Rechtsprechung
| BayObLG, 31.01.2000 - 2Z BR 136/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 28
Entlastung des Hausverwalters durch die Wohnungseigentümer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München - 482 UR II 590/98
- LG München I - 1 T 6484/99
- BayObLG, 31.01.2000 - 2Z BR 136/99
Papierfundstellen
- NZM 2000, 911 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98
Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß
Auszug aus BayObLG, 31.01.2000 - 2Z BR 136/99
Was im Zusammenhang mit der Beschlußfassung erörtert wurde und was die Beteiligten damit beabsichtigt oder sich dabei vorgestellt haben, kann für die Auslegung nur herangezogen werden, wenn es in der Versammlungsniederschrift einen Niederschlag gefunden hat (vgl. wegen der näheren Einzelheiten BGHZ 139/288 = WPM~1998, 2336; BayObLG NJW-MietR 1997, 13 = WE 1997, 236). - BGH, 06.03.1997 - III ZR 248/95
Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Verwalter
Auszug aus BayObLG, 31.01.2000 - 2Z BR 136/99
a) Die Entlastung des Verwalters wirkt wie ein negatives Schuldanerkenntnis der Wohnungseigentümer gegenüber dem Verwalter, da es im Umfang der Entlastung jegliche Schadensersatzansprüche und konkurrierende Ansprüche wegen solcher, Vorgänge ausschließt, die bei der Beschlußfassung den Wohnungseigentümern bekannt oder für sie bei Anwendung zumutbarer Sorgfalt erkennbar waren (BGH NJW 1997, 2106 /2108; BayObLG WE 1988, 76;… Staudinger/Bub WEG § 28 Rn. 438;… Palandt/Bassenge BGB 59. Aufl. § 26 WEG Rn. 15;… Bärmann/Merle WEG 8. Aufl. § 28 Rn. 112).
- LG Krefeld, 03.05.2017 - 7 O 20/16
Nach Entlastung des Verwalters keine Schadensersatzansprüche mehr gegen ihn!
Ein Eigentümerbeschluss über die Entlastung des Verwalters bedeutet im Regelfall die Billigung der Verwaltertätigkeit und befreit den Verwalter von der Pflicht zur weiteren Erklärung über Vorgänge, die bei der Beschlussfassung bekannt oder für die Eigentümergemeinschaft bei Anwendung zumutbarer Sorgfalt erkennbar waren (OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 3. Dezember 1999, Az. 11 Wx 76/99, zitiert nach juris, Rdnr. 5; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 31. Januar 2000, 2 ZBR 136/99, zitiert nach juris, Rdnr. 15 m. w. Nachw.; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 17. Juli 2003, Az. V ZB 11/03, zitiert nach juris, Rdnr. 19).Dabei stellt die Entlastung rechtlich ein negatives Schuldanerkenntnis gegenüber dem Verwalter gem. § 397 Abs. 2 BGB dar, das jegliche Schadenersatzansprüche und andere konkurrierende Ansprüche wegen solcher Vorgänge ausschließt, die die Wohnungseigentümer bei gehöriger, zumutbarer Sorgfalt mindestens hätten erkennen können (OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 3. Dezember 1999, Az. 11 Wx 76/99, zitiert nach juris, Rdnr. 5; vgl. auch Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 31. Januar 2000, Az. 2 ZBR 136/99, zitiert nach juris, Rdnr. 15; OLG Celle, Beschluss vom 20. März 1991, Az. 4 W 335/90, NJW-RR 1991, 979, 979 m. w. Nachw.).
- OLG Frankfurt, 01.10.2004 - 20 W 460/02
Wohnungseigentum: Amtsprüfung der Hauptsacheerledigung im …
Wenn auch die Entlastung in der Regel die gesamte Tätigkeit des Verwalters in Bezug auf die gemeinschaftliche Verwaltung bis zur Beschlussfassung umfassen dürfte (…vgl. hierzu Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 28 Rz.123; BayObLG ZWE 2000, 352), vermag der Senat der diesbezüglichen Auslegung des Wohnungseigentümerbeschlusses durch das Landgericht Rechtsfehler nicht zu entnehmen.
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