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Rechtsprechung
   BayObLG, 11.12.1986 - BReg. 2 Z 119/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1550
BayObLG, 11.12.1986 - BReg. 2 Z 119/86 (https://dejure.org/1986,1550)
BayObLG, Entscheidung vom 11.12.1986 - BReg. 2 Z 119/86 (https://dejure.org/1986,1550)
BayObLG, Entscheidung vom 11. Dezember 1986 - BReg. 2 Z 119/86 (https://dejure.org/1986,1550)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Unterlassungsanspruch gegen längere Gaststättenöffnung in Wohnanlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung einer Störung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 463
  • MDR 1987, 410
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 30.10.1984 - BReg. 2 Z 110/84
    Auszug aus BayObLG, 11.12.1986 - BReg. 2 Z 119/86
    Die Unterlassungspflicht kann auch die Verpflichtung zu aktiven Handeln umfassen, etwa dann, wenn die Pflicht besteht, andauernde Zuwiderhandlungen zu beenden (vgl. Senatsbeschluß vom 30.10.1984 BReg. 2 Z 110/84;… Thomas/Putzo ZPO 14. Aufl. § 890 Anm. 1).
  • BGH, 30.10.1981 - V ZR 191/80

    Nachbarrecht - Lärm - Mittelbarer Störer - Zumutbare Maßnahmen

    Auszug aus BayObLG, 11.12.1986 - BReg. 2 Z 119/86
    Unter diesen Umständen war der geltend gemachte Unterlassungsanspruch ursprünglich begründet ( § 15 Abs. 3 WEG , § 1004 BGB ; vgl. BGH NJW 1982, 440 [BGH 30.10.1981 - V ZR 191/80] ; BayObLGZ 1983, 73/78 m.Nachw.; Senatsbeschluß vom 7.11.1985 BReg. 2 Z 65/85 ).
  • BayObLG, 23.03.1983 - BReg. 2 Z 56/82
    Auszug aus BayObLG, 11.12.1986 - BReg. 2 Z 119/86
    Unter diesen Umständen war der geltend gemachte Unterlassungsanspruch ursprünglich begründet ( § 15 Abs. 3 WEG , § 1004 BGB ; vgl. BGH NJW 1982, 440 [BGH 30.10.1981 - V ZR 191/80] ; BayObLGZ 1983, 73/78 m.Nachw.; Senatsbeschluß vom 7.11.1985 BReg. 2 Z 65/85 ).
  • BayObLG, 07.11.1985 - BReg. 2 Z 65/85

    Streit von Wohnungseigentümern über den Betrieb einer Sauna mit angeschlossener …

    Auszug aus BayObLG, 11.12.1986 - BReg. 2 Z 119/86
    Unter diesen Umständen war der geltend gemachte Unterlassungsanspruch ursprünglich begründet ( § 15 Abs. 3 WEG , § 1004 BGB ; vgl. BGH NJW 1982, 440 [BGH 30.10.1981 - V ZR 191/80] ; BayObLGZ 1983, 73/78 m.Nachw.; Senatsbeschluß vom 7.11.1985 BReg. 2 Z 65/85 ).
  • BayObLG, 28.04.1980 - RReg. 2 Z 174/79
    Auszug aus BayObLG, 11.12.1986 - BReg. 2 Z 119/86
    Die Entscheidung des Landgerichts läßt sich auch nicht mit der Begründung aufrechterhalten, in der Zwischenzeit sei die Wiederholungsgefahr als materiell-rechtliche Anspruchsvoraussetzung (vgl. BayObLGZ 1980, 121/123 f.) entfallen, weil nicht mehr zu besorgen sei, daß die Gaststätte in Zukunft auch noch nach 24.00 Uhr genutzt werde.
  • AG München, 28.02.2019 - 484 C 18186/18

    Unzulässige Wildcam

    Die vorangegangene rechtswidrige Beeinträchtigung durch Anbringen der Wildcam an der Brüstung stellt eine tatsachliche Vermutung für die Wiederholungsgefahr dar (so BGH…, Urteil vom 21.09.2012 - Aktenzeichen V ZR 230/11 in NJW 2012, 3781, dort Rn. 12), an deren Widerlegung durch den Störer hohe Anforderungen zu stellen sind (siehe Herler in Palandt, BGB, 78. Auflage 2019 § 1004 Rn. 32 so auch BayObLG, Beschluss vorn 11.12.1986 - Aktenzeichen: BReg 2 Z 119/86 in NJW-RR 1987, 463) Eine solche Wiederholungsgefahr kann nicht einmal durch die Unterzeichnung einer einfachen, sondern nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden (…BGH Urteil vom 21.09.2012 - V ZR 230/11, NJW 2012, 3781 Rn. 12).
  • BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvR 693/09

