Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 21.12.2017 - 2-10 O 177/17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
§ 812 BGB
Darlehensrecht - WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zur Wirksamkeit von Preisklauseln in AGB einer Bank
- Verbraucherzentrale Bundesverband
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Unwirksamkeit einer Klausel über Entgelt für einvernehmliche vorzeitige Rückzahlung eines Immobiliardarlehens in Banken-AGB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kein Entgelt für vorzeitige Kreditrückzahlung bei berechtigter Kundenkündigung!
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Mal wieder Streit um Bankgebühren - Bankkunden müssen für die vorzeitige Abwicklung eines Kreditvertrags nicht 300 Euro zahlen
- zbb-online.com (Leitsatz)
Unwirksamkeit einer Klausel über Entgelt für einvernehmliche vorzeitige Rückzahlung eines Immobiliardarlehens in Banken-AGB
- anwalt.de (Kurzinformation)
Verbraucherzentrale Bundesverband klagt erfolgreich gegen Degussa Bank
- anwalt.de (Kurzinformation)
Bankgebühr für vorzeitige Darlehensrückzahlung unwirksam
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Bank darf nach berechtigter Kündigung des Kunden kein Entgelt für vorzeitige Rückzahlung eines Immobilienkredits verlangen - Preisklausel für Immobilienkredite der Degussa Bank untersagt
Sonstiges
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
300 Euro für vorzeitige Kreditrückzahlung sind unzulässig - Preisklausel für Immobilienkredite der Degussa Bank untersagt
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 21.12.2017 - 2-10 O 177/17
- OLG Frankfurt, 24.05.2019 - 10 U 5/18
Papierfundstellen
- ZIP 2018, 365
- WM 2018, 330
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 24.05.2019 - 10 U 5/18
Entgeltklausel für Bankauskünfte in Höhe von 25 EUR unbedenklich
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 21.12.2017 - Az.: 2-10 O 177/17 - wird zurückgewiesen.die Beklagte unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main vom 21.12.2017 zu Az.: 2-10 O 177/17 zu verurteilen,.