwangsgeldfestsetzung (OLG Köln, Beschluss vom 26. Mai 2010, Az. 2 Wx 53/10, nach Juris;… Keidel/Heinemann, FamFG, 18. Aufl. 2014, § 391 Rn. 8).
  • OLG Zweibrücken, 28.05.2020 - 3 W 51/18

    Verpflichtung eines Insolvenzverwalters zur Anmeldung einer Rückkehr zum …

    Wird wie vorliegend der Einspruch nach Durchführung des Einspruchsverfahrens verworfen und in der Einspruchsentscheidung nach § 390 Abs. 4 FamFG zugleich das Zwangsgeld festgesetzt, sind die beachtlichen Beschwerdegründe zwar nicht auf das Verfahren bei der Zwangsgeldfestsetzung beschränkt; vielmehr ergibt sich für das Beschwerdegericht eine unbeschränkte Nachprüfungspflicht im Hinblick auf alle materiellen und formellen Voraussetzungen für die Zwangsgeldandrohung und -festsetzung (Beschluss des Senats vom 20. Juli 2015, Az. 3 W 75/15 ; OLG Köln, Beschluss vom 26. Mai 2010, Az. 2 Wx 53/10, zitiert nach Juris;… Keidel/Heinemann, FamFG, 20. Aufl. 2019, § 391 Rn. 8).
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