Rechtsprechung
| BayObLG, 18.07.1991 - BReg. 2 Z 97/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Hamburg, 06.08.2003 - 2 Wx 131/01
Bebauung von Gemeinschaftseigentum durch Teileigentümer
Unter einer baulichen Veränderung im Sinne des § 22 WEG ist allerdings nicht nur eine Veränderung vorhandener Gebäudeteile, sondern jede auf Dauer angelegte gegenständliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums zu verstehen, die von dem im Aufteilungsplan vorgesehenen Zustand abweicht, wenn sie über eine ordnungsgemäße Instandsetzung und Instandhaltung hinausgeht (BayObLG Beschluss v. 18.07.91, BReg 2 Z 97/91, zitiert nach Juris; OLG Düsseldorf ZMR 97, 657), es sei denn die Baumaßnahme wird vom Eigentümer/Bauträger vor Beginn der Gemeinschaft "werdender Wohnungseigentümer" abweichend von dem ursprünglichen Aufteilungsplan durchgeführt und fertiggestellt (BayObLG v. 18.07.91 a.a.O.).
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