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Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 21.06.2000

Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.06.2001 - 2 X (Not) 8/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,34952
OLG Köln, 21.06.2001 - 2 X (Not) 8/99 (https://dejure.org/2001,34952)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.06.2001 - 2 X (Not) 8/99 (https://dejure.org/2001,34952)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Juni 2001 - 2 X (Not) 8/99 (https://dejure.org/2001,34952)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.11.1996 - NotZ 48/95

    Gerichtliche Überprüfung der persönlichen Eignung für das Amt des Notars

    Auszug aus OLG Köln, 21.06.2001 - 2 X (Not) 8/99
    Rn. 43 Die vom Antragsgegner vertretene Auffassung entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichthofs (BGHZ 134, 137, 143).

    In der Entscheidung BGHZ 134, 137 hat er sie nunmehr dahin entschieden, dass das Festhalten an einer von dem zuständigen Gericht nicht gebilligten Abrechnungspraxis pflichtwidrig ist.

    Zwar erging die Entscheidung, in welcher der Bundesgerichtshof die Notare ausdrücklich für verpflichtet erklärte, ihre Abrechnungspraxis der Rechtsprechung des zuständigen Kostensenats anzupassen (BGHZ 134, 137), erst im November 1996 und wurde erst 1997 veröffentlicht.

  • BGH, 13.12.1971 - NotZ 2/71

    Unabhängigkeit des Notars

    Auszug aus OLG Köln, 21.06.2001 - 2 X (Not) 8/99
    Es trifft zwar zu, dass der Bundesgerichtshof im Falle einer unrichtigen Gesetzesauslegung durch den Notar eine schuldhafte Pflichtverletzung nur unter der Voraussetzung bejaht hat, dass sie gegen den "klaren, bestimmten und völlig eindeutigen Wortlaut eines Gesetzes verstößt" (BGH DNotZ 1972, 549, 550).
  • OLG Düsseldorf, 01.09.1992 - 10 W 112/91

    Geschäftswert und Kostenschuldner für die Betreuungsgebühr

    Auszug aus OLG Köln, 21.06.2001 - 2 X (Not) 8/99
    Diese Abrechnungspraxis stand, wie dem Antragsteller spätestens seit Anfang 1994 bekannt war, nicht im Einklang mit der Rechtsprechung des zuständigen Kostensenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf, der mit Beschluss vom 01.09.1992 (10 W 112/91) entschieden hatte, dass der Kaufpreis für die Wertbemessung nach § 30 Abs. 1 KostO nur einen Bezugswert bilde, von dem für die Überwachung der Kaufpreisfälligkeit maximal 30 % als Wert anzusetzen seien.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.06.2000 - 2 X (Not) 8/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,58975
OLG Köln, 21.06.2000 - 2 X (Not) 8/99 (https://dejure.org/2000,58975)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.06.2000 - 2 X (Not) 8/99 (https://dejure.org/2000,58975)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Juni 2000 - 2 X (Not) 8/99 (https://dejure.org/2000,58975)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Stuttgart, 09.03.2018 - 1 Not 2/17

    Disziplinarklage gegen einen Notar: Verwertung von zur Erfüllung der …

    (OLG Düsseldorf vom 6.7.1995 - 10 W 41/95; OLG Köln vom 21.6.2000 - 2 X (Not) 8/99; OLG Hamm vom 5.6.2012 - 15 W 246/11; OLG Frankfurt vom 26.1.2006 - 20 W 61/05; OLG K. vom 2.12.2005 - 14 Wx 47/04; Rohs/Wedewer-Waldner, KostO.

    Verstößt der Notar dagegen, liegt darin ein Dienstvergehen (OLG Köln vom 21. Juni 2000 - 2 X (Not) 8/99 -, juris).

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