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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 23.01.2018 - 2 ZB 16.2066   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,2767
VGH Bayern, 23.01.2018 - 2 ZB 16.2066 (https://dejure.org/2018,2767)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.01.2018 - 2 ZB 16.2066 (https://dejure.org/2018,2767)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Januar 2018 - 2 ZB 16.2066 (https://dejure.org/2018,2767)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung der Abweichung von den Anforderungen der Abstandsflächenvorschriften wegen atypischer Fallgestaltung; Erteilung einer Baugenehmigung hinsichtlich Nachbarschutzes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung der Abweichung von den Anforderungen der Abstandsflächenvorschriften wegen atypischer Fallgestaltung; Erteilung einer Baugenehmigung hinsichtlich Nachbarschutzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (10)

  • BFH, 05.07.1990 - GrS 2/89

    1. Erbfall und Erbauseinandersetzung bilden für die Einkommensbesteuerung keine …

    Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2018 - 2 ZB 16.2066
    Aus Sicht des Senats ergibt sich dies zwingend daraus, dass nach den baurechtlichen Bestimmungen sowohl des Bauplanungsrechts als auch des Bauordnungsrechts die Entscheidung über ein Bauvorhaben immer eine grundstücks- und objektbezogene Aussage darstellt (z.B. für die Erteilung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB, vgl. BayVGH, U.v. 17.6.1998 - 2 B 97.171 - BayVBl 1999, 590; für die Tiefe der Abstandsflächen, vgl. BayVGH Großer Senat, B.v. 31.5.1990 - GrS 2/1989 - BayVBl 1990, 498).
  • VGH Bayern, 16.07.2007 - 1 CS 07.1340

    Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Abweichung von Abstandsflächen; …

    Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2018 - 2 ZB 16.2066
    In besonderen städtebaulichen Lagen kann auch das Interesse des Grundstückseigentümers, vorhandene Bausubstanz zu erhalten und sinnvoll zu nutzen oder bestehenden Wohnraum zu modernisieren, eine Verkürzung der Abstandsflächen durch die Zulassung einer Abweichung rechtfertigen (vgl. BayVGH, B.v. 16.7.2007 - 1 CS 07.1340 - juris; U.v. 19.3.2013 - 2 B 13.99 - BayVBl 2013, 729).
  • BVerwG, 25.01.2005 - 9 B 38.04

    Planfeststellung; Lärmschutz; Verkehrslärm; Schienenbonus; Erschütterungen; …

    Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2018 - 2 ZB 16.2066
    Eine Verletzung der Aufklärungspflicht kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann mit Erfolg gerügt werden, wenn ein anwaltlich vertretener Beteiligter entweder im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht in der mündlichen Verhandlung durch die Stellung eines Beweisantrags auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt hatte oder sich dem Verwaltungsgericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, U.v. 25.1.2005 - 9 B 38.04 - NVwZ 2005, 447; BayVGH, B.v. 27.11.2012 - 2 ZB 11.2855 - juris).
  • VGH Bayern, 17.06.1998 - 2 B 97.171

    Genehmigungspflicht für eine Überdachung des Garagenvorplatzes (Carport); Verstoß …

    Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2018 - 2 ZB 16.2066
    Aus Sicht des Senats ergibt sich dies zwingend daraus, dass nach den baurechtlichen Bestimmungen sowohl des Bauplanungsrechts als auch des Bauordnungsrechts die Entscheidung über ein Bauvorhaben immer eine grundstücks- und objektbezogene Aussage darstellt (z.B. für die Erteilung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB, vgl. BayVGH, U.v. 17.6.1998 - 2 B 97.171 - BayVBl 1999, 590; für die Tiefe der Abstandsflächen, vgl. BayVGH Großer Senat, B.v. 31.5.1990 - GrS 2/1989 - BayVBl 1990, 498).
  • VGH Bayern, 07.10.2010 - 2 B 09.328

    Innenbereich; Ausbau Dachgeschoss; Rücksichtnahmegebot; erdrückende Wirkung …

    Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2018 - 2 ZB 16.2066
    Soll auch in diesem Bereich eine zeitgemäße, den Wohnbedürfnissen entsprechende Sanierung, Instandsetzung, Aufwertung oder Erneuerung der zum Teil überalterten Bausubstanz ermöglicht werden, so kommt man im Einzelfall nicht umhin, Ausnahmen vom generalisierenden Abstandsflächenrecht zuzulassen (vgl. BayVGH, U.v. 7.10.2010 - 2 B 09.328 - juris; B.v. 15.10.2014 - 2 ZB 13.503 - juris).
  • VGH Bayern, 19.03.2013 - 2 B 13.99

    Vorbescheid; Bebauungsplan; Befreiung; Geschossigkeit; Atriumhaus; …

    Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2018 - 2 ZB 16.2066
    In besonderen städtebaulichen Lagen kann auch das Interesse des Grundstückseigentümers, vorhandene Bausubstanz zu erhalten und sinnvoll zu nutzen oder bestehenden Wohnraum zu modernisieren, eine Verkürzung der Abstandsflächen durch die Zulassung einer Abweichung rechtfertigen (vgl. BayVGH, B.v. 16.7.2007 - 1 CS 07.1340 - juris; U.v. 19.3.2013 - 2 B 13.99 - BayVBl 2013, 729).
  • VGH Bayern, 15.10.2014 - 2 ZB 13.530

