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Rechtsprechung
   OLG Köln, 04.04.2014 - I-2 Wx 92/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,22731
OLG Köln, 04.04.2014 - I-2 Wx 92/14 (https://dejure.org/2014,22731)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.04.2014 - I-2 Wx 92/14 (https://dejure.org/2014,22731)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. April 2014 - I-2 Wx 92/14 (https://dejure.org/2014,22731)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GNotKG § 40 Abs. 1
    Berücksichtigung von Nachlassverbindlichkeiten bei der Berechnung des Geschäftswertes im Nachlassverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Kostenberechnung für den Erbschein - Bestattungskosten können nicht abgezogen werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berücksichtigung von Nachlassverbindlichkeiten bei der Berechnung des Geschäftswertes im Nachlassverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2014, 180
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Frankfurt, 04.07.2017 - 20 W 343/15

    Auslegung einer Testamentsformulierung

    Somit können die sogenannten Erbfallschulden - also unter anderem auch Bestattungskosten (vgl. u.a. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 16.10.2014, Az. 3 Wx 104/13; OLG Köln, Beschluss vom 04.04.2014, Az. 2 Wx 92/14, jeweils zitiert nach juris) und Vermächtnisse - nicht mehr in Abzug gebracht werden.
  • OLG Schleswig, 16.10.2014 - 3 Wx 104/13

    Nachlasssache: Bestimmung des Geschäftswerts für die Beschwerde im …

    Anders als nach der früheren Regelung in der KostO können mithin Bestattungskosten, Pflichtteile und auch Vermächtnisse nicht mehr abgezogen werden, weil es sich dabei nämlich nicht um Erblasserschulden - also vom Erblasser noch zu Lebzeiten begründete Verbindlichkeiten - handelt (OLG Köln FGPrax 2014, 180; Zimmermann, FamRZ 2013, 1264, 1268).
  • OLG Karlsruhe, 27.05.2015 - 11 Wx 123/14

    Erbscheinsverfahren: Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments; …

    Wertmindernd sind daher nur Verbindlichkeiten zu berücksichtigen, die bereits gegenüber dem Erblasser bestanden, nicht dagegen etwa Vermächtnisse, Beerdigungskosten und Pflichtteile (Anschluss an OLG Köln, 4. April 2014, 2 Wx 92/14, ZEV 2014, 608; OLG Schleswig, 16. Oktober 2014, 3 Wx 104/13, FGPrax 2015, 93) (Rn.32).

    Abzugsfähig sind daher nur Erblasserschulden, d.h. bereits dem Erblasser gegenüber bestandene Verbindlichkeiten, nicht jedoch Erbfallschulden wie Vermächtnisse, Pflichtteile, Auflagen oder Erbschaftsteuer (OLG Köln, ZEV 2014, 608; OLG Schleswig, FGPrax 2015, 93;… Korintenberg/Sikora, GNotKG 19. Aufl. § 40 Rn. 3;… Leipziger GNotKG/Zimmer § 40 Rn. 6 ff.;… NK-GK/Greipfl § 40 Rn. 7;… Pfeiffer in Bormann/Diehn/Sommerfeldt, GNotKG § 40 Rn. 3 f.).

  • OLG Köln, 08.11.2016 - 2 Wx 160/16

    Gegenstandswert einer Beschwerde gegen die Erteilung eines Alleinerbscheins

    Maßgeblich ist daher gem. § 40 GNotKG der Wert des (gesamten) Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls, wobei nur vom Erblasser herrührende Verbindlichkeiten (Erblasserschulden gem. § 1967 Abs. 2 1. Alt. BGB), nicht aber Bestattungskosten, Pflichtteile und Vermächtnisse abgezogen werden können (Senat, Beschluss vom 04.04.2014 - 2 Wx 92/14, FGPrax 2014, 180; OLG Schleswig FGPrax 2015, 93, 94).
  • OLG Frankfurt, 03.03.2015 - 20 W 380/13

    Nachlasssache: Bestimmung des Geschäftswerts für die Beschwerde im …

    Anders als nach der früheren Regelung in der KostO können mithin Bestattungskosten hier nicht mehr abgezogen werden, weil es sich dabei nämlich nicht um Erblasserschulden handelt (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 16.10.2014 - 3 Wx 104/13 -, juris; OLG Köln FGPrax 2014, 180).
  • OLG Hamm, 25.06.2015 - 15 W 212/15

    Erbscheinverfahren - Wertfestsetzung bei Eintritt des Nacherbfalls

    Nach § 40 Abs. 1 S. 2 GNotKG werden vom Erblasser herrührende Verbindlichkeiten abgezogen; abzugsfähig sind daher nur Erblasserschulden, d.h. bereits dem Erblasser gegenüber bestandene Verbindlichkeiten, nicht jedoch Erbfallschulden wie Vermächtnisse, Pflichtteile, Auflagen oder Erbschaftsteuer (OLG Köln ZEV 2014, 608; OLG Schleswig FGPrax 2015, 93; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 27. Mai 2015 - 11 Wx 123/14 -, Rn. 32, juris;… Korintenberg/Sikora, GNotKG 19. Aufl. § 40 Rn. 3).
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