Rechtsprechung
| BayObLG, 17.01.1985 - BReg. 2 Z 76/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 183 Abs. 1
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Formvoraussetzungen für den Beginn einer Beschwerdefrist; Zulässigkeit einer Ersatzzustellung in Gewerberäume; Heilung eines Zustellungsmangels durch Genehmigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Freyung - 1 UR II 23/84
- LG Passau, 03.07.1984 - 2 T 95/84
- BayObLG, 17.01.1985 - BReg. 2 Z 76/84
Papierfundstellen
- MDR 1985, 506
- Rpfleger 1985, 184
- BayObLGZ 1985, 20
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.11.1977 - VIII ZR 107/76
Revision gegen die Verwerfung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil als …
Auszug aus BayObLG, 17.01.1985 - BReg. 2 Z 76/84
Zustellungen, durch die eine Notfrist oder, wie hier, die ihr gleichstehende (BayObLGZ 1977, 30/39;… Jansen FGG ... 2. Aufl. RdNr. 37, Keidel/Kuntze/Winkler FGG 11. Aufl. RdNr. 37, je zu § 16) Beschwerdefrist des § 22 Abs. 1 FGG in Lauf gesetzt wird, unterliegen nicht der Disposition der Beteiligten (BGH NJW 1978, 426/427; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann Anm. 5, Zöller Anm. 4, je vor § 166).Das hat jedoch, selbst wenn er arglistig gehandelt hätte, nicht zur Folge, daß damit der Beginn der Beschwerdefrist herbeigeführt worden ist (BGH NJW 1978, 426 f.).
- BVerwG, 09.10.1973 - V C 110.72
Ersatzzustellung behördlicher Bescheide im Lastenausgleichsrecht - Zustellung an …
Auszug aus BayObLG, 17.01.1985 - BReg. 2 Z 76/84
Ob etwas anderes gilt, wenn der Geschäftsführer nach außen hin nicht als Angestellter der GmbH, sondern als Inhaber des Geschäftsbüros auftritt, also den Rechtsschein erweckt, er selbst betreibe in diesem Geschäftslokal ein Gewerbe (vgl. BAG vom 27.5.1969 AP ZPO § 183 Nr. 4; BVerwG MDR 1974, 337/338;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 43. Aufl. Anm. 1, Stein/Jonas Anm. II, Wieczorek ZPO 2. Aufl. B I, je zu § 183), kann offen bleiben. - BayObLG, 21.02.1977 - BReg. 1 Z 95/76
Auszug aus BayObLG, 17.01.1985 - BReg. 2 Z 76/84
Zustellungen, durch die eine Notfrist oder, wie hier, die ihr gleichstehende (BayObLGZ 1977, 30/39;… Jansen FGG ... 2. Aufl. RdNr. 37, Keidel/Kuntze/Winkler FGG 11. Aufl. RdNr. 37, je zu § 16) Beschwerdefrist des § 22 Abs. 1 FGG in Lauf gesetzt wird, unterliegen nicht der Disposition der Beteiligten (BGH NJW 1978, 426/427; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann Anm. 5, Zöller Anm. 4, je vor § 166).