    Vorbescheid; Zustimmungsverfahren; Abweichung; Atypik; Pavillionbauweise

    Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2018 - 2 ZB 16.2066
    Rn. 4 Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs, dass die Zulassung einer Abweichung Gründe erfordert, durch die sich das Vorhaben vom Regelfall unterscheidet und die etwa bewirkte Einbußen an geschützten Nachbarrechtspositionen vertretbar erscheinen lassen (vgl. BayVGH, B.v. 13.3.2002 - 2 CS 01.5 - juris; B.v. 15.10.2014 - 2 ZB 13.530 - juris; U.v. 9.11.2017 - 2 B 17.1742 - juris).
  • VGH Bayern, 09.11.2017 - 2 B 17.1742

    Einhaltung von Abstandsflächen bei der Errichtung einer Garage

    Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2018 - 2 ZB 16.2066
    Rn. 4 Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs, dass die Zulassung einer Abweichung Gründe erfordert, durch die sich das Vorhaben vom Regelfall unterscheidet und die etwa bewirkte Einbußen an geschützten Nachbarrechtspositionen vertretbar erscheinen lassen (vgl. BayVGH, B.v. 13.3.2002 - 2 CS 01.5 - juris; B.v. 15.10.2014 - 2 ZB 13.530 - juris; U.v. 9.11.2017 - 2 B 17.1742 - juris).
  • VGH Bayern, 27.11.2012 - 2 ZB 11.2855

    Photovoltaikanlage; Rücksichtnahmegebot; Lärmimmissionen; Lichtimmissionen; …

    Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2018 - 2 ZB 16.2066
    Eine Verletzung der Aufklärungspflicht kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann mit Erfolg gerügt werden, wenn ein anwaltlich vertretener Beteiligter entweder im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht in der mündlichen Verhandlung durch die Stellung eines Beweisantrags auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt hatte oder sich dem Verwaltungsgericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, U.v. 25.1.2005 - 9 B 38.04 - NVwZ 2005, 447; BayVGH, B.v. 27.11.2012 - 2 ZB 11.2855 - juris).
  • VGH Bayern, 22.02.2011 - 2 ZB 10.874

    Abweichung; Nachbar; fehlende Bebaubarkeit einer Zufahrt

    Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2018 - 2 ZB 16.2066
    Entscheidend ist, dass auf dem Grundstück nicht nur gegenwärtig, sondern auf nicht absehbare Zeit abstandsflächenpflichtige Anlagen nicht errichtet werden dürfen (vgl. BayVGH, B.v. 22.2.2011 - 2 ZB 10.874 - juris m.w.N.).
  • VG München, 04.09.2023 - M 9 SN 23.3417

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung bzgl. Baugenehmigung für Neubau mit …

    Die Erstreckung von Abstandsflächen auf benachbarte Grundstücksflächen, welche mit einem Erbbaurecht belastet sind, beinhaltet daher einen erheblichen Grundrechtseingriff in das Recht des Erbbauberechtigten (vgl. zum Grundrechtseingriff durch Erstreckung von Abstandsflächen auf benachbarte Grundstücke etwa BayVGH, B.v. 23.1.2018 - 2 ZB 16.2066 - juris Rn. 7) mit der Folge, dass auch aus diesem Grund grundsätzlich eine Zustimmung des Erbbauberechtigten zur Übernahme von Abstandsflächen erforderlich ist.

    Im Hinblick auf den bereits erwähnten erheblichen Grundrechtseingriff in das Erbbaurecht durch eine Erstreckung der Abstandsflächen muss die Unüberbaubaukeit des Grundstücks mit der notwendigen Sicherheit festgeschrieben sein (vgl. BayVGH, B.v. 23.1.2018 - 2 ZB 16.2066 - juris Rn. 7).

  • VG München, 07.03.2022 - M 11 SN 22.658

    Nachbarschutz gegen Baugenehmigung unter Abweichung von Abstandsflächen

    Die Zulassung einer solchen Abweichung setzt nach der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs jedoch Gründe von ausreichendem Gewicht voraus, durch die sich das Vorhaben vom Regelfall unterscheidet und die etwa bewirkten Einbußen an geschützten Nachbarrechtspositionen vertretbar erscheinen lassen (vgl. etwa BayVGH, B.v. 23.1.2018 - 2 ZB 16.2066; U.v. 9.11.2017 - 2 B 17.1742; B.v. 15.10.2014 - 2 ZB 13.530; B.v. 13.3.2002 - 2 CS 01.5 - jew. juris).
  • VG München, 18.06.2018 - M 8 K 16.5661

    Erfolglose Klage auf Erteilung eines Vorbescheides für eine Abweichung von den …

    Rn. 65 Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, dass die Zulassung einer Abweichung Gründe erfordert, durch die sich das Vorhaben vom Regelfall unterscheidet und die etwa bewirkte Einbußen an geschützten Nachbarrechtspositionen vertretbar erscheinen lassen (vgl. BayVGH, B.v. 23.1.2018 - 2 ZB 16.2066 - juris Rn. 4 m.w.N.).
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