    Verfassungsbeschwerde zu Hausverbot einer Wohnungseigentümerversammlung gegen …

    Etwas anderes kann allenfalls dann gelten, wenn lediglich eine konkrete Handlung oder Unterlassung geeignet ist, das störende Verhalten abzustellen (vgl. BGH…, Urteil vom 12. Dezember 2003 - V ZR 98/03 -, NJW 2004, S. 1035; BayObLG, Beschluss vom 11. Dezember 1986 - BReg. 2 Z 119/86 -, NJW-RR 1987, S. 463 ;… Gursky, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2006, § 1004 Rn. 211; vgl. auch BVerfGK 4, 210 ).
  • BayObLG, 02.09.1993 - 2Z BR 63/93

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterlassung von Musikveranstaltungen …

    Die Pflicht der Antragsgegnerin, selbst solche Beeinträchtigungen zu unterlassen, kann auch zu aktivem Handeln verpflichten (vgl. BayObLG NJW-RR 1987, 463/464; NJW-RR 1991, 657/658; BayObLG WE 1992, 22); auch diese Verpflichtung würde dann gemäß § 890 ZPO vollstreckt werden (vgl. OLG Stuttgart Die Justiz 1993, 222; Thomas/Putzo ZPO 18.Aufl. § 890 Rn.2, 11).
  • BayObLG, 08.12.1994 - 2Z BR 59/94

    Erledigung in der Hauptsache nach Einlegung eines Rechtsmittels

    Die bloße Erklärung oder Versicherung, die unzulässigen Handlungen nicht mehr vorzunehmen, kann sie regelmäßig nicht ausräumen (BayObLG NJW-RR 1987, 463).

    Für das Verhalten seiner Pächter hatte der Antragsgegner zu 1 einzustehen (vgl. BayObLG NJW-RR 1987, 463 f.; WuM 1990, 606 ).

  • BayObLG, 28.09.2000 - 2Z BR 55/00

    Zweckbestimmung eines Teileigentums

    An den Nachweis des Wegfalls einer Wiederholungsgefahr sind strenge Anforderungen zu stellen (BayObLG NJW-RR 1987, 463/464 und st. Rspr.).
  • OLG München, 25.02.1992 - 25 U 3550/91

    Inhalt der Zweckbestimmung "Eisdiele und Cafe" - Anspruch der Wohnungseigentümer …

    Das gilt zum einen, wenn der Wohnungseigentümer selbst die störende Nutzung betreibt, aber auch dann, wenn der Wohnungseigentümer die Ausübung der Nutzung einem Dritten, etwa einem Mieter oder Pächter, überlassen hat (vergl. BayObLG NJW-RR 1987, 463 ; …
  • OLG Zweibrücken, 03.06.1997 - 3 W 91/97

    Nutzung eines "Cafés" als Bistro mit Spielsalon

    Sie hat im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür Sorge zu tragen, daß eine vom Teilungsplan abweichende Nutzung unterbleibt (Vgl. dazu BayObLG NJW-RR 1987, 463, 464; …
  • OLG Stuttgart, 10.01.1997 - 2 U 163/96

    Zur Frage des Vorliegens eines Mangels bei einem Befall mit deutschen oder …

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  • OLG Jena, 13.03.2007 - 1 WF 31/07

    Erfolgsaussicht des Hauptsacheverfahrens, wenn für das einstweilige …

    An den Nachweis des Wegfalls sind strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BayOLG, NJW-RR 1987, 463).
  • OLG Frankfurt, 08.05.2025 - 5 U 85/22

    Umfang bereicherungsrechtlicher Herausgabeanspruch bei unkörperlichen, nicht vom …

    Sie entfällt nicht bereits durch die bloße Erklärung des Störers, die fragliche Verhaltensweise in Zukunft zu unterlassen (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 11.12.1986 - BReg 2 Z 119/86, juris, Rn. 7), und auch nicht alleine durch die Einstellung gleichartiger Handlungen während eines längeren Unterlassungsrechtsstreits (OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 22.5.1996 - 3 Wx 88/96, juris. Rn. 14).
  • OLG Dresden, 28.02.2003 - 14 U 1399/02

    Anspruch auf Rücknahme einer Anmeldung in einem Zwangsversteigerungsverfahren und …

  • OLG München, 27.07.1993 - 25 U 2797/93

    Vereinbarkeit einer Gaststätte mit der wohnungseigentumsrechtlichen …

  • BayObLG, 20.12.1990 - BReg. 2 Z 154/90

    Wohnungsmiteigentümer als Störer bei vertragswidriger Nutzung durch Dritte; …

  • AG Bergisch Gladbach, 10.04.2019 - 63 C 438/18
  • LG Bremen, 25.03.1991 - 2 T 19/91

    Anspruch gegen einen Miteigentümer auf Unterlassung der Vermietung seines …

  • OLG Düsseldorf, 22.05.1996 - 3 Wx 65/96

    WEG-Anlage - Abstellen von Mülltüten und anderen Abfällen

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