- VGH Baden-Württemberg, 23.04.2018 - 10 S 358/18
Zustellung eines Bußgeldbescheid wegen Verkehrsordnungswidrigkeit an …
Rn. 6 Der Wirksamkeit einer Ersatzzustellung durch Einlegung in den zu den Geschäftsräumen der GmbH gehörenden Briefkasten kann der Antragsteller jedenfalls seit der mit dem Zustellungsreformgesetz vom 25.07.2001 (BGBl. I S. 1206) erfolgten Änderung des Zustellungsrechts auch nicht mehr mit Erfolg entgegenhalten, der Gewerbebetrieb einer GmbH sei aufgrund deren rechtlicher Selbständigkeit als juristischer Person allein dieser zuzuordnen (vgl. insoweit zur alten Rechtslage - allerdings mit Vorbehalten für kleinere Gesellschaften, deren Geschäftsführer namentlich in der Firma der GmbH erscheinen und als Inhaber des Gewerbebetriebs auftreten - BGH, Beschluss vom 16.04.1986 - VIII ZB 26/85 - BGHZ 97, 341, 343 sowie BayObLG, Beschluss vom 17.01.1985 - BReg 2 Z 76/84 - … - BGH, 16.06.1993 - VIII ZB 39/92
Zurechnung fehlerhafter Zustellung kraft Rechtsscheins
Zustellungen, durch die eine Notfrist - hier diejenige des § 339 Abs. 1 ZPO - in Lauf gesetzt werden soll, unterliegen wegen ihrer Bedeutung für den Verlauf des Rechtsstreits nicht der Dispositionsfreiheit der Parteien (BGH, Urteil vom 23. November 1977 - VIII ZR 107/76 = WM 1978, 43, 44 = NJW 1978, 426; BayObLGZ 1985, 20, 23). - BayObLG, 04.11.1999 - 2Z BR 122/99
Voraussetzungen der wirksamen Zustellung an den Geschäftsführer und …
Der Gesellschafter und Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist selbst nicht Gewerbetreibender; ist die Zustellung für ihn bestimmt, kann eine Ersatzzustellung im Geschäftslokal der Gesellschaft gemäß § 183 ZPO nicht vorgenommen werden (BGHZ 97, 341/343 m.w.N.; BayObLGZ 1985, 20/21 ff.; OLG Nürnberg MDR 1998, 1369 ).b) Eine Heilung des Zustellungsmangels nach § 187 ZPO kommt wegen dessen Satz 2 nicht in Betracht; die Frist für die Einlegung der sofortigen Beschwerde gemäß § 22 Abs. 1 FGG ist wie eine Notfrist der Zivilprozeßordnung zu behandeln (BayObLGZ 1985, 20/22 f.; BayObLG WuM 1995, 68/69, jeweils m.w.N.).
- BayObLG, 10.08.2000 - 2Z BR 10/00
Voraussetzungen der Wirksamkeit der Ersatzzustellung
Die Beschwerdefrist des § 45 Abs. 1 WEG i.V.m. § 22 Abs. 1 FGG steht nämlich einer Notfrist im Sinn des § 187 Satz 2 ZPO gleich (BayObLGZ 1985, 20/22; BayObLG WuM 1995, 68/69).Da die Zustellung nicht an die Zeugin St., sondern an den Antragsgegner persönlich adressiert war, kann die Zustellung auch nicht nach § 173 ZPO als wirksam angesehen werden (BayObLGZ 1985, 20/23 f.;… vgl. Stein/Jonas/ Roth ZPO 21. Aufl. § 173 Rn. 1).
- BayObLG, 24.01.2001 - 2Z BR 140/00
Löschungsfähige Quittung
Die Beschwerdefrist des § 45 Abs. 1 WEG i.V.m. § 22 Abs. 1 FGG steht nämlich einer Notfrist im Sinn des § 187 Satz 2 ZPO gleich (BayObLGZ 1985, 20/22; BayObLG WuM 1995, 68/69 und 2000, 566). - BayObLG, 14.10.1985 - 3 ObOWi 85/85
Zustellung eines persönlichen Bußgeldbescheides an einen Gewerbegehilfen
Ersatzzustellungen, die die Geschäftsführerin persönlich und nicht die GmbH betreffen, können deshalb grundsätzlich nur nach § 181 und § 182 erfolgen (vgl. zum Komplex Ersatzzustellungen gemäß § 183 ZPO an den Geschäftsführer einer GmbH BayObLGZ 1985, 20 mit zahlreichen weiteren Hinweisen; OLG Hamm NJW 1984, 2372; OLG Celle MDR 1957, 234).
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