Rechtsprechung
| BayObLG, 14.03.1991 - BReg. 2 Z 168/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- LG Bamberg, 11.11.2009 - 2 S 3/09
Wohnungseigentum: Abgrenzung zwischen modernisierender Instandsetzung und …
8 Mit dem hier beabsichtigten Anbringen von Außenjalousien soll ein solcher neuer Zustand geschaffen werden, und dies würde eine auf Dauer angelegte Veränderung der Fassade des Gebäudes darstellen (st. Rspr. des BayObLG, vgl. Beschl. v. 14.3. 1991, BReg. 2 Z 168/90, und Beschl. v. 14.11.1991 in WuM 1992, 88; OLG Düsseldorf NZM 2001, 243). - BayObLG, 14.11.1991 - BReg. 2 Z 123/91
Zulässigkeit des nachträglichen Anbringens von Außenjalousien
a) Das Anbringen von Außenjalousien oder Außenrolläden ist eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums im Sinne von § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG (Senatsbeschluß vom 14.3.1991 BReg. 2 Z 168/90; OLG Düsseldorf, Beschluß vom 26.3.1990 3 Wx 585/89, zitiert in DWE 1990, 137).
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