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   LG Frankfurt/Main, 02.10.2019 - 2-02 O 3/19   

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LG Frankfurt/Main, 02.10.2019 - 2-02 O 3/19 (https://dejure.org/2019,62223)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 02.10.2019 - 2-02 O 3/19 (https://dejure.org/2019,62223)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 02. Oktober 2019 - 2-02 O 3/19 (https://dejure.org/2019,62223)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 564/15

    Zur Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.10.2019 - 2 O 3/19
    In der Konstellation des Widerrufs eines Verbraucherkreditvertrages hängt ein schutzwürdiges Vertrauen ferner nicht ab von der Bedeutung und dem Gewicht des Fehlers in der Widerrufsbelehrung (BGH, Urteil vom 12.07.2016, XI ZR 564/15).

    Ob eine Verwirkung im Einzelfall vorliegt, richtet sich nach dem vom Tatrichter festzustellenden und zu würdigenden Umständen des Einzelfalls (BGH, Urteil vom 12.07.2016, XI ZR 564/15; BGH, Urteil vom 11.10.2016, XI ZR 482/15).

  • BGH, 11.10.2016 - XI ZR 482/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Einzelbefugnis zur Ausübung des Widerrufsrechts bei

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.10.2019 - 2 O 3/19
    Ob eine Verwirkung im Einzelfall vorliegt, richtet sich nach dem vom Tatrichter festzustellenden und zu würdigenden Umständen des Einzelfalls (BGH, Urteil vom 12.07.2016, XI ZR 564/15; BGH, Urteil vom 11.10.2016, XI ZR 482/15).
  • BGH, 28.03.2006 - XI ZR 425/04

    Kein Rückerstattungsanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland nach

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.10.2019 - 2 O 3/19
    Zu dem bloßen Zeitablauf müssen besondere, auf dem Verhalten des Gläubigers beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Schuldners rechtfertigen (st. Rspr., z.B. BGHZ 167, S. 25; BGH NJW-RR 2005, S. 276).
  • OLG Köln, 23.11.2016 - 3 U 97/16

    Haftung des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators wegen des Einsturzes einer

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.10.2019 - 2 O 3/19
    Zu diesem späten Zeitpunkt musste die Beklagte nicht mehr mit einem Widerruf rechnen, sondern durfte auf den Bestand der beiderseitigen Vertragserfüllung vertrauen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.11.2016, 3 U 97/16).
  • BGH, 13.07.2004 - XI ZR 12/03

    Auslegung von Darlehensbedingungen im Rahmen des Eigenkapitalhilfeprogramms der

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.10.2019 - 2 O 3/19
    Zu dem bloßen Zeitablauf müssen besondere, auf dem Verhalten des Gläubigers beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Schuldners rechtfertigen (st. Rspr., z.B. BGHZ 167, S. 25; BGH NJW-RR 2005, S. 276).
  • OLG Frankfurt, 16.04.2020 - 17 U 829/19

    Widerruf eines Forward-Darlehens bei Nichtabnahmeentschädigung

    wird der Kläger darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das am 02.10.2019 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (Az.: 2-02 O 3/19) gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main, Aktenzeichen 2-02 O 3/19,.

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