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Rechtsprechung
   BayObLG, 22.01.1979 - BReg. 2 Z 77/77   

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https://dejure.org/1979,10319
BayObLG, 22.01.1979 - BReg. 2 Z 77/77 (https://dejure.org/1979,10319)
BayObLG, Entscheidung vom 22.01.1979 - BReg. 2 Z 77/77 (https://dejure.org/1979,10319)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Januar 1979 - BReg. 2 Z 77/77 (https://dejure.org/1979,10319)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.11.1978 - V ZB 11/77

    Zur Übertragung von Sondernutzungsrechten von Kfz-Abstellplätzen

    Auszug aus BayObLG, 22.01.1979 - BReg. 2 Z 77/77
    b) Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluß vom 24.11.1978 - V ZB 11/77 - (zur Aufnahme in die Entscheidungssammlung vorgesehen) = MittBayNot 78, 206 , entschieden, daß es zur Übertragung des zu einem bestimmten Wohnungseigentum gehörigen, im Wohnungsgrundbuch eingetragenen Rechts zur dauernden, ausschließlichen Benutzung eines - nicht unter § 3 Abs. 2 Satz 2 WEG fallenden - Kfz-Abstellplatzes auf den Eigentümer eines anderen Wohnungseigentums derselben Wohnungseigentümergemeinschaft nach dem Gesetz nicht der Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer bedarf.
  • BayObLG, 04.04.1985 - BReg. 2 Z 50/84

    Einräumung von Sondernutzungsrechten ohne Zustimmung anderer Wohnungseigentümer

    Von der Begründung eines Sondernutzungsrechts zu unterscheiden ist dessen Übertragung auf einen anderen Wohder Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer; zu ihrer Eintragung in das Grundbuch ist die Bewilligung des betroffenen (übertragenden) Eigentümers ausreichend (BGHZ 73, 145 f. [= MittBayNot 78, 206 ]; Senatsbeschluß vom 22.1.1979 BReg. 2 Z 77/77 [= MittBayNot 79, 18 ] unter Aufgabe von BayObLGZ 1977, 159 ; Palandt WEG § 15 Anm. 2 b;… MünchKomm WEG § 10 Rdnr. 14;…. Augustin Rdnr. 19, Gärmann/Pick/Merle Rdnr. 18, Weitnauer Rdnrn. 2 f, je zu § 15).
  • BayObLG, 21.07.1980 - BReg. 2 Z 33/80

    Zur Übertragung eines im Miteigentum stehenden Abstellplatzes

    Das Landgericht geht in der angefochtenen Entder unmittelbar Beteiligten und die Eintragung im Wohnungsgrundbuch der beiden Wohnungseigentümer ( §§ 873, 877 BGB ) erforderlich sei (ebenso Senatsbeschluß vom 22.1.1979 BReg. 2 Z 77/77).
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